Beiträge von Anna Lisa

    Das mit den Kindkranktagen gilt aber nicht für verbeamtete Lehrer. Ich habe 10 pro Kind, genau wie die gesetzlich versicherten, weil ich unter der Pflichtgrenze verdiene und nicht schlechter gestellt werden darf.

    Mitaufnahme im KK war bei mir auch gar kein Problem, hat sowohl die private als auch die Beihilfe gezahlt.

    Einzig und allein die Beiträge in der Elternzeit musste ich zahlen, habe aber einen Zuschuss bekommen.

    Wenn ich in der GKV wäre würde ich sehr viel mehr zahlen (auch wenn die Kinder kostenlos versichert wären), als ich jetzt mit 3 Beitragszahlern zahle. Durch den höheren Beihilfesatz zahle ich nämlich jetzt für die PKV für 3 Personen genauso viel wie ich vorher für mich alleine bezahlt habe, es hat sich also mit den Kindern nichts geändert. Dafür kriegen wir halt bessere und vor allem schnellere (!!!) Leistungen.

    Wieso sollte man dir denn deine Bezüge kürzen, nur weil deine Frau in dem gleichen Job arbeitet??? Du erbringst die gleiche Leistung wie alle anderen verbeamteten Lehrer, also kriegst du auch das Gleiche.

    Die PKV kostet das gleiche, wie wenn deine Frau in einem anderen Job arbeiten würde. Für deine Frau dann halt auch noch mal.

    Wenn du dir wirklich kein anderes Leben als in Nürnberg vorstellen kannst, steht die Antwort ja schon fest, dann brauchen wir hier auch nicht mehr zu diskutieren.

    Schade fände ich es und ich finde, du solltest noch mal heute Abend überlegen. Man kann auch an verschiedenen Orten glücklich werden. Es gibt bestimmt auch an dem Schulort nette Menschen und auch Bands.

    Woher weißt du denn so genau, dass sich die Band nicht vielleicht in einem halben oder einem Jahr auflösen?? Es gibt so viele mögliche Gründe dafür. Und dann stehst du da, hast alles für diese Band hingeschmissen und geopfert. Und dann???

    Aber genau das machen wir in NRW ja. DA ist ja aufgelistet, was in die richtige Antwort gehört hätte und du kannst als Schüler erkennen, was du geschrieben hast und was nicht. Du kannst dann z.B. 3 von 5 Punkten bei einem Item bekommen, weil du die Antwort eben nur teilweise richtig hast oder in einer anderen Qualität.
    Ja, bei uns sind es auch Lösungsvorschläge. Bei einer Analyse steht dann etwa "Der Prüfling benennt verschiedene stilistische Mittel und erklärt deren Funktion, z.B......" Das bedeutet, der Schüler kann auch was eigenes schreiben, was dort nicht steht und er muss nicht ALLE der aufgelisteten haben.

    Wo ist der Unterschied, ob ich das kopiere oder per Hand immer wieder abschreibe? Der EWH ist doch für jeden Schüler gleich???

    Also ich würde die Stelle NICHT (!) wegwerfen.

    Selbst als Korrekturfachlehrerin mit 2 Korrekturfächern, davon immer 50 - 70 % Oberstufe, habe ich auch in meinen ersten Jahren Vollzeit NICHT 60 - 70 Stunden gearbeitet. 50 Stunden ja. ABER: Ich habe dann auch in den Ferien nichts gemacht, d.h. ich hatte 6 Wochen zusätzlich Urlaub im Jahr. Auch nicht zu verachten. Und mal ganz ehrlich: Die Arbeitsbelastung ist doch nicht das ganze Jahr gleich hoch, es gibt auch durchaus mal Wochen, wo es echt seicht zugeht. Dafür dann halt woanders Spitzen.

    DU entscheidest, wie hoch deine Arbeitsbelastung ist. Dafür musst du aber auch mal 5 gerade sein lassen können und auch mal eine Stunde mit "Buch S.17 Nr.3" und weiter nichts machen können. Wenn dir deine Freizeit und Gesundheit wichtig ist, dann machst du das.

    Wenn du Angst vor wenig Freizeit hast, dann reduziere doch. In Teilzeit und ohne Kinder hast du garantiert genügend Freizeit. Wenn dir das Geld dann reicht und du glücklich bist. Gleichzeitig stelle so früh wie möglich Versetzungsanträge.

    Wenn du jetzt absagst, war das ganze Referat, wofür du so viel geopfert hast, umsonst, weil du wahrscheinlich nie wieder eine neue Chance bekommen wirst.

    Ich habe ein Drittfach und musste nur das Hauptstudium machen, aus dem Grundstudium nur ein paar Prüfungen ablegen, sprich Scheine machen, ohne aber Präsenzzeit in den Vorlesungen etc. gehabt zu haben. Da es ja nur noch ein Fach war und Erziehungswissenschaft wegfiel, war das sehr gut in einem Jahr machbar.

    Schüler müssen eben gezwungen werden, den Stoff entsprechend zu beherrschen, durch ein adäquates Niveau der Klausuren. Wenn sie wirklich müssten, könnten sie den Abistoff in einem Fach in einem halben Jahr lernen, völlig ohne Probleme. Müssen sie an der Uni dann ja auch. Wer das nicht kann- Es gibt noch 2 weitere Abschlüsse und die Berufsausbildung.

    Kannst du dir vorstellen WIE VIELE Gespräche mit deiner Schulleitung du dann hast und WIE VIELE Aktenvermerke, wenn du das wirklich durchziehst???

    Und glaubst du ernsthaft, deine Schulleitung hätte Lust auf all die vielen Klagen, die dann mit Sicherheit kommen werden, wenn bei dir immer die Hälfte durchfällt???

    Dass das Niveau im Vergleich zu Früher gesunken ist, bestreite ich nicht. Es hilft dann aber niemandem, zu jammern, wie niedrig es ist, sondern man sollte daran etwas ändern. Es ist ja nicht so, dass die Oberstufenschüler zu dumm für elementare Uni-Mathematik bzw. den Abistoff von vor 20 Jahren sind, sie werden einfach nicht genug gefördert und von Anfang an auf dieses Niveau vorbereitet. Und das möchte ich so gut es geht ändern.

    Na, um das zu tun, müsstest du die Schüler ja von Klasse 5-12 durchgängig unterrichten, was nur äußerst selten der Fall ist. Was nützt es dir, wenn du die Schüler in 9 übernimmst, sie aber ganz elementare Lücken haben, so dass du erst einmal den Stoff der vergangenen Jahre wiederholen musst?

    Ich gebe dir mal ein Beispiel aus Englisch: Oft können bei uns Schüler in Klasse 9 und10 keinen geraden Satz zu Stande. Sie können häufig noch nicht einmal auf Englisch berichten, wo sie in den Ferien waren oder was sie gemacht haben. Und wie soll ich die dann bis zum Abi auf Uni-Niveau bringen?????

    Du hast falsche Vorstellungen vom Machbaren im Schulalltag.

    H

    Egal, welche Steuerklasse du hast. Das ändert nichts an der Gesamtsteuerbelastung über das Jahr gesehen.
    Das ist wie der monatliche Abschlag fürs Strom. Wer 40 EUR Stromabschlag pro Monat zahlt, aber dann eine Nachforderung von 1000 EUR bekommt, würde auch nicht behaupten, dass er nur 40 EUR Strom pro Monat zahlt.

    Hääääh? Wann habe ich denn geschrieben, dass sich etwas an der Gesamtsteuerbelastung im Jahr ändert??? Das ist mir schon klar, ich bin ja nicht blöd, zumal ich bis vor einem halben Jahr noch in Klasse 4 war. Es ging lediglich um eine Reaktion und Bestätigung von Stille Schreiberin, dass das sehr wohl sein kann, halt im Moment betrachtet. Die Rückzahlung kommt ja oft erst über ein Jahr später, wenn man mal von den ersten 3 Monatsgehältern ausgeht.

    Da geht mir gerade die Hutschnur hoch!!! Ich habe als Teilzeitkraft 6 Hohlstunden! Wenn ich das jetzt umrechne sind das 12! Ja, verdammt, wenn man doppelt so viel verdient und sich bereit erklärt hat, doppelt so viel zu arbeiten muss man auch doppelt so viele Hohlstunden / Nachmittagsstunden etc. in Kauf nehmen!

    Ich mit meiner halben Stelle habe auch an 2 Nachmittagen Unterricht, hochgerechnet auf eine volle Stelle müsste dann die Vollzeitkraft eben an 4 Nachmittagen da sein.

    Woher leitet ihr Vollzeitkräfte denn den Anspruch ab, genauso wenig Nachmittage da sein zu müssen wie die Teilzeitkräfte??? Ihr werden doppelt so gut bezahlt, also arbeitet gefälligst auch DOPPELT!

    Ich glaube, als Mutter mit vollem Deputat, Funktionsstelle und mittlerweile vier Kindern (2 eigene und 2 bei uns lebende Stiefkinder zwischen 8 und 16), aber mit beruflich stark eingespanntem Mann ohne Familie in der Nähe darf ich das sagen: wenn ich mich dafür entscheide arbeiten zu gehen, dann ist es selbstverständlich NICHT das Problem meines Arbeitgebers und auch NICHT das Problem meiner Kollegen, wie ich das geregelt kriege. Da kann ich mich auch nicht auf alle möglichen und unmöglichen Privilegien im Sinne von Vereinbarkeit von Familie und Beruf berufen. Bei Krankheit der Kinder kann ich mal einen Tag zuhause bleiben (ein sinniges Privileg), wenn nötig, ansonsten habe ich ein gut organisiertes Netwerk (was mich dann Geld kostet). Selbst früher bei Teilzeit habe ich meine Kinder vor der Schule noch erst zur Tagesmutter gebracht, die sie später in Kita und Schule brachte, damit ich auch mal zur ersten Stunde kommen kann bzw. andersrum auch noch mittags oder nachmittags. Es war meine Entscheidung für Kinder UND Job - da kann ich nicht erwarten, dass die ganze Welt darauf Rücksicht nimmt. Ich kann darum bitten, beim Tag der offenen Tür die "frühe Schicht" zu übernehmen oder bei Elternsprechtagen meine Zeiten etwas verschieben zu können. Grundsätzlich versuche ich die "Privilegien" mit Rücksicht auf meine Kollegen nicht überzustrapazieren und mir geht regelmäßig die Hutschnur hoch, wenn Kolleginnen mit "nur" einem oder zwei Kindern ständig auf ihre Mutterrolle pochen ("Ich kann grundsätzlich nur ab der zweiten Std., donnerstags nie und Nachmittagsunterricht schon gar nicht". Dann sollen sie eben nur ganz Mutter sein... Sorry...

    Aber es geht doch darum, dass man als Teilzeitkraft durch die vielen Nachmittagstermine bei bestehender Unterrichtsverpflichtung auf Arbeitszeiten von 6-7 Stunden an einem Tag kommt. Das geht nicht!!!! Man arbeitet doch halb mit HALBER BEZAHLUNG, weil man eben keine Zeit für 6,7 oder 8 Stunden Arbeit täglich hat. Das ist doch absurd, dass zu verlangen.
    Und keine Vollzeitkraft muss mehr arbeiten wegen den "Müttern". Sie sind verpflichtet, täglich mindestens 8 Stunden zu arbeiten. DAs bedeutet, dass sei bei Arbeitsbeginn um 8.00 bis mindestens 16.45 Uhr in der Schule sein müssten. Die Vorbereitung müssen sie eben verschieben auf andere Tage. Dann ist jede Konferenz innerhalb der normalen Arbeitszeit. Eine Teilzeitkraft mit halber Stelle muss bei Arbeitsbeginn um 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr bleiben.

    Susannea: Es sagt ja keiner etwas dagegen, dass du eine Konferenz, Besprechung, Elternsprechtag o.ä. in gewissen Fällen eher verlassen können solltest. Aber selbst die von dir geschilderte Konstellation darf nicht zu Mehrarbeit für andere Kollegen oder Kolleginnen führen (Vertretung o.ä.) nur weil dein Ehemann "nicht kann". Mit der Tatsache, dass dein Ehemann sich aus beruflichen Gründen kaum um die Kinderbetreuung kümmern kann (oder will?), hat dein Kollegium nichts aber auch gar nichts zu tun. Das müsst ihr privat zu zweit klären, notfalls muss einer von euch beiden beruflich (noch) kürzertreten.

    Gruß !

    DAS sehe ich aber komplett anders! Ich muss mich da Susannea anschließen: Wenn mein Mann Vollzeit arbeitet, dann muss er diese Zeit auch erfüllen, dafür wird er bezahlt. Wenn ich eine halbe Stelle arbeite und meine 4 Stunden täglich bereits abgeleistet habe, weil ich z.B. von 9-13 Uhr Unterricht geleistet habe, dann sind sämtlich Nachmittagstermine Zeiten, die als (unbezahlte) Überstunden gelten. Klar sollte doch sein, dass zuerst der Partner sich um die Kinderbetreuung kümmert, der seine Pflichtstundenzahl bereits geleistet hat und nicht derjenige, der dadurch ins Minus kommt, nur damit der andere dann unbezahlte Überstunden leisten darf.

    Dann gibt es tatsächlich Jobs, in denen man nicht einfach so nachmittags verschwinden kann. Mein Mann z.B. ist Arzt und betreut entweder die Intensivstation als alleiniger Verantwortlicher oder ist im OP. Aufgrund der Personalsituation wäre es definitiv so, dass es KEINEN Ersatz gibt, d.h. wenn er weggeht, ist die Intensivstation unbesetzt oder der Patient liegt im OP ohne Anästhesisten. Nicht gut.

    Mein Mann ist also definitiv raus aus der Kinderbetreuung. Dafür habe ich Großeltern an der Hand, die mich unterstützen und in der Mehrheit der Fälle reicht das auch aus als Netz. Ich kann also an allen Konferenzen teilnehmen. Schwierig ist es aber trotzdem. Großeltern sind ja auch manchmal im Urlaub, krank etc.

    1. glaube ich, dass du ein Troll bist. Ziemlich plump.

    2. Was genau willst du denn wissen? Du bist doch eh überzeugt, diese Tätigkeit unbedingt weiterführen zu wollen, dann sind doch eh alle Antworten hier für die Katz. Du wirst es herausfinden, ob du Probleme bekommst.

    3. Warum reitest du ständig auf Schwulen und Lesben herum? Was hat das mit Prostitution zu tun???? Sehe da keinen Zusammenhang.

    Die Beihilfe zahlt in der Regel das, was auch die GKV zahlen würde.

    Was meinst du denn mit Privatleistungen?

    Fahrtkosten werden auch von der Beihilfe nicht übernommen, es sei denn sie findet in einem RTW oder KTW statt, davon gehe ich jetzt mal nicht aus, davon hast du ja nichts geschrieben.

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