Man muss da, glaube ich, trennen zwischen der Frage, ob der Ärger berechtigt ist und der Frage, wie der Ärger vorgebracht wird.
in der ADO steht in §17:
§ 17
(1) Der Umfang der Dienstpflichten der teilzeitbeschäftigten Lehrerinnen und Lehrer (Unterrichtsverpflichtung und außerunterrichtliche Aufgaben)soll der reduzierten Pflichtstundenzahl entsprechen.
(2) Die dienstliche Verpflichtung teilzeitbeschäftigter Lehrerinnen und Lehrer erstreckt sich auf die Klassenleitung und in der Regel auch auf die Teilnahme an Konferenzen und Prüfungen. Sonstige dienstliche Aufgaben (z.B. Vertretungen, Aufsichtführung, Sprechstunden, Sprechtage) sollen proportional zur Arbeitszeitermäßigung wahrgenommen werden. Bei Schulwanderungen und Schulfahrten bezieht sich die Reduzierung in der Regel auf die Anzahl der Veranstaltungen.
Sieht also so aus, als wenn eine seltenere Teilnahme an Schulfesten usw. in Ordnung ist, an Konferenzen aber in der Regel teilgenommen werden muss.
Wenn es so ist, dass dein Chef da mit zweierlei Maß misst, kann ich verstehen, dass das nicht gut ankommt, denn eine wissenschaftliche Tätigkeit ist ja tatsächlich dein Privatvergnügen. Wird auf andere Kollegen auch Rücksicht genommen, wenn der Stundenplan gemacht wird? Hier sollte gleiches Recht für alle gelten.
Vielleicht könnte die Situation entschärft werden, indem du die angesprochenen Synergieeffekte deutlich machst (falls nicht schon geschehen) und in Zukunft wie jeder andere auch an allen Konferenzen teilnimmst - außer die anderen Teilzeitkräfte machen das auch nicht.
An dem Vorschlag für die Eingabe der Zeugnisnoten kann ich nichts finden, was man kritisieren könnte. Den Anruf finde ich mehr als peinlich. Schüler früher gehen zu lassen, ist so eine Sache - deswegen rennt aber nur dann einer zum Chef, den sonst auch einiges stinkt.