Ich sag's jetzt mal sehr hart: Der Junge hat das Abi auch nicht verdient, denn so wie Du es schilderst, hat er seit Jahren in Mathe keinen Finger krumm gemacht, auch nicht in der Q-Stufe. Und jetzt soll ein Wunder passieren, weil ihm 3 Monate vor dem Abi plötzlich einfällt, dass er da einen Punkt braucht?
Beiträge von DeadPoet
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Ja, ich hab übersehen, dass es hier um das Angestelltenverhältnis geht. Bei Beamten gelten strengere Regeln, wie von fossi dargelegt. Mein Fehler.
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Je nachdem, wie viel Zeit ich aufwenden will ... aber ich hatte mehrfach sehr gute Ergebnisse mit dem Auftrag an die Gruppen, sich gut zu überlegen WIE sie ihre Ergebnisse präsentieren wollten und sich da auch etwas einfallen zu lassen. Ich habe klar gemacht, dass ich nicht einfach eine PP Präsentation will, oder einen Vortrag ... oder ein Plakat. Natürlich gebe ich Hilfestellung (spielt Theater, zeichnet einen Comic ... etc.).
Wie gesagt, das kostet Zeit, aber ich denke, dass die SuS nicht bestimmte Dinge nicht mehr so schnell vergessen
- Kaiser Wilhelm II, Zar Nikolaus, Kaiser Franz Joseph, Poincare und Lloyd George auf einer Wolke bei einem Glas Bier ... darüber diskutierend, wer denn nun die Verantwortung für den Ersten Weltkrieg hat (9. Klasse)
- Ein Journalist landet in einem mittelalterlichen Dorf und befragt die Bauern über ihr Leben (7. Klasse)
- zum gleichen Thema (Leben im Mittelalter) bastelte eine Gruppe ein kleines Dorf (aus Papier, aber z.B. mit echtem Stroh auf dem Dach) und ließ dort bei der Präsentation einen Playmobil-Figur mit entsprechendem Kommentar durchlaufen - mit der Dokumentenkamera war das dann für alle sichtbar.
- Ein 5 Minuten Video über die Grundlagen des amerikanischen Schulwesens - in Trickfilmtechnik (natürlich etwas primitiv, also kein großer Animationsfilm, Playmobil-Figuren halt) (10. Klasse)
- Ein alter Mann erzählt aus seiner Vergangenheit (ging um den Sklavenaufstand des Spartakus), in seiner Geschichte verbergen sich aber 10 Fehler (dabei hatte ich der Gruppe geholfen). Diese Fehler waren für die Mitschüler durch den vorausgehenden Unterricht theoretisch erkennbar - wer findet alle?usw.
Wenn keine Zeit und nur "Kleinkram": siehe oben: SuS machen sich Notizen und müssen die auch vortragen können (ggf. sogar Abfrage in der nächsten Stunde).
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Bei mir gibt es drei Bereiche:
- Inhalt
- Sprache
- "Darstellung": damit meine ich, ob das Referat einen sinnvollen Aufbau hat, ob die Inhalte anschaulich dargestellt werden, ob passende Medien (Bilder/Video/Power Point) zur Unterstützung gut verwendet werden, Verständlichkeit für die Mitschüler usw.
In Englisch ist mir die Sprache wichtiger, als in Geschichte ...
Ich sag den SuS recht früh im Schuljahr, was ich mir von (guten) Referaten erwarte: Sie dienen nicht hauptsächlich der eigenen Notenverbesserung (das ist, wenn überhaupt, ein Nebeneffekt), sondern der Vermittlung von Kenntnissen an die Mitschüler und der Übung eigener Kompetenzen (freies Sprechen, Informationsbeschaffung, Gestaltung eines Handouts/Power Point, Zusammenfassung schriftlicher Informationen so, dass der Zuhörer beim Vortrag folgen kann usw). Ich stelle auch klar, wie lange ein Referat mindestens und höchstens sein soll und welches Niveau ich von der verwendeten Literatur erwarte (hängt von Jahrgangsstufe ab).
Mein Grundsatz für ein gutes Referat in Geschichte ist z.B., dass ich einen Mitschüler in der nächsten Stunde über das Referatsthema ausfragen können muss und wenn er aufgepasst hat und sich ggf. das Handout noch einmal angeschaut hat, muss er eine realistische Chance auf eine gute/sehr gute Noten haben - sonst war es kein gutes Referat. Inhalt und die gelungene Darstellung desselben sind mir da viel wichtiger als "Sprache" (wobei man ja die Darstellung auch unter Sprache fassen kann). -
Das Problem - zumindest bei uns - ist, dass Fachbetreuung und Schulleitung panische Angst vor Eltern haben, die evtl. rechtliche Schritte einleiten könnten und einen gewissen Druck auf das Kollegium aufbauen, dass ja nix in der Richtung passiert (indem wir alle SuS mit Samthandschuhen anfassen und eher freundliche Noten vergeben). Natürlich kann ich mich auf die Hinterbeine stellen (gerade als Beamter), aber der Druck ist halt auch nicht angenehm.
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Evtl. hilft das hier weiter:
Straftaten im Dienst und außerhalb des Dienstes
In einer Entscheidung vom Dezember 2015 hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) beschlossen, dass es Straftaten, die im Dienst begangen werden und außerdienstliche Straftaten ein identischer „Orientierungsrahmen“ besteht. Danach bemisst sich die Disziplinarmaßnahme nach dem gesetzlich bestimmten Strafrahmen.Das BVerwG hat klargestellt, dass der Gesetzgeber mit der Strafandrohung seine Einschätzung zum Unwert eines Verhaltens verbindlich zum Ausdruck gebracht hat. Inwieweit Vertrauen durch eine Straftat des Beamten verloren gegangen ist, orientiert sich an dem Strafmaß, die der Gesetzgeber für diese Tat vorsieht.
Begeht ein Beamter eine Straftat, für die das Strafgesetz eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren vorsieht, reicht der Orientierungsrahmen für die mögliche Disziplinarmaßnahme bis zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis. Bei einer Strafandrohung bis zu zwei Jahren reicht der Rahmen bis zur Herabsetzung (Degradierung) um ein Amt. Wenn das Dienstvergehen in einem Zusammenhang mit dem Amt des Beamten steht, reicht es auch, wenn die Tat mit einer Freiheitsstrafe um bis zu zwei Jahren bedroht ist, den Beamten aus dem Dienst zu entfernen. Das hat das BVerwG etwa angenommen bei Polizisten oder Lehrern, denen man den Besitz kinderpornografischer Schriften nachweisen konnte.
Nicht entscheidend ist dabei, zu welcher Strafe der Beamte im Strafverfahren tatsächlich verurteilt wurde. Es kommt vielmehr darauf an, welche Strafe das Gesetz vorsieht. Das BVerwG geht zutreffend davon aus, dass Strafverfahren und Disziplinarverfahren unterschiedliche Ziele verfolgen. Also kann es sein, dass der Beamte in einem Strafverfahren mit einer Bewährungsstrafe davonkommt, und trotzdem im anschließenden Disziplinarverfahren aus den Dienst entfernt wird. Allerdings betont das BVerwG in vielen Entscheidungen, dass das Strafmaß eine Indizwirkung hinsichtlich der Erheblichkeit der Schuld haben könne. Der Regelfall bei schweren Straftaten ist die Entfernung aus dem Dienst bei aktiven Beamten.
Milderungsgründe und Erschwernisgründe
Die Rechtsprechung hat aber so genannte "anerkannten Milderungsgründe“ entwickelt, die teilweise zu einer Disziplinarmaßnahme führen, die um eine Stufe niedriger liegt als die durch die Schwere des Dienstvergehens indizierte Maßnahme, es sei denn, es liegen gegenläufige belastende Umstände vor. Der Beamte ist dann also etwa bei einer schweren Straftat nicht aus dem Dienst zu entfernen, sondern lediglich um ein Amt zu degradieren.Solche Milderungsgründe sind:
- Zugriff auf Vermögen von geringem Wert (ca. € 50,00)
- Es handelte sich um eine „persönlichkeitsfremde Augenblickstat“ in einer besonderen Versuchungssituation
- Der Beamte handelte in einer unverschuldeten und ausweglosen Notlage
- Der Beamte hat vor Tatentdeckung aus eigenem Antrieb die Tat „wieder gut gemacht“
- Es handelt sich um eine Entgleisung während einer negativen, inzwischen überwundenen Lebensphase
Solche Milderungsgründe greifen in der Praxis aber nur selten, weil die Anforderungen sehr hoch sind. So muss etwa eine Notlage des Beamten existentiell sein. Das Geld, das ihm monatlich zur Verfügung steht, muss unterhalb des Hartz-IV-Satzes liegen. Außerdem muss die Lage des Beamten auch noch aussichtslos sein, also auch nicht durch Darlehen oder Vorschüsse des Dienstherrn behebbar.Auf der anderen Seite gibt es auch Erschwernisgründe, die dazu führen, dass sich das Disziplinarmaß erhöht. Solche Gründe können etwa sein:
- Anzahl und Häufigkeit der Taten
- die Höhe des Gesamtschadens und
- die missbräuchliche Ausnutzung der dienstlichen Stellung oder dienstlich erworbener Kenntnisse sein.
https://www.dgbrechtsschutz.de/recht/verwaltu…aus-dem-dienst/
und
§ 24 Beamtenstatusgesetz: Verlust der Beamtenrechte
(1) Wenn eine Beamtin oder ein Beamter im ordentlichen Strafverfahren
durch das Urteil eines deutschen Gerichts
1. wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr oder
2. wegen einer vorsätzlichen Tat, die nach den Vorschriften über
Friedensverrat, Hochverrat und Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates,
Landesverrat und Gefährdung der äußeren Sicherheit oder, soweit sich die Tat
auf eine Diensthandlung im Hauptamt bezieht, Bestechlichkeit, strafbar ist,
zu einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten verurteilt wird, endet
das Beamtenverhältnis mit der Rechtskraft des Urteils. Entsprechendes gilt,
wenn die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter aberkannt wird oder
wenn die Beamtin oder der Beamte aufgrund einer Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichts nach Artikel 18 des Grundgesetzes ein Grundrecht
verwirkt hat. -
Hm ... nicht alles was nach den Buchstaben des Gesetzes (oder auch nur nach Aussagen eines Rechtsanwalts - wenn die immer Recht hätten, würde ja keiner von denen jemals ein Verfahren verlieren) erlaubt ist, ist auch moralisch in Ordnung (Steuerschlupfloch etc) - vielleicht hat Shakespeare deshalb einen seiner Protagonisten bei der Frage, wie man die Welt verbessern könne, die Rechtsanwälte ins Visier nehmen lassen ... (bei Youtube Videos für meinen Unterricht hält sich meine moralische Entrüstung dann aber doch in Grenzen).
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Ich unterrichte seit Jahren in Räumen, in denen PC/Wandmonitor und Kreidetafeln sind. Wenn etwas nicht funktioniert, liegt es NICHT am Kreidestaub ...
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Wir müssen in der Oberstufe die verschiedenen Gattungen lesen (einen Roman, ein Theaterstück ... und dann noch einen Shakespeare). Wir lesen Adam Miller - The Crucible, u.a. weil sich da auch schöne Bezüge zu "moderneren" Zeiten herstellen lassen. Ich hab das auch schon mit anderen Kursen gelesen und hatte nie solche Probleme wie jetzt (Hausaufgabe: 4 Seiten im Reclam Heft lesen und wissen, was da passiert - zwei wichtige Ereignisse, die die Geschichte voran bringen ... Frage in der nächsten Stunde dazu ... der ganze Kurs schweigt mich eine Minute lang an).
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Was mich im Moment so nervt und anstrengt ist mein OBERSTUFENKURS Englisch, der das Niveau einer 8. Klasse und das Arbeitsverhalten von ... Faultieren hat. Ich dachte immer, was mich stresst ist das ganze Drumherum um den Unterricht, die Verwaltungsarbeit etc ... der Unterricht erschien mir meist ganz ok. Aber jetzt ... mit denen Literatur zu lesen, ist eine Strafe (für beide Seiten).
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Echt, welche "Kulturkreise" waren das genau?
Ich fühle mich der Kultur der Kurden beispielsweise näher, als der Kultur unserer deutschen Kinder, die Chips frühstücken und ihre Freunde vom Hauptbahnhof mit Hurensohn beschimpfen.Soll heißen, schwierige Väter suchen erst gar nicht das Gespräch, sondern Verhalten sich nach den Gesetzen der Straße (wie Miss Jones schrieb) und sind deutscher Herkunft. Väter aus "Kulturkreisen" sind höflich und wertschätzend und geben den Kindern eins auf den Deckel, wenn sie nicht spuren, so meine Erfahrung als Lehrerin.
Aber das nur OT am Rande, die TE sucht ja Interviewpartnerinnen.
Ich hoffe sehr, dass ich in Anbetracht meiner sonstigen Beiträge nicht in den Verdacht gerate, etwas gegen andere Kulturkreise zu haben ... in den von mit geschilderten Fällen waren das Väter aus der Türkei und dem Iran und natürlich ist diese Erfahrung nicht repräsentativ ("einige Male" ist nicht gleich "immer").
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Ich kann als Mann da ja nur bedingt mitreden, aber ich habe bei uns an der Schule einige Male erlebt, dass Väter aus bestimmten Kulturkreisen, in denen die Rolle der Frau z.T. anders gesehen wird, im Gespräch mit mir ganz liebenswert und freundlich waren, während Gespräche mit einer Kollegin gar nicht gut liefen, weil es dem Mann schwer fiel, die Kollegin als "gleichwertig" bzw. in der Lehrerrolle in manchen Fragen halt sogar kompetenter zu akzeptieren ... sich von ihr "etwas sagen zu lassen".
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Auch Gymnasiasten können LRS-ler sein ;-)Oder mit noch recht frischem Migragtionshintergrund.
In beiden Fällen würde ich zumindest intensiv darüber nachdenken, es nicht als falsch anzustreichen (je nach vorlaufendem Unterricht).Volle Zustimmung hier (auch z.B. im Bereich der Vokabeltests - wenn aus "sled" "slut" wird, weiß ich, der Schüler hatte irgendwie eine Idee, in welche Richtung es gehen sollte - aber vielleicht doch nicht ausreichend).
Bei uns werden Rechtschreibfehler von anerkannten LRS-lern nicht gezählt, von daher würde ich dann auch Kolumpuss gelten lassen. Bei SuS mit Migrationshintergrund kann man ja durchaus darüber reden, Kolumbus, Columbus, Colombo etc gelten zu lassen (also die richtige Schreibweise in ihrer Heimatsprache) ... meines Erachtens ging es nämlich hier ursprünglich um die richtige Schreibung von Namen, nicht von x-beliebigen dt. Wörtern.
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Koordinate und Planquadrat sind verschiedene Dinge, von daher: Schülerlösung ist falsch.
Kolumbus: Kommt auf Schulform, Jahrgangsstufe und Fach an. Am Gymnasium im Fach Geschichte würde ich (in der 7. Jahrgangsstufe, denn da behandelt man bei uns den Herrn) die Schülerschreibweise sanktionieren (halbe BE Abzug z.B.), insbesondere, wenn der Name letzte Stunde an der Tafel stand und ins Heft muss. Ich hab keine Lust, mir zu überlegen, wer denn Bissmargg sein soll (zum Glück war es wenigstens der richtige Anfangslaut), nur weil meinen SuS selbst am Gymnasium Lernen und Rechtschreibung egal sind.
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Es gibt glaube ich keine Tipps, die für alle Klassen passen. Bzgl. für Ruhe sorgen hab ich je nach Klasse folgende "Angebote" (ganz verschiedene "Eskalationsstufen"):
- ich stelle mich (oder setze mich) vorne hin und warte schweigend - in manchen Klassen hilft das schon (in den meisten allerdings nicht) --- wenn ich schon im Reden bin, werde ich leiser und höre dann ganz auf.
- anderes Extrem: ich bin unpädagogisch (und laut) genug, auch mal einen Brüller los zu lassen (keine Schimpftirade, ein lautes "Hey" reicht oft schon) - das schockt die SuS so, dass sie ein paar Minuten ruhig sind ... in den paar Minuten liegt meine Chance, ihnen klar zu machen, dass das Thema für heute eigentlich ganz spannend ist (sprich: sie tatsächlich zu fesseln - das geht für mich in Geschichte leichter als in Englisch, aber es geht ... nicht immer, aber doch).
- nicht lange erklären, mitten rein in den Stoff. Manchmal hilft schon ein interessanter (oder auch unkonventioneller) Einstieg (ein Bild, ein Lied, ein Videoschnipsel) ... nicht immer findet man was und es kostet ja auch Vorbereitungszeit, aber wenn es möglich ist, ist meine Erfahrung, dass es sich lohnt. Dieser Einstieg wird dann oft ohne ein Wort von meiner Seite erst einmal gezeigt.
- Veränderung der Sitzordnung, ohne Rücksicht, wer neben wem sitzen will.
- Wer redet, bekommt eine Frage gestellt (gerne auch eine, die ich gerade "beantwortet" habe) und ich bilde mündliche Noten. Kann der Schüler eine vernünftige Antwort geben (und das mehrfach innerhalb einer Woche z.B.), erhält er auch eine gute Note. Weiß er mehrfach nicht einmal, welche Frage ich gestellt habe, ergibt das auch eine Note. Mag hart sein, aber wenn es nicht anders geht ...
- ich kann die Schwätzer auch aufrufen, um etwas vorzulesen.
- die Klasse erhält von mir am Anfang der Stunde ein Blatt mit Arbeitsaufträgen, die in Stillarbeit zu erledigen sind (Materialien sind im Buch oder ggf. auch per Doku-Kamera der Klasse sichtbar) - natürlich wird da auch geschwätzt, aber meine Erfahrung ist, dass deutlich weniger geredet wird, als wenn ich etwas erzählen oder Unterrichtsgespräch machen würde. In der letzten Viertelstunde werden entweder die Lösungen besprochen oder - wenn auch da keine Ruhe ist - wird einfach nur ein Blatt mit den Lösungen unter die Doku-Kamera gelegt. Die erarbeiteten Inhalten sind durchaus Thema der Abfrage / der Stegreifaufgabe in der nächsten Stunde.
- wenn nur einzelne reden, gehe ich in ihre Richtung, stelle mich in die Nähe, aber so, dass ich die (meisten) anderen noch im Blick habe.
usw. -
Bei uns muss nach drei Tagen Fehlzeit (soweit ich mich erinnere) sowieso ein Attest gebracht werden, ebenso, wenn in der Oberstufe ein angesagter Leistungsnachweis versäumt wird.
Wenn sich Fehlzeiten so häufen, wird eine Attestpflicht verhängt, der Schüler braucht dann wegen jedem Tag ein Attest. Hilft das nicht oder kommen keine Atteste, kann man den Amtsarzt einschalten bzw. von der Schule auch Ordnungsmaßnahmen verhängen. Fehlt ein Schüler mit Attestpflicht bei einer Schulaufgabe ohne Attest, bekommt der die Note 6 und eben keinen Nachtermin, egal in welcher Jahrgangsstufe.
Natürlich kann man das als Misstrauen gegenüber den Eltern sehen - aber: Ist das in so einem Fall nicht gerechtfertigt? Es besteht eine Schulpflicht, der Schüler und Eltern evtl. nicht nachkommen.
Und: wenn jemand so häufig fehlt und den Eltern keine Erkrankung bekannt ist ... ist es nicht auch Fürsorgepflicht der Schule, dass da mal ein Arzt nochmal drüber schaut? (wenn es dem Kind gar nicht schlecht geht ... siehe oben, dann decken die Eltern das Schwänzen).
Ich finde, in so einem Fall hängt ein Attest die Hürde, kurz mal einen oder zwei Tage blau zu machen oder eine Leistungserhebung zu schwänzen, etwas höher. Man muss sich irgendwohin (zum Arzt) bewegen ... da kann man ja gleich auch in die Schule. Außerdem kostet es Geld, nicht viel, aber wenn man es häufig braucht ... -
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Hallo keckks,
es geht durchaus auch etwas höflicher (weniger bevormundend), wie ich finde.
Erstens ist mir natürlich bewusst, dass jedes Bundesland eigene Schulgesetze hat, weshalb ich extra "BW" hinzugefügt hatte. Des Weiteren gibt es trotz Föderalismus sehr große inhaltliche Übereinstimmungen (Stichwort: "Hamburger Abkommen") zwischen den Bundesländern in allen wesentlichen Punkten.
Anbei das passende niedersächsische Schulgesetz als Zitat:
10. Wird bei oder nach Anfertigung einer bewerteten schriftlichen Arbeit eine Täuschung oder ein Täuschungsversuch festgestellt, so entscheidet die Fachlehrkraft je nach Schwere des Falles, ob die Arbeit gleichwohl bewertet, die Wiederholung angeordnet oder die Note „ungenügend” erteilt wird.
der Buntflieger
Eben. Die Lehrkraft entscheidet nach Schwere des Falls. Eine komplette Deutschschulaufgabe ohne Eigenleistung ist ein schwerer Fall. Ich habe außerdem in meinem ersten Beitrag - den Du meintest, kommentieren zu müssen - geschrieben: "Ich denke, sie habe es entweder schon auf Schulaufgabenpapier geschrieben oder tatsächlich auswendig gelernt. Egal, es ist keine Eigenleistung erbracht worden und die Note "6" damit gerechtfertigt."
Wie Du dann darauf kommst, "direkt und pauschal die Note 6 für einen Täuschungsversuch zu verhängen, ist so sicherlich nicht im Sinne des Erfinders" antworten zu müssen, ist mir nicht klar. Denn ich verhänge nicht "pauschal" die Note 6 für einen Täuschungsversuch, sondern in diesem Fall, in dem 0 Eigenleistung vorliegt. Davon abgesehen, wenn Dir schon so viel an Genauigkeit liegt, es liegt kein Täuschungsversuch vor, sondern eine Täuschung.
Dass mit den "großen Übereinstimmungen" ist in manchen Punkten richtig, in vielen aber falsch (z.B. gibt es in Bayern keine Kopfnoten, die Zeugnisnote wird arithmetisch berechnet und liegt nicht so stark im päd. Ermessen einer Lehrkraft wie in anderen Bundesländern, wir haben ein Zentralabitur, Hausaufgaben dürfen nicht benotet werden etc).
Edit: Und weil Buntflieger schon wieder geantwortet hat: Den päd. Spielraum habe ich nicht grundsätzlich in Frage gestellt. Ich habe auf eine bestimmte Situation geantwortet, worauf Du unterstellt hast, ich würde das "pauschal" so sehen und das wäre nicht "im Sinne des Erfinders" (wäre es wohl, denn es läge in MEINEM Ermessensspielraum). Und wo 0 Eigenleistung kein schwerer Fall sein soll ...
Und nachgereicht für Bayern:
§57 GSO:
(1) 1Bedient sich eine Schülerin oder ein Schüler unerlaubter Hilfe oder macht den Versuch dazu (Unterschleif), so wird die Arbeit mit 0 Punkten bewertet. 2Als Versuch gilt auch das Bereithalten nicht zugelassener Hilfsmittel nach Beginn der Prüfung. 3Ebenso kann verfahren werden, wenn die Handlungen zu fremdem Vorteil unternommen werden.(2) In schweren Fällen wird die Schülerin oder der Schüler von der Prüfung ausgeschlossen; diese gilt als nicht bestanden.
(3) 1Wird ein Tatbestand nach Abs. 1 Satz 1 erst nach Abschluss der Prüfung bekannt, so ist die betreffende Prüfungsleistung nachträglich mit 0 Punkten zu bewerten und die Gesamtqualifikation entsprechend zu berichtigen. 2In schweren Fällen ist die Prüfung als nicht bestanden zu erklären. 3Ein unrichtiges Abiturzeugnis ist einzuziehen.
Nun könnte man einwenden, dass dieser Paragraph nur für die Abiturprüfung gilt, aber §26 sagt, dass bei anderen Leistungsnachweisen §57 Absatz 1 (!!) entsprechend gilt und daraus folgt bei jeder Täuschung oder dem Versuch ergibt sich die Note 6.
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Hallo DeadPoet,
direkt und pauschal die Note 6 für einen Täuschungsversuch zu verhängen, ist so sicherlich nicht im Sinne des Erfinders.
Hier mal der Passus aus dem Landesrecht BW, die konkrete Stelle fett von mir hervorgehoben:
(6) Begeht ein Schüler bei einer schriftlichen Arbeit eine Täuschungshandlung oder einen Täuschungsversuch, entscheidet der Fachlehrer, ob die Arbeit wie üblich zur Leistungsbewertung herangezogen werden kann. Ist dies nicht möglich, nimmt der Fachlehrer einen Notenabzug vor oder ordnet an, daß der Schüler eine entsprechende Arbeit nochmals anzufertigen hat. In Fällen, in denen eine schwere oder wiederholte Täuschung vorliegt, kann die Arbeit mit der Note "ungenügend" bewertet werden.
der Buntflieger
Für Niedersachsen (Bundesland des Thread-Erstellers) hilft es aber recht wenig, wenn du BW zitierst. Und in Bayern ist es wieder anders - also was soll das?
Dazu kommt: Es handelt sich hier um eine besonders schwere Täuschung. -
Wie lange dauert denn so eine Deutschschulaufgabe bei Euch? Falls länger - gehen SuS während der Arbeit aufs Klo?
Bei uns müssen sie zwar immer ihr Handy abgeben, aber ich habe den Verdacht, dass da EIN Handy abgegeben wird und das andere wird dann mit aufs Klo genommen, da kann man dann auch gut aus dem Internet abschreiben (allerdings wohl nicht mehrere Seiten).
Ich denke, sie habe es entweder schon auf Schulaufgabenpapier geschrieben oder tatsächlich auswendig gelernt. Egal, es ist keine Eigenleistung erbracht worden und die Note "6" damit gerechtfertigt. -
Ich habe gerade eine Schülerin bei mir im Oberstufenkurs, die so krankhaft Angst davor hat, vor anderen zu sprechen, dass sie sich gerade sogar um einen Therapieplatz bemüht. In der Klausur (Textarbeit und freies Schreiben) hatte sie die beste Arbeit im Kurs (mit großem Abstand).
Wir haben vereinbart, dass ich sie nicht aufrufe, wenn sie sich nicht meldet, dass sie aber als "Challenge" versucht, sich dreimal pro Stunde zu melden, auch (besonders?) auf Fragen, die keine langen Antworten erfordern. Bisher hat sie die Challenge an fast allen Tagen geschafft.
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