Das einfachste Szenario dazu ist eine unzureichende oder verspätete Gesamtabrechnung, die die Verwendung der eingenommenen Gelder nicht hinreichend transparent belegt (u.a. auch Nebenkosten für Ausflüge u.ä.). Dem kann man durch genügend Sorgfalt entgehen. Wenn ich aber teilweise die Reisekostenabrechnungen von Lehrkräften sehe, dann stellt sich mir die Frage, wie fit die einzelnen wirklich in der Erstellung sauberer Abrechnungen sind.
Wesentlich schwieriger, dafür aber seltener, ist das Szenario der Kontenpfändung. Wie ich weiter oben schon einmal aufgeführt hatte, sind die "Klassenkonten", die u.a. die Sparkasse anbietet, laut Vertragsbedingungen ganz normale Privatgirokonten und gerade keine Anderkonten. Damit sind Gelder auf diesen grundsätzlich auch durch Gläubiger pfändbar. Dann ist man aber vermutlich eher bei der Veruntreuung nach §266 StGB.
Zu diesen strafrechtlichen Aspekten kommt auch ein zivilrechtliches Problem dazu: Nicht selten gibt es Elternteile mit nicht so guter Zahlungsdisziplin. Es kommt durchaus vor, dass zu einem Stichtag, an dem der Reiseveranstalter sein Geld möchte, noch gar nicht genügend Geld eingezahlt wurde. Wie gehst du als Lehrkraft jetzt damit um? Gehst du selbst privat in Vorleistung und forderst von den Eltern das Geld zurück (PS: auf welcher Grundlage eigentlich? Es gibt keine Vertrag zwischen euch.) Oder zahlst du einfach nicht an den Veranstalter und riskierst damit die Fahrt?