Können sie ja gerne tun, nur soll es dann am Ende auch für uns handhabbar bleiben. Aktuell habe ich wieder ein Problem mit drei Schülern. Sie waren im Februar bzw. März zu den Klassenarbeitsterminen krank. Eine selbstgeschriebene Entschuldigung oder gar ein Attest haben sie bis einschließlich letzte Woche nicht eingereicht. Entsprechend habe ich sie auch nicht nachschreiben lassen, zumal ja nicht einmal eine Entschuldigung vorlag. Gestern haben sie dann beim Klassenlehrer die Entschuldigungen eingereicht. Da der Kollege sehr weichherzig ist, hat er die Entschuldigungen auch akzeptiert. In der Folge standen die Schüler heute Morgen bei mir mit der Forderung, daß ich ihnen für die Klassenarbeiten, die sie nicht mitgeschrieben haben und nicht nachschreiben konnten, weil ich ihnen keinen Nachschreibtermin angeboten habe, jeweils die Note 1,0 mit 100% der Punkte haben wollten. Schließlich sei es mein Verschulden...
Die Zeugniskonferenzen waren heute Nachmittag, so daß ich die Klassenarbeiten gar nicht mehr nachschreiben lassen konnte.
So, wie handhabt man sowas jetzt rechtlich, wenn es um die dritte 5 und damit um die Versetzung/Nicht-Versetzung geht?
Hhhhm. Bei uns gilt eine Entschuldigungsfrist von 14 Tagen. Damit wäre die Frist schon längst abgelaufen. So etwas solltest ihr bei euch auch einführen, dann habt ihr solche Probleme nicht mehr.
Oder einfach nachschreiben lassen, wenn es kurz vor Notenschluss ist und dann, wenn bis zur Konferenz keine Entschuldigung vorliegt, mit 6 bewerten.
Das muss natürlich im Vorfeld transparent kommuniziert werden. Aber man kann schon erwarten, dass man bei Fehlen in einer Klausur zeitnah eine Entschuldigung abgibt.