Wir sollten auch nicht vergessen, dass lediglich eine (!) Minderleistung dann bei der Versetzungsentscheidung nicht berücksichtigt wird.
Da wäre ich mir nicht so sicher. Auf der Seite vom MSB heißt es:
"Diese Regelung gilt für höchstens ein Fach, in dem sich die Leistungen nach dem Halbjahreszeugnis verschlechtert haben."
Ist damit gemeint:
"... gilt höchstens für ein einziges Fach...
oder "gilt höchstens für die Fächer, in denen...
Ich tippe auf den zweiten Fall, was aussagen würde, dass die Halbjahresfünfen als Warnungen wirksam bleiben.
Wie kommt es, dass ihr innerhalb von 6 Wochen Unterricht im 2. Halbjahr schon jetzt wisst, es wäre ein Defizit gewesen/geworden, aber noch nicht im ersten Halbjahr? Hattet ihr schon die erste Arbeit des Halbjahres geschrieben?
Dass es ein Defizit geworden wäre, weiß wohl keiner, aber dass es sein könnte und knapp wird, kann man absehen. Bei uns wäre Ende März Elternsprechtag gewesen, ebenso die Warnungskonferenz. Fast alle hatten vor der Schließung deswegen schon mindestens eine Arbeit geschrieben.