Tja, Chili... da hast du wohl Recht. Da steht unter 2.3.4 u.a. folgender folgenreicher Satz:
Bewerberinnen und Bewerber, die die Erste Staatsprüfung abgelegt haben, nehmen GRUNDSÄTZLICH am Vorbereitungsdienst gemäß § 5 LABG teil und sollten erst nach Erwerb der Lehramtsbefähigung am Lehrereinstellungsverfahren teilnehmen.
Mmh... grundsätzlich teilnehmen!?
Das haben`se wohl geändert. Im letzten Einstellungserlass stand das nämlich noch nicht drin. Da war es einem - rein formal - noch freigestellt.
Schon wieder ein Traum geplatzt. Dass kleine Wort "sollte" lässt mich aber noch hoffen. Ich soll auch nicht so viel Cola trinken... tue ich aber trotzdem. ![]()
Vielleicht ist aber doch jemand da, der etwas anderes berichten kann. Nur zu!
Gruß,
TotalAusgebrannt