Beiträge von Anna Lisa

    Das hier ist aus Tresselt kopiert:


    An vielen Schulen wird die schlechte Lehrerbesetzung oder die fehlende Vertretungsreserve stillschweigend mit „Bereitschaftsstunden“ oder „Präsenzstunden“ ausgeglichen. Kolleginnen und Kollegen werden verpflichtet, auf den Einsatz als Vertretungskraft zu warten. Ein solcher Bereitschaftsdienst kann von der Schulleitung nur angeordnet werden, wenn die Lehrerkonferenz einen entsprechenden Beschluss gefasst hat.


    Wir haben uns eben dazu entschieden, diesen Beschluss zu fassen, weil uns das lieber ist, als beliebig zu allen möglichen Zeiten eingesetzt zu werden. Das wäre die Alternative.
    Nehmen wir mal an, ich habe 2 Freistunden und plane in dieser Zeit, meinen Unterricht für die nächsten beiden Stunden vorzubereiten, werde aber dann eingesetzt, dann muss ich also ohne Vorbereitung in meinen Unterricht.
    Unsere Regelung gibt uns eine Schutzzone und garantiert, dass Freistunden auch Freistunden sind, dass wir garantiert nach unserem Unterrichtsschluss gehen können und dass wir nie früher kommen müssen


    Mal ehrlich: Normalerweise kommt es so 1x im Monat vor, dass ich im Lehrerzimmer sitze und VB habe, aber nicht eingesetzt werde. Das kriege ich dann nicht bezahlt. Die anderen Stunden kriege ich natürlich bezahlt. Aber ich würde sowieso da sitzen und Vokabeltests korrigieren etc., weil ich sowieso da 2 Freistunden habe.
    Bei uns wird immer zuerst der Stundenplan gemacht und dann geguckt, wo man die VBs hinlegen kann. Wenn jemand Freistunden hat, werden die genommen. Sonst werden die halt ans Ende oder den Anfang gelegt.


    Wenn ihr das Konzept nicht gut findet, braucht ihr es ja nicht zu verabschieden, wir finden es aber gut und stehen dazu.

    Auch wenn du dir das nicht vorstellen kannst, hier ist es genau so, denn doch, es gibt Druck von oben, es soll dafür gesorgt werden, dass möglichst nichts zusätzliches bezahlt werden muss. In Berlin kenne ich das von keiner Schule anders, alle bekommen den Druck, alle setzen nur wenn es unbedingt nötig ist so ein, dass bezahlt werden muss.

    Dem schließe ich mich für NRW an. Ob das wirklich Druck ist oder nur eine "Aufforderung", weiß ich nicht. Jedenfalls war das in meiner Zeit als Vollzeitlehrer tatsächlich so, dass ich immer genau 3 Stunden hatte im Monat.


    Im Moment, also in den Wintermonaten, sieht es aber eh so schlecht aus, dass auch die Teilzeitler fast permanent eingesetzt werden. Ich bin zu 80 - 90 % eingesetzt. Aber da es nur eine Stunde pro Woche ist......

    Ja, das stimmt, Teilzeitkräfte bekommen die Vertretung ab der 1. Stunde bezahlt. Und allein deshalb werden bei uns nach Möglichkeit keine Teilzeitkräfte eingesetzt. Erst mal alle Vollzeitkräfte abschöpfen (bis die ihre 3 Stunden im Monat voll haben ;) ) und wenn es dann nicht mehr anders geht, dann die Teilzeitkräfte.

    Bei uns müssen Vollzeitlehrer 2 Bereitschaften machen und Teilzeitlehrer entsprechend weniger. Ich habe bei 50 % eine.


    Die sind fest im Plan verankert und dann muss man auch vor Ort, sprich im Lehrerzimmer sein. Das ist aber kein Problem, weil normalerweise die Bereitschaften in den Freistunden oder halt in den Randstunden liegen.


    Ich habe z.B. an einem Tag 2 Springstunden und eine davon ist meine Bereitschaft. Völlig okay so. Dafür müssen wir nie außerhalb vertreten. Es sei denn, es ist extreme Not, dann wird man aber gefragt und darf selbstverständlich auch ablehnen. Verpflichtend sind nur die, die auch im Plan stehen.

    Da frage ich mich, wer sich wenige Minuten vor Schulbeginn noch krankmelden muss

    Bei uns ist das Telefon erst ab 7.30 Uhr besetzt. Manchmal kommt man da gar nicht durch und es dauert bis 10 vor oder so. Oder vielleicht ist gerade zwischen 7.30 und 7.50 Uhr was mit den Kindern, um das man sich sofort kümmern muss. Die verschwinden ja nicht, nur weil man krank ist. Oder man musste um 7.30 ganz plötzlich aufs Klo aus bestimmten Gründen und es hat länger gedauert..... Oder einem ist gerade schwindelig und man kann erst um kurz vor 8 wieder telefonieren. Oder oder oder.


    Ich würde mich auch lieber abends vorher krank melden. Aber da sitzt leider keiner am Telefon.

    Ich kenne das auch nur so. Wenn man das weiß, kann man sich auch drauf einstellen. Finde ich vollkommen in Ordnung, sonst wären vielleicht tatsächlich so einige Kollegen versucht, die Ferien zu verlängern.


    Entweder man reißt sich zusammen und geht hin (wir haben am letzten Schultag immer nach der 4. Stunde Schluss) oder man ist so krank, dass sich vielleicht auch ein Arztbesuch lohnt.

    Das ist für NRW so nicht richtig. Es wird empfohlen, aber es ist nicht verpflichtend.


    Anhörung muss stattfinden, kann aber nachgeholt werden. KL muss keine Gelegenheit erhalten, sich zu äußern.

    §53 Schulgesetz: Ordnungsmaßnahmen sind nur zulässig, wenn erzieherische Maßnahmen nicht ausreichen. Woher soll man das denn wissen, wenn man sie nicht ausprobiert hat?


    Desweiteren steht da:


    Über Ordnungsmaßnahmen nach Absatz 3 Nr. 1 bis 3 entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter nach Anhörung der Schülerin oder des Schülers. Die Schulleiterin oder der Schulleiter kann sich von der Teilkonferenz gemäß Absatz 7 beraten lassen oder ihr die Entscheidungsbefugnis übertragen. Den Eltern und der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer oder der Jahrgangsstufenleiterin oder dem Jahrgangsstufenleiter ist vor der Entscheidung Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. In dringenden Fällen kann auf vorherige Anhörungen verzichtet werden; sie sind dann nachzuholen.


    Dem KL muss also sehr wohl Gelegenheit gegeben werden. WAs ist denn bei einem "leichteren" Vergehen so dringend, dass auf die Anhörung verzichtet werden kann???

    Vor einer Ordnungsmaßnahme müssen erzieherische Maßnahmen stattgefunden haben. War das der Fall?


    Desweiteren muss vor Verhängung einer Ordnungsmaßnahme durch den Schulleiter eine Anhörung der Eltern und des Schülers stattgefunden haben und auch der KL muss eine Gelegenheit erhalten, sich dazu zu äußern.


    Hat das so stattgefunden? Wenn nein, dann ist es nicht rechtens, zumindest in NRW nicht.

    Ich finde die Frage etwas absurd: Natürlich kannst du verpflichtet werden! (s. obige Posts).


    Und: Wer soll den Job denn sonst machen? Entweder hat deine Schule gar nicht genug andere Lehrer, die das machen könnten (z.B. bei Doppelbesetzungen) oder es müssen sonst immer die gleichen machen. Wieso sollten denn deine Kollegen übermäßig belastet werden, während du dich fein raushältst? Mit welcher Begründung solltest du solche Sonderrechte bekommen? Denn es ist ja schon ein ordentlicher zeitlicher Aufwand, den man da hat. Ich glaube nicht, dass deine Kollegen da alle scharf drauf sind, genauso wenig wie du wohl.

    Also ich sag mal so: Ich brauche auch 1 Stunde für eine Oberstufenklausur in der Fremdsprache, aber sicherlich nicht 2-3 Stunden. Das kommt höchstens bei Abi-Klausuren vor, die du ja nun mal nicht jedes WE hast (s. Titel).


    Das ist schon eine ganze Menge. Als ich noch Vollzeit gearbeitet habe, hatte ich mal 167 Klausuren pro Quartal (!!!) bei 6 Korrekturgruppen, davon die Hälfte Oberstufe. Das war schon hart. Zumal Englisch in Klasse 10 auch nicht wesentlich kürzer dauert.


    Das Problem bei dir wird daran liegen, dass du die Zeit in der Woche nicht optimal nutzt. Eigentlich müsstest du ja ca. 9 Stunden am Tag arbeiten, und damit meine ich wirklich Arbeit und nicht Freistunden absitzen. Da sind wir nämlich schon beim Kern des Problems: Du verbringst viel Zeit in der Schule, die du aber ja nicht nur mit Unterrichten verbringst. Du hast ja nicht jeden Tag 9 Unterrichtsstunden. Zu Hause danach möchtest du aber auch nicht mehr korrigieren. Also ist es doch logisch, dass du so viel WE Arbeit hast.


    Wenn du in der Schule konsequent in jeder freien Minute korrigieren würdest und auch nachmittags / abends noch etwas, bis die 9 Stunden voll sind, dann hättest du auch mehr freie WE. Deine Entscheidung. Du magst es offensichtlich lieber so, was ja auch okay ist.


    Manchmal lässt sich WE Arbeit einfach nicht vermeiden, das sind aber vielleicht pro Quartal 2-3 WE, also 8-12 im Jahr, keine 52!

    Ich würde sagen, nein. Denn es betrifft ja nicht alle Kollegen, sondern nur die Biologen. Wenn es eine verpflichtende Teamsitzung wäre für das gesamte Kollegium und das wäre in der LK so abgestimmt worden, okay. Aber so nicht. Das sind ja jede Woche 2 unbezahlte Mehrarbeitsstunden, also 8 im Monat. Das würde ich so nicht mitmachen. Was ist denn mit Teilzeitkräften? Müssen die dann u.U. mehrere Stunden nach ihrem Unterrichtsschluss warten auf dieses Treffen?

    Das stimmt, das geht so durch. Meine Elternzeit endete auch zu Beginn der Weihnachtsferien. Anschluss an die Mutterschutzfrist und Ende des Bezuges von Elterngeld sind ausreichende Sachgründe.

    Daher ist eigentlich immer empfohlen, wenigstens zwei Jahre zu nehmen und das dritte Jahr zu schieben, damit man solche Dinge abfangen kann. Arbeiten kann man ja trotzdem während der Elternzeit. Da die wenigsten KollegInnen mehr als 50% an Stundendeputat haben, ist man während der Elternzeit sogar noch besonders geschützt und kann auch kurzfristig sein Deputat verändern oder gar ganz in die Elternzeit zurück.

    Genau so kenne ich es auch und genau so haben wir es auch gemacht.

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