Wenn ich in der mündlichen Prüfung (ohne Absprachen, Festlegungen etc.) im zweiten Teil (NRW, das ist der Gesprächsteil) merke, dass ein Schüler mit einem Thema gar nichts anfangen kann, nehme ich das zur Kenntnis und wechsle das Thema. Danach geht es hoffentlich besser weiter.
Wenn ich ein Thema vorher abgesprochen hätte und jemand trotz der Absprache keine oder nur wenig Ahnung hätte, wäre das eine ganz blöde Situation. Wenn ich dann beim Thema bleibe, müssen wir evtl. ziemlich lange im Trüben fischen. Wenn ich das Thema wechsle, halte ich mich nicht an die (nicht zulässigen) Absprachen.
Also: Wer nichts abspricht, ist flexibler. Die Flexibilität kann man dann in der Prüfung pro Schüler nutzen.