Beiträge von DeadPoet

    Bei uns muss nach drei Tagen Fehlzeit (soweit ich mich erinnere) sowieso ein Attest gebracht werden, ebenso, wenn in der Oberstufe ein angesagter Leistungsnachweis versäumt wird.
    Wenn sich Fehlzeiten so häufen, wird eine Attestpflicht verhängt, der Schüler braucht dann wegen jedem Tag ein Attest. Hilft das nicht oder kommen keine Atteste, kann man den Amtsarzt einschalten bzw. von der Schule auch Ordnungsmaßnahmen verhängen. Fehlt ein Schüler mit Attestpflicht bei einer Schulaufgabe ohne Attest, bekommt der die Note 6 und eben keinen Nachtermin, egal in welcher Jahrgangsstufe.
    Natürlich kann man das als Misstrauen gegenüber den Eltern sehen - aber: Ist das in so einem Fall nicht gerechtfertigt? Es besteht eine Schulpflicht, der Schüler und Eltern evtl. nicht nachkommen.
    Und: wenn jemand so häufig fehlt und den Eltern keine Erkrankung bekannt ist ... ist es nicht auch Fürsorgepflicht der Schule, dass da mal ein Arzt nochmal drüber schaut? (wenn es dem Kind gar nicht schlecht geht ... siehe oben, dann decken die Eltern das Schwänzen).
    Ich finde, in so einem Fall hängt ein Attest die Hürde, kurz mal einen oder zwei Tage blau zu machen oder eine Leistungserhebung zu schwänzen, etwas höher. Man muss sich irgendwohin (zum Arzt) bewegen ... da kann man ja gleich auch in die Schule. Außerdem kostet es Geld, nicht viel, aber wenn man es häufig braucht ...

    Eben. Die Lehrkraft entscheidet nach Schwere des Falls. Eine komplette Deutschschulaufgabe ohne Eigenleistung ist ein schwerer Fall. Ich habe außerdem in meinem ersten Beitrag - den Du meintest, kommentieren zu müssen - geschrieben: "Ich denke, sie habe es entweder schon auf Schulaufgabenpapier geschrieben oder tatsächlich auswendig gelernt. Egal, es ist keine Eigenleistung erbracht worden und die Note "6" damit gerechtfertigt."


    Wie Du dann darauf kommst, "direkt und pauschal die Note 6 für einen Täuschungsversuch zu verhängen, ist so sicherlich nicht im Sinne des Erfinders" antworten zu müssen, ist mir nicht klar. Denn ich verhänge nicht "pauschal" die Note 6 für einen Täuschungsversuch, sondern in diesem Fall, in dem 0 Eigenleistung vorliegt. Davon abgesehen, wenn Dir schon so viel an Genauigkeit liegt, es liegt kein Täuschungsversuch vor, sondern eine Täuschung.

    Dass mit den "großen Übereinstimmungen" ist in manchen Punkten richtig, in vielen aber falsch (z.B. gibt es in Bayern keine Kopfnoten, die Zeugnisnote wird arithmetisch berechnet und liegt nicht so stark im päd. Ermessen einer Lehrkraft wie in anderen Bundesländern, wir haben ein Zentralabitur, Hausaufgaben dürfen nicht benotet werden etc).


    Edit: Und weil Buntflieger schon wieder geantwortet hat: Den päd. Spielraum habe ich nicht grundsätzlich in Frage gestellt. Ich habe auf eine bestimmte Situation geantwortet, worauf Du unterstellt hast, ich würde das "pauschal" so sehen und das wäre nicht "im Sinne des Erfinders" (wäre es wohl, denn es läge in MEINEM Ermessensspielraum). Und wo 0 Eigenleistung kein schwerer Fall sein soll ...

    Und nachgereicht für Bayern:
    §57 GSO:
    (1) 1Bedient sich eine Schülerin oder ein Schüler unerlaubter Hilfe oder macht den Versuch dazu (Unterschleif), so wird die Arbeit mit 0 Punkten bewertet. 2Als Versuch gilt auch das Bereithalten nicht zugelassener Hilfsmittel nach Beginn der Prüfung. 3Ebenso kann verfahren werden, wenn die Handlungen zu fremdem Vorteil unternommen werden.

    (2) In schweren Fällen wird die Schülerin oder der Schüler von der Prüfung ausgeschlossen; diese gilt als nicht bestanden.

    (3) 1Wird ein Tatbestand nach Abs. 1 Satz 1 erst nach Abschluss der Prüfung bekannt, so ist die betreffende Prüfungsleistung nachträglich mit 0 Punkten zu bewerten und die Gesamtqualifikation entsprechend zu berichtigen. 2In schweren Fällen ist die Prüfung als nicht bestanden zu erklären. 3Ein unrichtiges Abiturzeugnis ist einzuziehen.

    Nun könnte man einwenden, dass dieser Paragraph nur für die Abiturprüfung gilt, aber §26 sagt, dass bei anderen Leistungsnachweisen §57 Absatz 1 (!!) entsprechend gilt und daraus folgt bei jeder Täuschung oder dem Versuch ergibt sich die Note 6.

    Hallo DeadPoet,

    direkt und pauschal die Note 6 für einen Täuschungsversuch zu verhängen, ist so sicherlich nicht im Sinne des Erfinders.

    Hier mal der Passus aus dem Landesrecht BW, die konkrete Stelle fett von mir hervorgehoben:

    (6) Begeht ein Schüler bei einer schriftlichen Arbeit eine Täuschungshandlung oder einen Täuschungsversuch, entscheidet der Fachlehrer, ob die Arbeit wie üblich zur Leistungsbewertung herangezogen werden kann. Ist dies nicht möglich, nimmt der Fachlehrer einen Notenabzug vor oder ordnet an, daß der Schüler eine entsprechende Arbeit nochmals anzufertigen hat. In Fällen, in denen eine schwere oder wiederholte Täuschung vorliegt, kann die Arbeit mit der Note "ungenügend" bewertet werden.

    der Buntflieger

    Für Niedersachsen (Bundesland des Thread-Erstellers) hilft es aber recht wenig, wenn du BW zitierst. Und in Bayern ist es wieder anders - also was soll das?
    Dazu kommt: Es handelt sich hier um eine besonders schwere Täuschung.

    Wie lange dauert denn so eine Deutschschulaufgabe bei Euch? Falls länger - gehen SuS während der Arbeit aufs Klo?
    Bei uns müssen sie zwar immer ihr Handy abgeben, aber ich habe den Verdacht, dass da EIN Handy abgegeben wird und das andere wird dann mit aufs Klo genommen, da kann man dann auch gut aus dem Internet abschreiben (allerdings wohl nicht mehrere Seiten).
    Ich denke, sie habe es entweder schon auf Schulaufgabenpapier geschrieben oder tatsächlich auswendig gelernt. Egal, es ist keine Eigenleistung erbracht worden und die Note "6" damit gerechtfertigt.

    Ich habe gerade eine Schülerin bei mir im Oberstufenkurs, die so krankhaft Angst davor hat, vor anderen zu sprechen, dass sie sich gerade sogar um einen Therapieplatz bemüht. In der Klausur (Textarbeit und freies Schreiben) hatte sie die beste Arbeit im Kurs (mit großem Abstand).
    Wir haben vereinbart, dass ich sie nicht aufrufe, wenn sie sich nicht meldet, dass sie aber als "Challenge" versucht, sich dreimal pro Stunde zu melden, auch (besonders?) auf Fragen, die keine langen Antworten erfordern. Bisher hat sie die Challenge an fast allen Tagen geschafft.

    Anrufen: Telefon ist bei uns an der Schule erst ab 7.25 besetzt, Sekretärinnen auch mit Krankmeldungen der SuS beschäftigt. Vertretungsplaner will bis 7.30 die Krankmeldung haben. Wenn ich krank bin, ist das für mich - und für die Schule - eher von Nachteil, wenn ich anrufe. Ich merk die Krankheit ja oft schon am Abend oder in der Nacht (und wäre dann froh, am Morgen schlafen zu können und nicht versuchen zu müssen, an der Schule telefonisch durch zu kommen). Mit einer email lassen sich diese Probleme lösen. Ein "Verstecken" dahinter sehe ich ehrlich gesagt nicht.

    Ja, ich gehe auch manchmal unzufrieden aus einer Klasse heraus. Verschiedene Gründe (ich bin nicht zufrieden, wie die Klasse etwas aufgenommen / erarbeitet hat, ich bin nicht zufrieden, weil meine Vorbereitung nicht gut oder für die Klasse nicht geeignet war, ich bin nicht zufrieden mit einer meiner Reaktionen etc etc).
    Das gehört für mich zum Beruf - und wird reflektiert (so wie Du es ja gerade auch machst). Und sollte ich fest stellen, dass der Fehler bei mir lag, ist das Ansporn, es in Zukunft besser zu machen. Man kann sich für bestimmte Dinge auch vor der Klasse entschuldigen ("Da hab ich nicht gut reagiert, das war unangemessen/nicht souverän ... falsch") - aber es hängt sehr von meinem Fehler und der Klasse ab. Für das, was Dir raus gerutscht ist, würde ich mich nicht entschuldigen, das ist keine Katastrophe, nicht einmal besonders schlimm.
    Wie gesagt: nimm es als Motivation, dass so etwas nicht mehr passiert, überlege Dir, wie Du in Zukunft reagieren willst und setze einen Haken dahinter (vielleicht rede ich mich aber da auch nur so leicht, weil ich in der Freizeit Musik mache, bei der viel improvisiert wird und man da nach dem Motto handelt "Die falsche Note kannst Du nicht zurück holen, schau zu, dass die nächste stimmt").

    Ich weiß ja nicht wie andere das sehen ... aber wenn es mir nicht gut geht, bin ich am liebsten daheim im Bett und renne nicht zum Arzt in ein "verseuchtes" Wartezimmer. Ein solcher Tag reicht dann sogar häufig, dass ich wieder soweit auf den Beinen bin, um die nächsten Tage wieder den Unterricht durchzustehen (kann man natürlich drüber streiten, ob das ein vernünftiges Verhalten ist).
    Sollte mein Dienstherr mich wegen eines solchen Tages zum Arzt wegen eines Attestes schicken, kann es ihm aber durchaus passieren, dass der Arzt eine längere Krankschreibung für nötig hält (ist mir schon passiert: bin zum Arzt weil ich absehen konnte, dass ein oder zwei Tage diesmal nicht reichten - und wurde 10 Tage krank geschrieben, ohne dass ich das gewollt oder sogar gefordert hätte) ...

    Ein gemeinsames Frühstück würde ich auch durchaus als schönen Abschluss sehen. In diesem Rahmen kann man auch Krabappels Idee mit den Briefen für die Zukunft machen.

    Ich bin weniger der Typ für große Verabschiedungen, aber ich habe schon auch Kursen gesagt, dass mir die Jahre / das Jahr mit ihnen gut gefallen hat, was ich an ihnen geschätzt habe etc. Auch das geht beim Frühstück.

    Das geht mit diversen kleinen, z.T. sogar in den Browser integrierbaren Programmen ... aber das Urheberrecht sollte dabei auch beachtet werden, vor allem, wenn man es für einen Unterrichtsbesuch oder eine Lehrprobe verwenden will.
    One-Clicke Youtube Video Downloader könnte z.B. bei Google z.B. Treffer ergeben.

    Zunächst einmal finde ich mehr Geld für Bildung gut. Ich bin mir aber nicht sicher, dass "Digital" das Allheilmittel ist und das Abendland nun unter geht, weil sich die Länder dagegen aussprechen ... Nicht gegen "digital" oder mehr Geld, sondern gegen diese 50:50 Regel. Eine Andeutung hab ich auf die Schnelle gefunden, dass das wohl so nicht abgesprochen war:

    „Es ist ein Trauerspiel ohne Ende“, kommentierte der Vorsitzende des Deutschen Lehrerverbandes, Heinz-Peter Meidinger, das Gezerre um den Digitalpakt. Die Länderchefs nahm er in Schutz: „Man kann den Schwarzen Peter nicht einseitig den Ländern zuschieben“, sagte Meidinger. Er verwies auf die umfänglichen Erweiterungen der ursprünglich geplanten Grundgesetzänderung und an deren schlechte Kommunikation. „Ich bin auch enttäuscht von der Bundesbildungsministerin. Das hätte so nicht passieren dürfen“, sagte Meidinger. (https://rp-online.de/politik/deutsc…uf_aid-34878301)

    Kann je nach Bundesland verschieden sein, aber das gehört zu den normalen Dienstaufgaben einer Lehrkraft.

    NRW: ADO $18

    Klassenlehrerin, Klassenlehrer
    (1) Für jede Klasse bestimmt die Schulleiterin oder der Schulleiter im Benehmen mit der Lehrkraft eine Klassenlehrerin oder einen Klassenlehrer.
    Dieseoder dieser soll im besonderen Maße auf die erzieherische und fachliche Förderung der Schülerinnen und Schüler der Klasse hinwirken.

    Jetzt kannst Du natürlich mal schauen, was "im Benehmen" heißt.

    Naja, ich kann verstehen, dass man sich ärgert. Aber so ganz deeskalierend war Deine Reaktion mit dem "Seine Klasse erzählt(!)" auch nicht. Sowas ignoriert man (wäre meine Präferenz, wenn ich es schaffe) ... oder man spricht es ganz, ganz sachlich an, aber eben nicht mit einem Gegenvorwurf, sondern z.B. mit der Frage, auf welcher Basis er sich ein Urteil über mich als Lehrer erlaubt.

    Manche Antworten werden je nach Bundesland der Lehrkraft verschieden ausfallen. In Bayern z.B. DÜRFEN die Hausaufgaben nicht benotet werden (ja, es gibt "Ausweichmöglichkeiten). In Bayern gibt es große Leistungsnachweise (das wäre die Klausur, die Schulaufgabe) und kleine Leistungsnachweise (alles andere ... und da ist recht genau geregelt, was "alles andere" ist). Die Gewichtung der Note "großer Leistungsnachweis" zu "kleine Leistungsnachweise" ist vorgeschrieben. usw ...

    Ich finde Deine Einstellung hier sehr gut. Natürlich reflektiert man. Aber wenn man hinter der Note steht, liegt das Problem nicht an der Note. Es kann daran liegen, dass es Dir nicht gelungen ist, überzeugend zu kommunizieren, warum es DIESE Note ist und keine andere. Es kann daran liegen, dass die Schülerin es einfach nicht wahr haben / einsehen will. Es kann auch sein, dass die Schülerin eine bessere Note BRAUCHT (oder glaubt zu brauchen), um eine Stelle zu bekommen, von den Eltern einen Wunsch erfüllt, von den Eltern keinen Ärger etc.

    Ich würde mit der Schülerin unter vier Augen reden.
    "Wir haben ein Problem. Du bist mit der Note nicht einverstanden, ich habe mir die Note wirklich gut überlegt, ich kann Dir - auch aus Fairness den anderen gegenüber - keine andere Note geben. Wir sind bisher gut miteinander ausgekommen - schätzt Du mich jetzt plötzlich so ein, dass ich Dir aus Bösartigkeit eine schlechtere Note geben will, als Du verdienst? Ich werde / kann die Note nicht ändern - wie soll es weiter gehen? Willst Du nun jede Stunde durch Verweigerung zeigen, dass Du beleidigt bist (anderes Wort statt beleidigt ist wahrscheinlich besser)? Damit schadest Du nicht mir, sondern DIR (Unterrichtsbeitrag)." ... usw.

    Ich weiß ja nicht, was Du Deinen SuS bezüglich Referaten sagst und wie Du die dann benotest - aber ein Runterleiern von Wiki-Artikeln resultiert in einer Note zwischen 5 und 6.
    Mein Grundsatz für ein Referat ist: "Wenn ein Mitschüler aufpasst, sich ggf. Notizen macht oder das Handout liest, muss es ihm in der nächsten Stunde möglich sein, bei einer Leistungserhebung zum Thema des Referats eine gute Note zu bekommen". Heißt, ein Referat muss inhaltlich und von der Darbietungsweise her bestimmte Kriterien erfüllen. "leiert irgendwas runter" gehört da nicht dazu.

    Danke! Das zu lesen ist sehr hilfreich.

    Insofern, ich fasse mal zusammen, seht ihr ein Entgegenkommen bei "emotionaler Erpressung" als den falschen Weg.

    Ich frage mich halt (noch), ist das wirklich "emotionale Erpressung" oder einfach nur ein ziemlich doofes, unreflektiertes Verhalten, dem man auch mit Nachgeben oder vielleicht besser "Entgegenkommen" beikommen kann. Denn ich sehe schon, dass es bei vielen einfach der Leistungsdruck oder ein asoziales Umfeld ist, das sie bisweilen so agieren lässt.

    Anders gesagt: "Lernt man nur durch Schmerzen" ? :aufgepasst:

    Nein, Nachgeben verstärkt dieses doofe, unreflektierte Verhalten - und sendet das Signal an alle Mitschüler, dass so ein Verhalten sich lohnt. Voraussetzung (wie Du ja sagst): Du bist von der Richtigkeit der Note überzeugt. Falls das nicht so ist, ist es auch richtig, einen eigenen Fehler / ein eigenes Fehlurteil einzugestehen.

    Mein Entgegenkommen wäre, ihr die Möglichkeit eines Referats anzubieten, wenn sie ihre Note verbessern will.

    Und zum Rest: Es gibt von mir (sollte dafür in der 11. Klasse tatsächlich Bedarf sein ... und leider passiert das durchaus) EINE Ansage, was ich von den SuS bezüglich Eigenverantwortung (Termine, Hausaufgaben etc) erwarte ... dann gibt es die "natürlichen" Konsequenzen.
    In der 11. ist mir allerdings die Hausaufgabendiskussion zu blöd. Wer sie nicht macht - sein Problem. Ich notiere mir das und bei der nächsten Leistungserhebung, bei der der Schüler von seiner Note enttäuscht ist, erkläre ich ihm, dass die Hausaufgaben ja Übungsmöglichkeiten gewesen wären, die er nicht in Anspruch genommen hat (Ich erkläre das auch vorher schon einmal am Anfang des Schuljahres, da interessiert es halt nur noch keinen).

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