Karl-Dieter: Sie ist doch krankgeschrieben wegen Komplikationen, d.h. sie muss definitiv keine Arbeit erledigen! Wer würde sonst die Verantwortung für eine Frühgeburt etc. übernehmen?
Selbst wenn es keine Krankschreibung, sondern ein BV wäre, wäre das ja auch nicht wegen fehlendem Immunschutz, sondern wegen der Komplikationen, d.h. weil bei einer Weiterbeschäftigung das Leben von Mutter und/oder Kind in Gefahr wäre. So steht es in der Regel in BVs. Da kann man doch nicht weiterarbeiten!!!
Ich würde das an deiner Stelle strikt ablehnen, Schmeili. Nicht umsonst gibt es Krankschreibungen und BVs. Du würdest dein Leben nicht mehr froh werden, wenn du durch den Stress eine Frühgeburt etc. riskierst.
Abgesehen davon: Wie willst du denn Kinder beurteilen, die du seit 3 Monaten nicht mehr gesehen hast? Oder eine LAA? Absurd das Ganze. Das gehört zu den normalen Dienstpflichten der Vertretungslehrkraft, die ja auch dafür bezahlt wird.
Wenn ich den Kurs eines langzeiterkrankten Kollegen übernehme, muss ich da auch Klausuren schreiben lassen und diese anschließend korrigieren. Das würde sogar aufs Abi zutreffen.
Bleibe stoisch, verweise auf deine Krankschreibung bzw. dein BV und mache nichts. Niemand kann dir ans Bein pinkeln.