Beiträge von Anna Lisa

    Das ist richtig. Finde ich auch nicht gerecht. Aber ich kann es nicht ändern. Ablehnen werde ich das Geld sicherlich nicht. Es handelt sich übrigens um maximal 4 Stunden im Monat in meinem Fall.

    Dafür muss ich z.B. in der Projektwoche exakt das gleiche wie mein Co machen, werde aber nur für 13 Stunden bezahlt, er hingegen für 25,5. Da hat er schon mal 12, 5 Vertretungsstunden wieder raus. Also ein Vierteljahr, sofern ich überhaupt jede Woche eingesetzt bin und keine Ferien etc. dazwischen liegen.

    Mir ging es mit meinem Posting übrigens nur darum klarzustellen, dass die ach so armen überlasteten Vollzeitkollegen wegen mir überprivilegierter Teilzeit-Mutti eben NICHT mehr Vertretungsstunden halten müssen.

    Und wenn es dann doch ach so viel ist, nämlich bei uns maximal 8 im Monat, werden sie ja auch dafür bezahlt, und zwar ab der 1. Stunde.

    Also wir wohnen nicht im Speckgürtel, sondern in einem eher unbeliebten Stadtteil mit hohem Ausländeranteil einer Großstadt. Trotzdem kriegst du hier nichts unter 300.000. Und das ist dann ein klitzekleines Reihenhaus im Ghetto. Das ist dann kein Arbeitszimmer mehr drin. Und die Gartenarbeit tendiert gegen Null ;)

    Es ist halt Ballungsgebiet. Um billiger zu wohnen, musst du schon echt aufs platte Land ziehen, aber da haben weder mein Mann noch ich Arbeit.

    Wir wohnen übrigens zur Miete, aber auch die ist hier nicht unerheblich. Da leben wir mit 1 1/2 Gehältern NICHT auf großem Fuß. Und einen Sharan-Bomber fahren wir auch nicht. ;)

    Es macht einen Unterschied ob Kollegen im Rahmen ihrer Arbeitsquote herangezogen werden (dagegen hat ganz sicher niemand was) oder ob bestimmte Kolleg(innen) "auf keinen Fall in der 1., nachmittags auch nicht und freitags gerne frei"-Stundenplan fordern (und teilweise auch bekommen). Davon abgesehen hat Anna Lisa doch die Lösung des Problems schon angesprochen: Bezahlte Vertretungsbereitschaften (für die Randstunden und den Nachmittagsbereich (wenn notwendig) gerne auch doppelt besetzt) und schon tritt das Problem nur noch extrem selten auf. ;)

    Bei uns werden die VBs NICHT bezahlt, es sei denn man unterrichtet tatsächlich. Bei VZ aber dann erst ab der 4. Stunde. Ratet mal, wer zuerst eingesetzt wird? ;) Dafür können wir Teilzeitkräfte aber wirklich nichts. Wenn ich eingesetzt bin, gehe ich selbstverständlich auch hin und habe damit kein Problem.

    Ich möchte mir nur nicht vorwerfen lassen, ich hätte weniger Vertretung als die Vollzeitkollegen auf deren Kosten. Nein, ich habe genau halb so viel, weil ich auch halb so viel Geld bekomme. Das ist einfach nur gerecht.

    Und nur, weil ich nicht sofort meine Kinder abholen muss, heißt das nicht, dass ich auch Zeit habe. Vielleich muss ich korrigieren, vielleicht Unterricht vorbereiten, vielleicht Orgakram erledigen, vielleicht meinen Schreibtisch aufräumen, oder einfach mal den Haushalt machen.
    Deshalb verzichte ich ja auf die Hälfte meines Gehaltes, damit ich eben bis nachmittags mit meiner Arbeit fertig bin und KEINE 8 Stunden am Tag arbeite.

    Wenn niemand nach seinem Unterricht mehr vertreten würde, hätte der Vertretungsplaner aber ein großes Problem.
    Eltern, die dringende Verpflichtungen haben (wie Kinder abholen) können sich die Zeiten im Stundenplan blicken lassen. Chronisch Kranken sperren wir auch mal einen Vormittag für regelmäßige Arzttermine. Vielleicht wäre das eine Lösung? Eine Kollegin hat einen freien Tag um ihren chronisch kranken Sohn regelmäßig zum Arzt zu begleiten.
    Aber ja, eigentlich sollen wir Termine in der Kernunterrichtszeit anmelden. Macht aber in der Realität meist keiner. Wer es nicht macht kann dann auch mal Pech haben, meist wird aber eine andere Lösung gefunden.
    In manchen Schulen arbeiten scheinbar an manchen Stellen unkommunikative oder emotional distanzierte Menschen.

    Wieso sollte unser Vertretungsplaner ein Problem haben? Vollzeitkräfte haben bei uns 2 Vertretungsbereitschaften, Teilzeitkräfte mit halber Stelle nur 1. Bei 120 Kollegen sind damit alle Stunden abgedeckt. Nach der 6. Stunde wird bei uns sowieso nicht mehr vertreten. In der Oberstufe auch nicht.

    Ich fände es rechtlich sehr bedenklich, wenn ich jeden Tag etliche Stunden unbezahlte Bereitschaft machen müsste. Meine eine Stunde in der Woche ist dagegen vollkommen okay.

    Was heißt denn Unterrichtszeit? Bei uns gibt es 10 Stunden, also bis 16.30 Uhr.

    Darf ich dann nur Termine ab 17.15 Uhr wahrnehmen ( habe 45 Minuten Fahrzeit)???

    Muss ich eine Kinderbetreuung bis 17.15 Uhr haben???

    Bei uns darf jeder gehen, der seine letzte Stunde gegeben hat. Das kann auch eine VB sein. Es sei denn, es jst Konferenz etc.
    Wenn ich nach der 3. Stunde Schluss habe, gehe ich. Ich lege mir au h Friseurtermine auf 11.30 Uhr, wenn es mir passt. Wieso auch nicht???

    Da gibt es nur eine Lösung: Du meldest dich halt spontan nach deinem Unterricht krank. Bist du ja quasi auch.

    Wenn ein Kollege während des Unterrichtalltags Migräne bekommt, oder ihm übel wird, er Fieber bekommt etc geht er ja evtl. auch eher nach Hause. So machst du es dann halt auch.

    Nicht lange diskutieren. Wenn es wieder vorkommt: Sagen, du fühlst dich krank, gehst jetzt zur Behandlung. Fertig aus.

    Für die nächste LK: Einen Beschlussantrag vorbereiten, dass grundsätzlich nicht NACH den eigentlichen Stunden vertreten werden muss, sondern nur in Springstunden. Für alles andere müssen Vertretungsbereitschaften eingerichtet werden, die hat man dann ja fest im Plan und kann sich danach richten.

    Na ja, man muss sich das zu Hause bleiben ja auch leisten können. Nicht jeder hat einen gut verdienenden Partner. Und nicht jeder möchte direkt nach dem Mutterschutz wieder arbeiten.

    Ja, ich war nur während des Elterngeldbezugs zu Hause. Danach habe ich mit 8 Stunden wieder gearbeitet. Hatte aber trotzdem noch 3 weitere Jahre Elternzeit.

    Demzufolge dürftest du auf öffentlichen Plätzen schon fotografieren. Das Foto allerdings nicht veröffentlichen oder Dritten zur Verfügung stellen. Wobei die Polizei da bestimmt nicht als Dritter gilt, denke ich.

    Strafgesetzbuch (StGB)
    § 201a Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen

    (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 1.von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, unbefugt eine Bildaufnahme herstellt oder überträgt und dadurch den höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt,
    2.eine Bildaufnahme, die die Hilflosigkeit einer anderen Person zur Schau stellt, unbefugt herstellt oder überträgt und dadurch den höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt,
    3.eine durch eine Tat nach den Nummern 1 oder 2 hergestellte Bildaufnahme gebraucht oder einer dritten Person zugänglich macht oder
    4.eine befugt hergestellte Bildaufnahme der in den Nummern 1 oder 2 bezeichneten Art wissentlich unbefugt einer dritten Person zugänglich macht und dadurch den höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt.
    (2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt von einer anderen Person eine Bildaufnahme, die geeignet ist, dem Ansehen der abgebildeten Person erheblich zu schaden, einer dritten Person zugänglich macht.
    (3) Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine Bildaufnahme, die die Nacktheit einer anderen Person unter achtzehn Jahren zum Gegenstand hat, 1.2.sich oder einer dritten Person gegen Entgelt verschafft.
    (4) Absatz 1 Nummer 2, auch in Verbindung mit Absatz 1 Nummer 3 oder Nummer 4, Absatz 2 und 3 gelten nicht für Handlungen, die in Wahrnehmung überwiegender berechtigter Interessen erfolgen, namentlich der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dienen.

    Bei uns (Gesamtschule) müssen alle Sek I Schüler das Gebäude verlassen und auf den Schulhof gehen, die Klassenräume werden vom jeweiligen unterrichtenden Lehrer verschlossen, auf dem Flur gibt es eine Aufsicht.
    Die Oberstufe darf in ihren Räumen (eigenes Stockwerk) bleiben.

    In den 5 Minuten Pausen bleiben alle drin, Aufsicht gibt es nicht, außer bei Doppelstunden, die Lehrer müssen ja die Klasse wechseln.

    Ich habe meine Kinder auch während der Probezeit bekommen: War gar kein Problem, bin ich halt 1 Jahr später auf Lebenszeit verbeamtet worden.

    Für die Schüler ist es doch egal: Ob du jetzt bei den diesjährigen ausfällst oder dann in 3 Jahren. Sind die diesjährigen wichtiger? Irgendwann wirst du ja doch ausfallen.

    Das gleiche gilt für die Kollegen. Warum sollte es für die Kollegen in 3 Jahren leichter verkraftbar sein?

    Ist alles egal. Also von mir auch ein klares Pro Loslegen!

    Entschuldigung, aber wenn du bei einer halben Stelle die gleiche Leistung erbringst, hast du nicht verstanden was Teilzeit bedeutet... Zumal deine Deputatsstunden entsprechend reduziert sind. Also erbringst du nicht die gleiche Leistung!
    Doch! Es geht doch nur um die Woche der Klassenfahrt. Da habe ich doch gar keine Deputatsstunden.
    Wenn mein Vollzeitkollege und ich von Montag bis Freitag weg sind, machen wir doch genau das gleiche. Geht ja nicht anders. Ich kann ja nicht irgendwann sagen "Tschüß, ich mache jetzt was anderes oder gehe ins Bett". Aber er kriegt halt in der Zeit das doppelte Gehalt.


    Aufstocken können nur Angestellte. Bin aber Beamtin.

    Volker, das gilt meines Wissens nur für angestellte Lehrer.


    Ehrlich gesagt finde ich dein ständiges Lamentieren und Gejammere wirklich anstrengend. An jeder Stelle weist du darauf hin, dass du genauso belastet bist wie Vollzeitkollegen. Mal im Ernst: Sollen Vollzeitkollegen deswegen permanent auf Klassenfahrt fahren? Auch die haben ein Privatleben, man mag es kaum glauben. Trotz voller Stelle.

    Welche Laus ist dir denn über die Leber gelaufen??

    Bei uns sind alle Klassenfahrten im Schulprogramm verankert. Es ist also genau festgelegt, welcher Jahrgang wegfährt. Da ALLE Lehrer in Klasse 5 als Klassenlehrer anfangen und dann bis 10 weitermachen und dann wieder von vorne anfangen, müssen ALLE Lehrer bei uns exakt gleich viele Klassenfahrten machen.

    Wieso müssen jetzt Vollzeitkollegen wegen mir mehr Klassenfahrten machen??? Wir machen alle gleich viele, egal ob Vollzeit oder Teilzeit. Und von permanent ist auch keine Rede.

    So etwas habe ich nie geäußert! Lege mir bitte nicht Worte in den Mund, die ich nie geäußert habe!!!

    Mir geht es einzig und alleine um die gleiche Bezahlung bzw. einen zeitlichen Ausgleich, den ich de facto bei uns nicht kriege. Punkt. Fertig. Ich möchte nicht weniger fahren, sondern gleich behandelt werden, wenn ich das gleiche leiste. Verstehst du das??

    So fände ich es auch am gerechtesten. Ihr teilt die verbleibenden Kosten für die Lehrer auf alle Lehrer auf, so dass es für jeden ein bisschen günstiger wird.

    Abgesehen davon: Die Kollegen mit der halben Stelle sind aber de facto stärker finanziell belastet, weil sie bei halber Bezahlung die gleiche Leistung erbringen und trotzdem von ihrem kleineren Gehalt den gleichen Beitrag leisten müssen.

    Aber redest du denn nicht mit arbeitenden Leuten? Liest du keine Zeitung / kein Internet? Hörst kein Radio? Guckst kein Fernsehen? Die Leute reden doch andauernd über ihren Urlaub. Wann sie ihn nehmen. Wie lange noch. Wann der nächste. Wie viele Tage noch übrig bleiben. Wo sie hinfahren. Ist doch überall Gesprächsthema. Arbeiten deine Freunde nicht? Deine erweiterte Familie? Onkel, Tanten, Cousinen etc? Was haben denn deine Eltern gearbeitet, dass sie keinen Urlaubsanspruch hatten?
    Haben die auch nicht Urlaub auf Balkonien gemacht? Wie haben sie denn dann einen Pass beantragt? Ihr Auto angemeldet?

    Ich habe auch noch nie einen Kurs darüber besucht, in der Schule war das auch kein Thema, meine Eltern waren Lehrer und somit Ausnahmen. Woher hätte ich das also lernen sollen? Ach so, weil es einfach zum Weltwissen dazu gehört.

    So, wie man lernt, ein Bankkonto zu eröffnen, Geld anzulegen, ein Auto zu kaufen und entsprechend zu pflegen (Inspektion, TÜV etc.), sich ein Visum zu beschaffen für Auslandsreisen, den richtigen Handyvertrag zu finden, einen Mietvertrag abzuschließen etc. etc. etc.

    Das sind doch alles Sachen, die man "durch das Leben" halt lernt. Wie alt bist du denn, Lehramtsstudent? Falls du über 20 bist, würde ich so ein Wissen schon erwarten.

    Urlaub bedeutet ja NICHT, dass du dich in den Flieger nach Malle setzt und dort 2 Wochen am Strand liegst oder auf den Bauernhof an der Ostsee fährst. Urlaub bedeutet schlicht, dass du nicht zu arbeiten brauchst, aber trotzdem dein Gehalt /deinen Lohn weiter erhältst.

    Ich glaube, der Mindestanspruch liegt bei 4 Wochen im Jahr, aber viele AN bekommen 6 Wochen.

    Selbst unsere Putzfrau bekommt ja 4 Wochen bezahlten Urlaub. Sie hat einen Minijob.

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