Hm? Doch, natürlich kann er das sagen. Und tut es auch. Dass eine AU erst ab dem vierten Tag nötig ist, ist nicht ungewöhnlich. Die muss dann, wenn das vereinbart ist bzw. vom AG verlangt wird, ab dem ersten Tag gelten. Das kannst du z B. in der Liste oben nachlesen. So wurde das bisher auch bei allen meinen AG gehandhabt.
Mir war nicht bewusst, dass so selbstverständliche Vorgänge so unbekannt sind.
Das geht ja aber nicht. Ärzte dürfen maximal - im Ausnahmefall - einen Tag rückwirkend krankschreiben. Wenn du jetzt erst an Tag 3 oder 4 merkst, dass du länger als 3 Tage fehlen musst, KANNST du keine AU ab Tag 1 mehr vorlegen.
Die Konsequenz wäre, dass man immer spätestens an Tag 2 zum Arzt muss. Dann kann aber niemand mehr 3 Tage ohne AU fehlen.