Meine Stadt schwankt so zwischen knapp unter 100 und knapp über 100.
Bin mal gespannt.
Meine Stadt schwankt so zwischen knapp unter 100 und knapp über 100.
Bin mal gespannt.
Da fehlen mir die Worte.
Woher hast Du ein Bild von meinen Socken? ... Und bevor jemand was meint ... Username beachten ...
Ich muss aber ehrlich gestehen - nachdem die SL bei uns die Zügel, was den Distanzunterricht angeht, extrem angezogen hat, weil es wohl Elternbeschwerden gab (so ... vier Stück bei ca. 1000 SChülerInnen) - dass ich die plötzliche "Begeisterung" für den Distanzunterricht jetzt auch überraschend finde (es aber total verstehen kann, wenn SchülerInnen der Q12 nicht in den Wechselunterricht wollen).
Stimmt, so hatte ich das auch vor ... ist zwar irgendwie ... aber egal.
Moment, es gibt Schüler und Lehrer, die die derzeitige Umsetzung besser finden
?
Ja. Meine Q12 bekommt auf Mebis alles ausformuliert, was sie im Colloquium (und schriftlich macht in Geschichte keiner) wissen müssen. Sonst müssen sie im Unterricht doch manches selbst mitschreiben. Vollständigere Unterlagen zum Lernen auf das Abi gab es noch nie ...
Dazu kommt der Zwang, weiter alle 30-40 Minuten gut zu lüften.
Interessanter finde ich, dass ich heute lesen musste, dass ich pro Halbjahr für das Colloquium wie immer drei Themengebiete benennen muss ... eine ganze Reihe Themen aber in Folge der Pandemie gestrichen wurden. Es gibt da ein Halbjahr ... da gibt es keine drei Themen mehr.
Nein, Du machst die Bedenken gegenüber der SL geltend ... die erhält die Anordnung aufrecht. Dann wendest Du Dich an die nächst höheren Vorgesetzten - und wenn die die Anordnung bestätigen, musst Du sie ausführen. ... Lies halt mal nicht nur einen Teilsatz.
GEW NRW:
"Wer sich als Beamt*in benachteiligt fühlt, zum Beispiel aus Gründen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion, des Alters oder dergleichen hat ein Recht auf Beschwerde. Beamt*innen tragen für ihre dienstlichen Handlungen die volle persönliche Verantwortung (§ 36 BeamtStG). In der Allgemeinen Dienstordnung für Lehrerinnen und Lehrer (ADO) wird die Pflicht zur Remonstration für alle Lehrkräfte gleichermaßen zu ihren Dienstpflichten gerechnet (§ 3 Abs. 2, 4 ADO). Wer sich absichern will, reicht die Remonstration schriftlich ein und besteht auf einer schriftlichen Antwort. In jedem Fall ist der Dienstweg einzuhalten. Beschwerden über Kolleg*innen sind an die Schulleitung, über Schulleiter*innen an das Schulamt beziehungsweise die Bezirksregierung, Beschwerden über Fachleiter*innen an die Seminarleitung zu richten. Bevor es jedoch zu solch weitreichenden Schritten kommt, ist es immer ratsam und empfehlenswert, sich an die entsprechenden Gremien in Seminar und Schule, zum Beispiel den Lehrerrat, oder an die zuständige Personalvertretung zu wenden. Ein Anruf bei der GEW ist ebenfalls angezeigt. Lass’ dich beraten und begleiten!"
Das lässt sich mit wenigen Sekunden googeln finden ...
Ich hab jetzt mal bei unserem Datenschutzbeauftragten nachgefragt und werde evtl. morgen mal beim HPR anfragen. Soweit ich weiß, gibt es bei uns eine Arbeitsgruppe für den Distanzunterricht ... evtl. haben die "fest gelegt", wobei ich dann eher von einem Konferenzbeschluss / Schulforumsbeschluss ausgehen würde ...
@Dead Poet: wer hat euch das angewiesen? Für Bayern sehe ich das kritisch, dass das so angewiesen werden kann. Erziehung und Unterricht liegen in der Verantwortung der Lehrkraft. Wenn ein Lehrer gemäß der Vorgaben zum Distanzunterricht aus dem KMS Materialien zur Verfügung stellt, individuelle Rückmeldungen gibt etc. kann ihn meiner Meinung nach niemand zu Videounterricht zwingen.
Die Schulleitung. Und wenn man das entsprechende KMS liest, kann sie das auch (ob das Ministerium allerdings im Rahmen der bestehenden Gesetzeslage richtig liegt, muss ich erst noch nachforschen).
Punkt 3 in dem KMS vom 10.12. (FAQ zu Durchführung von Distanzunterricht):
"Die konkrete Ausgestaltung des Distanzunterrichts hängt unter anderem von den Ressourcen vor Ort ab. Soweit die technischen Voraussetzungen an der jeweiligen Schule vor Ort erfüllt sind, gehört zum Distanzunterricht insbesondere der Einsatz digitaler Werkzeuge. Die Schulleitungen können im Rahmen ihres Direktionsrechts verpflichtende Vorgaben zur Nutzung bestimmter digitaler Werkzeuge erteilen (§ 19 Abs. 4 Satz 5 BaySchO).
Abhängig von den Ressourcen vor Ort kann die Lehrkraft beispielsweise zur Nutzung niederschwelliger Kommunikationskanäle (z. B. E-Mail, Messenger) bis hin zur Nutzung von Videokonferenzwerkzeugen verpflichtet werden, um den Schülerinnen und Schülern Unterrichtsmaterial/-stoff bereitzustellen und mit diesen distanzunterrichtlich zu interagieren."
Ressourcen vor Ort: Die SL sagt, wer daheim nicht arbeiten will oder kann, soll in die Schule kommen, wir haben entsprechend ausgestattete Räume ("sogar beheizt" ... Zitat SL).
Bei uns wurde jetzt angeordnet, dass jede Lehrkraft Videokonferenzen abzuhalten hat, mindestens einmal die Woche in 3-4-stündigen Fächern, alle zwei Wochen in 1-2-stündigen. Wer seinen PC / Kamera etc. daheim nicht nutzen will / kann, muss in die Schule kommen, da steht das Equipment zur Verfügung. Mal schauen ...
Es geht für mich auch darum, dass das Ministerium / die Regierung endlich aufhört, ständig überhastet Lösungen zu suchen, die möglichst billig sind , für Unsicherheit sorgen und das Fußvolk noch mehr belasten (Streichung der Ferien ... für viele Kolleginnen und Kollegen sind diese Ferien nicht zum Wegfahren, sondern um endlich mit den Korrekturen der Oberstufenklausuren fertig zu werden), statt mit anderen Dingen mal endlich in die Gänge zu kommen (heute kam ein Schreiben: mit den Dienstlaptops soll es Ende Juli losgehen) ...
Ok ... das war wohl nix ...
- Mebis geht, soll aber für bestimmte Dinge ja nicht mehr genutzt werden
- das Schülerportal (das in unser Schulportal integriert wurde) ist hoffnungslos überlastet und zieht auch das ganze Schulportal runter (einschließlich des Notenmanagers)
- padlet geht auch nicht ...
Im zweiten Anlauf hat Mebis bei mir funktioniert. Das Schülerportal, über das jetzt bei uns zur Entlastung von Mebis bestimmte Dinge laufen sollen, ist aber überlastet, kein Reinkommen.
Weil ich mich selbst so einschätzte, dass ich die Geduld für kleine Kinder nicht so habe ... auch evtl. den Zugang nicht. Ich wollte möglichst viele Jahrgangsstufen (wegen der Abwechslung) und mir ging es auch (nicht nur) um die Inhalte meiner Fächer. Daher habe ich mich für das Gymnasium entschieden.
Ist aus der Distanz schwer zu sagen. Wenn ich auch nur im Ansatz nachvollziehen kann, warum die SuS die Karikatur falsch interpretiert haben, würde ich mir auch Gedanken darüber machen, die Bewertung irgendwie nicht mit "0" zu werten.
Wenn aber durch den Unterricht (oder andere "Hinweise" in oder bei der Karikatur, z.B. die Angabe, woher die Karikatur stammt) eigentlich klar hätte sein müssen, in welche Richtung man gehen sollte, hätte ich wenig Mitleid.
Sind denn alle drei Teile (beschreiben, deuten, bewerten) gleich gewichtet, also mit 1/3 der BE? Dann könnte der Schüler, wenn man mit Folgefehlern arbeitet, ja noch auf 2/3 der BE kommen, das wären 66% und damit im Bereich "befriedigend". Bist Du mit so einer Leistung "zufrieden"?
Wenn nicht, sollte maximal ein "ausreichend" am Ende stehen.
Schulen sind keine Strafverfolgungsbehörden. Es geht um eine pädagogisch gerechtfertigte Reaktion.
Und doch hast genau DU das Strafrecht und Gerichte bei Deiner Antwort auf meinen Beitrag ins Spiel gebracht.
Ich stehe da eigentlich immer auf dem Standpunkt: Wenn ich die SuS nicht auf frischer Tat erwische, hab ich eben Pech bzw. sie Glück gehabt. Beim nächsten Mal achte ich dann stärker genau auf diese SuS (sitzen in der ersten Reihe usw.) bzw. ich nehm sie halt im Unterricht (z.B. Abfrage) dran und schau noch einmal, ob sie das wirklich können. Sollen sie sich dann halt eine gute Note erschwindelt haben, ist auf lange Sicht den Ärger, den man sich macht, nicht wert.
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