Das kann jede Frau (und natürlich auch jeder Mann) als Lebensentscheidung so gestalten. Dagegen ist absolut nichts einzuwenden. Aber wenn im Katastrophenfall die Beziehung ruinös endet (ca. ein Drittel der Ehen werden geschieden) darf sie (oder er) sich dann gegebenenfalls nicht über Altersarmut beklagen, weil die ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge fehlen.
P.S. Ich weiß nicht wie alt du bist, aber vielleicht habe ich mit 50 Jahren und vielen Ehescheidungen in der weiteren Bekanntschaft eine andere Perspektive auf die Sache, als man die mit Anfang 20 hat, wenn die großen Lebensplanungen beginnen.
Ich bin 42 und seit 12 Jahren verheiratet und noch nie geschieden.