Susannea: Es sagt ja keiner etwas dagegen, dass du eine Konferenz, Besprechung, Elternsprechtag o.ä. in gewissen Fällen eher verlassen können solltest. Aber selbst die von dir geschilderte Konstellation darf nicht zu Mehrarbeit für andere Kollegen oder Kolleginnen führen (Vertretung o.ä.) nur weil dein Ehemann "nicht kann". Mit der Tatsache, dass dein Ehemann sich aus beruflichen Gründen kaum um die Kinderbetreuung kümmern kann (oder will?), hat dein Kollegium nichts aber auch gar nichts zu tun. Das müsst ihr privat zu zweit klären, notfalls muss einer von euch beiden beruflich (noch) kürzertreten.
Gruß !
DAS sehe ich aber komplett anders! Ich muss mich da Susannea anschließen: Wenn mein Mann Vollzeit arbeitet, dann muss er diese Zeit auch erfüllen, dafür wird er bezahlt. Wenn ich eine halbe Stelle arbeite und meine 4 Stunden täglich bereits abgeleistet habe, weil ich z.B. von 9-13 Uhr Unterricht geleistet habe, dann sind sämtlich Nachmittagstermine Zeiten, die als (unbezahlte) Überstunden gelten. Klar sollte doch sein, dass zuerst der Partner sich um die Kinderbetreuung kümmert, der seine Pflichtstundenzahl bereits geleistet hat und nicht derjenige, der dadurch ins Minus kommt, nur damit der andere dann unbezahlte Überstunden leisten darf.
Dann gibt es tatsächlich Jobs, in denen man nicht einfach so nachmittags verschwinden kann. Mein Mann z.B. ist Arzt und betreut entweder die Intensivstation als alleiniger Verantwortlicher oder ist im OP. Aufgrund der Personalsituation wäre es definitiv so, dass es KEINEN Ersatz gibt, d.h. wenn er weggeht, ist die Intensivstation unbesetzt oder der Patient liegt im OP ohne Anästhesisten. Nicht gut.
Mein Mann ist also definitiv raus aus der Kinderbetreuung. Dafür habe ich Großeltern an der Hand, die mich unterstützen und in der Mehrheit der Fälle reicht das auch aus als Netz. Ich kann also an allen Konferenzen teilnehmen. Schwierig ist es aber trotzdem. Großeltern sind ja auch manchmal im Urlaub, krank etc.