Beiträge von TotalAusgebrannt

    Tja, Chili... da hast du wohl Recht. Da steht unter 2.3.4 u.a. folgender folgenreicher Satz:


    Bewerberinnen und Bewerber, die die Erste Staatsprüfung abgelegt haben, nehmen GRUNDSÄTZLICH am Vorbereitungsdienst gemäß § 5 LABG teil und sollten erst nach Erwerb der Lehramtsbefähigung am Lehrereinstellungsverfahren teilnehmen.


    Mmh... grundsätzlich teilnehmen!? ;( Das haben`se wohl geändert. Im letzten Einstellungserlass stand das nämlich noch nicht drin. Da war es einem - rein formal - noch freigestellt.


    Schon wieder ein Traum geplatzt. Dass kleine Wort "sollte" lässt mich aber noch hoffen. Ich soll auch nicht so viel Cola trinken... tue ich aber trotzdem. :thumbup:


    Vielleicht ist aber doch jemand da, der etwas anderes berichten kann. Nur zu!


    Gruß,


    TotalAusgebrannt

    es müsste sich jemand melden, der textsicher ist, aber: es geht nicht.


    es ging noch bis vor einem Jahr. und das waren nur Menschen gemeint, die ihr erstes StEx vor langer langer Zeit gemacht haben. aber jetzt in der erneuerten Form stand, dass man mit erstem Staatsexamen nur mit dem Ref an eine feste Stelle kommt.


    Chili

    Hi Chili!


    Was ist aber unter dem Passus


    >>Die Stelle ist für Bewerber/innen mit einer Ersten Staatsprüfung oder einer Vollanerkennung einer Ersten Staatsprüfung für ein Lehramt der Sekundarstufe I für folgende Fächer geöffnet (Nr. 2.3.4 des aktuellen Einstellungserlasses):<<


    gemeint? So steht es bei LOIS bei den Stellenausschreibungen, die für den Seiteneinstieg geöffnet sind. Die "Erste Staatsprüfung" ist das Erste Staatsexamen. Und das habe ich mal irgendwann unter den alten Konditionen erworben. Und PEF ist nicht OBAS!
    Wer OBAS nicht machen kann (weil er die Zugangsvoraussetzungen nicht erfüllt, z.B. 2 Jahre malocht nach dem Uni-Abschluss; mindestens 8 Semester Regelstudienzeit studiert etc.) oder nicht machen MÖCHTE, der macht eben die PEF - wenn man denn eine Schule findet, die diesen Wunsch unterstützt. So habe ich das bisher gedeutet. ?(


    Na ja... bewerben kann man sich ja.

    Hallo Sonnenkönigin,


    danke für die Infos! Das es im Kollegen/innenkreis Probleme geben könnte, hat mir ebenfalls eine Bekannte bestätigen können. Ich sollte auf keinen Fall die PEF machen, da man dann ihrer Erfahrung nach einen unguten Stand unter den "richtigen Lehrern" habe. Na ja... man muss sich den Schuh ja nicht anziehen. Wenn man sich Mühe gibt, zu kooperieren, dann lässt sich dieses Vorurteil auch hoffentlich als solches identifizieren und aus der Welt räumen. Andernfalls muss man das dann - wohl oder übel - so stehen lassen (können). Wenn die Schule groß genug ist, sollte man sich ja auch nette Kollegen/innen aussuchen können, von denen man lernen möchte und kann.
    Wenn Seminarlehrer einen dann zu spüren geben, dass man kein "richtiger Lehrer" ist / wird, dann würde ich das unter "unprofessionell" einordnen. Damit könnte ich dann zumindest leben, ohne mich unnötig drüber aufzuregen. Das entspricht doch einem Logikfehler, den man als pädagogisch Gebildeter hoffentlich nicht (mehr) unterliegen sollte. So nach dem Motto "der Thomas ist gut in Mathe, also ist er auch gut in Physik." In diesem Fall wäre das dann leider aber ein unterstellter negativer Zusammenhang nach dem Motto: "Die Sonnenköniging macht "nur" PEF, also
    ... kann sie pädagogisch nicht so gut sein wie Leramtsanwärter oder OBAS X,
    ... hat sie womöglich große Probleme mit Schülern/innen und ist nicht so gut organisiert etc...
    Man sollte bedenken, dass einige andere Berufe ähnliche Organisiertheit und Stressresistenz erfordern wie der Lehrerberuf. Und das würde ich dann dem Herrn Seminarlehrer auch zu bedenken geben, falls ich mich unfair behandelt fühle. Da man aber keine Zensuren bekommt (?), kann man es womöglich auch mal einfach auf sich beruhen belassen. Wenn man gefestigt ist, dann lässt sich das schon aushalten.


    Gruß,
    TotalAusgebrannt

    Hallo!


    Wie jetzt... erstes Staatsexamen ist kein Hochschulabschluss? Was denn sonst? Also, bisher habe ich bei Fragen nach Bildungsabschlüssen immer "Hochschulabschluss" angekreuzt. Und da hat bisher nie einer gemeckert. Es ist wohl - im strengen Sinne - kein berufsqualifizierender Abschluss. Aber abgeschlossen ist die Hochschulbildung ja schon. Sonst hätte ich mich damals überhaupt nicht erfolgreich auf einen Job bewerben können, den ich zwischendurch mal ausgeübt habe. Da war nämlich ein Hochschulabschluss schon bindend - nur war das egal, ob das Kind Magister, Master oder eben 1. oder sogar 2. Staatsexamen heißt. Mit Staatsexamen - egal ob Erstes oder Zweites - können die meisten Arbeitgeber meiner Erfahrung nach sowieso nur wenig anfangen. Nach dem Motto "Haben sie an der Uni studiert?" "Ja..." O.K., dann is alles im Butter!"


    Meine Fächer sind Chemie, Hauswirtschaft und Drittfach Physik.


    Gibt`s irgendwelche PEF-Leute, die hier mitlesen? Berichtet mal, wie anstrengend ihr die Zeit empfindet. Sicher ist das alles kein Zuckerschlecken - und OBAS ganz bestimmt überhaupt nicht. Aber etwas weniger Druck wird da schon herrschen - könnte ich mir jetzt mal vorstellen. Und wenn man mit TVL11 leben kann, dann ist es doch in Ordnung. Ich habe größten Respekt vor denen, die die OBAS erfolgreich durchziehen. Man hat ja meistens in unserem "gesetzteren Alter" schon Privatleben, dass seinen Tribut zollt. Und lernfähig bin ich auch noch. Aber so wie vor 18 Jahren bestimmt nicht mehr. Also... postet mal Eure Erfahrungen. Wäre schön, einige Einschätzungen lesen zu können.


    Danke!


    TotalAusgebrannt

    Halli Hallo,


    ich habe ein 1. Staatsexamen im Lehramtsstudium erworben ("2 Fächer-Examen"), mich danach aber beruflich umorientiert. Jetzt denke ich an den Schuldienst: Steht mir mit Erstem Staatsexamen auch die einjährige pädagogische Einführung auf? Achtung: Es geht nicht um die OBAS! Ich möchte mich auf Stellen bewerben, die laut Ausschreibungstext für Seiteneinsteiger mit Erstem Staatsexamen geöffnet sind:


    >>Die Stelle ist für Bewerber/innen mit einer Ersten Staatsprüfung oder einer Vollanerkennung einer Ersten Staatsprüfung für ein Lehramt der Sekundarstufe I für folgende Fächer geöffnet (Nr. 2.3.4 des aktuellen Einstellungserlasses):<<


    Gemäß RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung v. Juni 2007 dürfen an der PEF Kandidaten ohne Befähigung zu einem Lehramt im Sinne des Lehrerausbildungsgesetzes (LABG - BASS 1-8) teilnehmen. Ich habe mit dem 1. Examen meinem Verständnis nach noch keine Befähigung erlangt - und somit dürfte mir doch auch die PEF offenstehen, oder?
    Mir ist bewusst, dass ich mit der PEF niemals in den Staatsdienst werde eintreten können. Klar könnte ich das Ref. machen - will ich aber nicht, weil viele persönliche Gründe dagegen sprechen. Die Ochsentour Referendariat würde mich wahrscheinlich umbringen :( . Ich glaube aber schon, dass mir der Schuldienst liegen könnte. Ich habe Unterrichtserfahrungen in einem anderen Bereich...


    Bitte nur Ratschläge von Leuten, die sich damit rechtlich wirklich auskennen. Bestenfalls mit einem Link, wo man es nachlesen könnte.


    Vielen Dank!

    meine ich jedenfalls. Wenn man sich gut fühlt, dann ist es das für mich das Wichtigste. Und wenn das mit ner Tüte über dem Kopf der Fall wäre - so what? :thumbup: Für die Gymnasial-Lehrkräfte dann bitte keine ALDI-Tüte, sondern irgendetwas konservativeres und gediegeneres. Vielleicht ne Mercedes-Tüte ?( Das wäre auch sehr praktisch, weil man dann auf lästige Termine und so Dinge wie Rasieren, einmal die Woche durch`s Gesicht waschen und das Verbergen von nonverbalen Entgleisungen (also kurz bevor man auf den Schüler losgeht und ihn 1 Meter länger zieht) verzichten könnte.


    O.K. Meine Meinung. Echte Schönheit kommt von Innen. Und abgrenzen kann man sich meiner Auffassung nach nicht (nur) über Kleidung, sondern da sind meiner Meinung nach andere Dinge vergleichbar wichtig, um sich nicht anzubiedern. Grenzen aufzeigen zum Beispiel. Und das kann ich persönlich besser, wenn ich mich wohl fühle in meiner Haut. Aber auch das ist bei mir von der Tagesform abhängig - kann aber evtl. durch entsprechende Kleidung unterstützt werden.


    Also: Ziehe das an und trage die Frisur, die deinem Naturell entspricht. Dann machst du es zwar nicht ALLEN Recht, zumindest aber Dir. Und das man nicht ALLE Parteien zufriedenstellen kann, dass liegt in der Natur der Sache. Also meine Meinung: Nur Mut!

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