Du hast meinen Post (im Zusammenhang mit den anderen) entweder falsch gelesen oder nicht verstanden.Die 30 mal 5 Minuten sind als Beschäftigung mit meiner Lohnarbeit und im Dienste des Arbeitgebers gemeint. Dazu gehört auch das Packen und Kopieren der Arbeitsmaterialien, das Telefongespräch mit dem Kollegen oder der Mutter, das Checken der dienstlichen Mails usw.
Die Zeit beim Korrigieren oder im Unterricht zu erfassen ist nicht das Problem. Es sind die zahllosen kleinschrittigen Tätigkeiten, die wir im Dienste des Landes und der Schüler über den Tag verteilt ausüben - besonders, wenn der Schwerpunkt der Tätigkeit eben nicht im Korrigieren und Benoten, sondern im pädagogischen Handeln liegt.Und ja - jede Tätigkeit für meinen Arbeitgeber ist Arbeitszeit, die von meiner Freizeit abgeht.
Ach so. Klar, gehört das dazu. Aber man muss das ja nicht so verteilt machen.
Ich kann ja nach Hause kommen, erst mal Mittagspause machen. Dann setzte ich mich an meinen Schreibtisch, bereite vor, checke meine Mails, packe die Tasche, führe alle Telefongespräche, die ich mir vorgenommen habe zu führen etc. Und wenn dann eine bestimmte, selbst gesetzte Zeit vorbei ist, höre ich auf und dann gibt es auch kein Telefongespräch mehr. Auch nicht, wenn die Mutter nur ab 19 Uhr kann. Pech. Ein Arzt oder Anwalt oder Steuerberater arbeitet ja auch nicht mehr um 19 Uhr. Dann soll sie mir eine Nummer geben, unter der ich sie tagsüber erreichen kann.
Also ich kann das sehr gut tracken.