Das Problem ist ein weitergehendes, da der Dienstherr eigentlich zur Erfassung der gesamten Arbeitszeit verpflichtet ist, aber nur Unterrichtsstunden systematisch erfasst. Insofern gibt es viele Möglichkeiten Minusstunden zu erhalten, Plusstunden aber nur durch Unterrichtseinsatz, alle weiteren Tätigkeiten (Korrekturen, Sammlung aufräumen etc.) sind im Deputat bereits eingepreist (auch wenn die nirgendwo aufgeschlüsselt, sondern lediglich vom Dienstherren behauptet wird).
Wem also seine Minderstunden nicht passen, kann dagegen vorgehen, weil die entsprechenden Erlasse und auch die Arbeitszeitverordnung Schule nicht den Anforderungen das ArbSchG und den entsprechenden EU-Verordnungen genügen. Das wird aber nur vor Gericht gehen, reine Widerspruchsverfahren schmettert der Dienstherr immer ab, da aus seiner Sicht ja alles tiptop ist.