Beiträge von Anna Lisa

    Auch bei Vertrauensarbeitszeit darf dein Mann sich seine Arbeitszeiten aufschreiben und flexibel mal einen Tag frei machen oder eine Woche nur den halben Tag arbeiten. Niemand (vielleicht abgesehen von Pflegekräften) ist so unersetzbar oder so wichtig, dass das nicht geht.

    Macht er im Prinzip auch, wenn es wirklich notwendig ist.

    Aber nein, er hat explizit im Vertrag stehen, dass sämtliche Überstunden mit dem Gehalt abgegolten sind und weder bezahlt werden, noch in Freizeit umgewandelt werden können. Und der Vertrag ist vom Anwalt

    Ich habe 2x die Woche erst zur 5. Stunde und 1x ganz frei, da kann man prima vormittags zum Arzt. Besser als nachmittags, wenn man bis 15.45 Uhr Schule hat.

    Vertretungen muss ich nur donnerstags machen, wie haben ein Bereitschaftskonzept.

    Wenn du eh nicht länger als einen Tag warten musst, kannst du doch auch den Vormittagstermin nehmen, so spontane Stundenplanänderungen wird es wohl nicht geben.

    Also ich mache weiter Termine, wie es mir passt, solange ich da regulär keinen Unterricht habe und sonst keine schulische Veranstaltung. Auf ein KÖNNTE nehme ich da erst mal keine Rücksicht

    Bei mir ist das übrigens kein Problem mit Arztterminen vormittags. Fast immer kann ich die wahrnehmen. Ich kann mich gar nicht erinnern, wann das mal anders war wegen einer Stundenplanverschiebung.

    Bei Routineterminen bzw. Vorsorge verschiebe ich dann Termin. Bei anderen Terminen sage ich halt Bescheid, dass ich da nicht kann. Die Alternative wäre ja sonst Nichtbehandlung und mögliche Dienstunfähigkeit. Will auch keiner.

    Siehe oben! Dass es scheinbar in deiner Umgebung Arztpraxen gibt, die bereits um 16:30 Uhr schließen. Da kann dann ja kaum ein/e "normale/r Arbeitnehmer/in" Termine außerhalb der Arbeitszeit wahrnehmen.

    Keine spontanen oder kurzfristigen jedenfalls.

    Mein Hausarzt hat nur donnerstags länger auf. Aber die Abendtermine sind natürlich heiß begehrt. Was nützt es mir, wenn der nächste freie Abendtermin in 5 Wochen ist, wenn ich JETZT ein Problem habe?

    Hm, die meisten Arztpraxen haben aber doch - zumindest hier in der Gegend - mind. zweimal, oft dreimal, pro Woche bis 18 oder sogar 19 Uhr geöffnet. Meine Hausarztpraxis macht bspw. montags, dienstags und donnerstags am Nachmittag erst um 16 Uhr wieder auf. Und mein Lebensgefährte muss immer bis nach 16 Uhr arbeiten, bekommt aber auch - sowohl bei seinem Hausarzt als auch bei Fachärzt*innen - i. d. R. noch nach 16:30/17 Uhr Termine.

    Mein Endokrinologe hat z. B. nur bis 16 Uhr auf, Mittwochs und Freitags sogar nur bis 12.

    Wir haben von 8.00 bis 15.45 Uhr Unterricht.

    Wenn ich dann noch Wegezeit einplane, kann ich nie vor 16.30 Uhr Termine nehmen. Die gibt es aber bei den meisten Ärzten gar nicht

    Was verwirrt dich daran, Humblebee?

    Es wurde doch gesagt, man dürfe während der allgemeinen Unterrichtszeit keine Termine machen, weil man damit rechnen müsse, jederzeit eingesetzt/ umgeplant zu werden.

    Hört doch bitte mal so zu tu als wären alle anderen Berufe als der Lehrerberuf immer identisch mit minutengenauer Erfassung der kalkulierten Arbeitszeit. Das ist einfach lächerlich.

    Das habe ich nie behauptet!!!

    Will ich auch gar nicht sagen.

    Was ich sagen will: Es wäre höchst ungerecht, Kollegen unter Druck zu setzen, weil ein anderer pro Klausur 10 Minuten schneller ist und deshalb keine Überstunden anfallen.

    Warum eigentlich nicht?
    Wenn man nicht das Dreifache vom Kollegen für die Klausuren aufschreibt..

    Die eine Klasse hat 30 SuS, die andere 27, Mathe geht schneller als Englisch zu korrigieren, 3 SuS mit LRS bekommen eine besondere Rückmeldung, die DaF-SuS eine ausführlichere Korrektur, usw...

    Und der eine Kollege hat einen Kurs, wo man pro Spalte maximal 2 Korrekturzeichen hinschreiben muss, der anderen muss 19 schreiben und versteht kaum etwas.

    1en, 2en und 5en und 6en korrigiert man schneller als 3en und 4en.

    Beim einen Kollegen schreiben die Schüler 20 Spalten, beim anderen 5.

    Kommt also immer sehr darauf an.

    Außerdem habe ich in Teilzeit Anspruch auf einen freien Tag, nicht auf einen unterrichtsfreien Tag. Sprich liegen dort Konferenzen Studientag o.ä. ist der Tag mit einem anderen freien Tag auszugleichen, wenn ich daran teilnehmen soll, das überlegt sich jede Schulleitung gut.

    Das ist bei uns anders. Wir haben nur Anspruch auf einen unterrichtsftreien Tag

    Richtig, aber das ist ja jetzt nicht die Masse. Den Kontrolltermim beim Zahnarzt kann ich mir halt nicht drei Monate im Voraus auf Mittwoch 10 Uhr legen und mich dann beschweren, wenn ich dann Unterricht habe

    Den Kontrolltermin beim Kardiologen hingegen schon, wenn ich da bisher immer frei hatte und alle anderen von ihm angebotenen Termine innerhalb meiner Unterrichtszeit lagen.

    Das sehe ich anders, Seph.

    Wenn ich z.B. in einem Büro arbeiten würde und Arbeitsbeginn um 8 Uhr wäre und mein AG wollte, dass ich bis 16 Uhr bleibe, dann muss er mich auch angemessen beschäftigen. Er kann doch nicht verlangen, dass ich meine Arbeitszeit an einem Tag in 2 Teile teile und dann noch mit so einem geringen Abstand, dass man es gar nicht schafft, nach Hause zu fahren.

    Ich mache dann übrigens auch nicht privat Pause. Ich versuche schon, zu korrigieren und Unterricht vorzubereiten, halte nötige Absprachen mit Kollegen etc. Nur ist das leider nicht so effektiv wie zu Hause mangels geeignetem Arbeitsplatz.

    Aber nein, ich denke nicht, dass es legal ist, dem Arbeitnehmer automatisch eine Pause von 2 Stunden abzuziehen, wenn die Arbeitszeit von 8 bis 16 Uhr geht. Üblich sind 30 Minuten, bei mehr als 6 Stunden und 45 Minuten bei mehr als 9 Stunden.

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