Nicht alle Pause sind auch Pausen.
Nehmen wir mal unsere 2. "große" Pause als Beispiel: Sie geht von 11.25 - 11.40. Um 11.35 schellt es aber, da müssen alle los, Lehrer wie Schüler, damit sie rechtzeitig im Klassenzimmer sind und der Unterricht pünktlich um 11.40 Uhr beginnen kann.
Wenn es um 11.25 Uhr aber schellt, muss ich ja erst noch meine Sachen zusammenpacken und darauf warten, dass alle Schüler den Raum verlassen haben, so dass ich abschließen kann. Das ist nämlich unsere Dienstpflicht (an meiner Schule).
Bis ich also im Lehrerzimmer bin ist es MINDESTENS 11.30 Uhr. Bleiben 5 Minuten. Die reichen gerade mal aus, um auf die Toilette zu gehen. Denn entweder warte ich in der Schlange vor der einzelnen Damentoilette in der Nähe oder ich laufe ein Stück dahin, wo es mehr Kabinen gibt. In beiden Fällen schellt es aber, bis ich fertig bin.
Ehrlich gesagt, sehe ich das nicht als Pause an. Auf die Toilette zu gehen ist ein Grundrecht und andere Arbeitnehmer stempeln dafür auch nicht aus oder bekommen Pausenzeiten abgezogen.
Die 1. große Pause ist 5 Minuten länger, da könnte man theoretisch 5 Minuten Pause machen. Aber rein rechtlich dürfen nur Pausen als solche zählen, die mindestens 15 Minuten lang sind.
Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
§ 4 Ruhepausen
Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen. Die Ruhepausen nach Satz 1 können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden.