Mal ein kleiner Auszug aus den Korrekturvorschriften für Spanisch für NRW. Demzufolge MÜSSEN sogar Randbemerkungen geschrieben werden. Im Abitur entfällt das wohl, es steht aber auch nirgends geschrieben, dass es verboten ist:
Die Leistungsbewertung ist so anzulegen, dass
· sie den in den Fachkonferenzen gemäß Schulgesetz beschlossenen Grundsätzen[size=12][font='Arial']
entspricht,
[size=12][font='Symbol'][size=12][font='Symbol']
·
[size=12][font='Arial'][size=12][font='Arial']die Kriterien für die Notengebung den Schülerinnen und Schülern transparent sind und[size=12][font='Symbol'][size=12][font='Symbol']· [size=12][font='Arial'][size=12][font='Arial']die Korrekturen sowie die Kommentierungen den Lernenden auch Erkenntnisse über die[size=12][font='Arial'][size=12][font='Arial']
[align=left]individuelle Lernentwicklung ermöglichen. Dazu gehören insbesondere auch Hinweise zu
[align=left]individuell erfolgversprechenden allgemeinen und fachmethodischen Lernstrategien.
[align=left]Die Verwendung von Randbemerkungen/Korrekturzeichen hat insofern eine doppelte Funktion:
[align=left]Zum einen geben sie der Schülerin/dem Schüler eine differenzierte Rückmeldung zu den
[align=left]inhaltlichen und sprachlichen Stärken und Schwächen der Klausur/schriftlichen Arbeit und damit
[align=left]Hinweise für weitere individuelle Lernschritte. Zum anderen dienen die
[align=left]Randbemerkungen/Korrekturzeichen der Lehrkraft als Orientierung für die abschließende
[align=left]Bewertung mithilfe eines inhaltlichen und sprachlichen Kriterienrasters. Folglich ist es nicht
[align=left]ausreichend, lediglich Fehler und Defizite zu markieren. Vielmehr sind auch positive Aspekte der
Klausur angemessen am Rand zu vermerken.