Krank ist man in der Schwangerschaft nur, wenn man auch ohne die Schwangerschaft krank wäre, also z.B. wegen einer Grippe oder eines Magen-Darm-Infektes.
War Nadine jetzt aber z.B. wegen Blutungen oder vorzeitigen Wehen im KH und deswegen krankgeschrieben, liegt sehr wohl ein Grund für ein Beschäftigungsverbot vor. Denn in diesem Fall müsste sie ja dauerhaft oder zumindest viel liegen und das kann sie ja in der Schule nicht. Bei uns gibt es jedenfalls in den Klassenräumen und im Lehrerzimmer weder Betten noch Couchen.
Eine Weiterbeschäftigung würde also das Leben des ungeborenen Kindes gefährden und genau für solche Fälle ist ein individuelles Beschäftigungsverbot da.
Da würde ich mich dann auch auf gar keinen Fall in eine Krankschreibung und Krankengeld reinquatschen lassen! Einer Schwangeren dürfen aufgrund ihrer Schwangerschaft keinerlei finanzielle Nachteile entstehen!!!
Wenn du also nur aufgrund von Schwangerschaftsbezogenen Sachen krankgeschrieben warst, sieh zu, dass du ein Beschäftigungsverbot bekommst! Das ist dein Recht! Gerade als Angestellte. Für eine Beamtin wäre das in der Tat egal.
Der Grund bei einem INDIVIDUELLEN Beschäftigungsverbot muss nicht in der Arbeitsstelle liegen. Dafür gibt es allgemeine Beschäftigungsverbote.
Es reicht, wenn das Leben oder die Gesundheit von Mutter und/oder Kind bei Weiterführung der Beschäftigung gefährdet sind.
Ich hatte übrigens auch eines aufgrund einer Risikoschwangerschaft, nämlich wegen einer drohenden Frühgeburt, da konnte die Schule auch nichts zu. Aber wenn meine Kinder durch den Stress und das viele Stehen / Laufen noch früher gekommen wären, würden sie heute nicht leben.