Beiträge von Anna Lisa

    Nun, wenn aber die Vollzeitkraft 40 Überstunden macht während der Woche auf Klassenfahrt, macht die Teilzeitkraft mit halber Stelle aber 60 Überstunden!!! Und kriegt für das 1 1/2 fache an Überstunden auch noch nur die Hälfte an Geld! Und genau darum geht es. Um diese Ungerechtigkeit. Dabei wäre das so einfach zu lösen, indem man einfach ALLE Lehrer - auch die Teilzeitkräfte - während einer Klassenfahrt Vollzeit bezahlt. Ober eben einen ECHTEN Überstundenausgleich gewährt, z.B. mit Korrekturtagen (frei wählbar) etc.

    Es geht NICHT darum, dass Teilzeitlehrer keine Überstunden machen wollen, sie wollen aber nur halb so viele Überstunden machen wie die Vollzeitkräfte, weil sie auch nur halb bezahlt werden (oder eben auf die entsprechende Quote alles umrechnen). Halbe Bezahlung - halbe ARbeit. Ist doch eigentlich nicht so schwer zu verstehen, oder?

    Das Argument ist oft, dass es für Vollzeitkräfte unzumutbar wäre, so viele Überstunden zu machen. Dann ist es aber doch für eine Teilzeitkraft erst recht unzumutbar.

    Viele der hier Vollzeit arbeitenden scheinen irgendwie davon auszugehen, dass sie nur so viel ARbeit haben, weil sich die Teilzeitler immer rauswinden. Dem ist NICHT so! An meiner Schule - und bestimmt an vielen anderen auch - gehen Teilzeitler exakt gleich oft auf Klassenfahrt wie Vollzeitlehrer - und das IMMER bei halber Bezahlung. Bei uns drückt sich keiner. Aber ungerecht finden darf man das ja wohl schon.

    Macht er ja nicht.

    Bei uns müssen Teilzeitlehrer angeben, an welchen Tagen sie den Ausgleich nehmen wollen. Dafür darf aber explizit kein Unterricht ausfallen. Es geht also nur an schulinternen Fortbildungstagen, pädagogischen Tagen etc.

    Auch schön für die Teilzeitlehrer: eine Art von Diskriminierung, dadurch immer ausgeschlossen zu sein.

    Apropos Amok-Alarm: Wir haben sogar schriftliche Anweisung, die Schülerhandys in den Flugmodus schalten zu lassen und die Lehrerhandys stummgeschaltet in Empfangsbereitschaft zu halten.

    Das sagt doch eigentlich schon alles, oder? Das sollte eigentlich für jede Schule gelten und damit brauchen wir nicht weiter zu diskutieren, ob die Mitnahme eines Handys erlaubt ist oder nicht.

    Darum ging es doch nicht. Der erste Post ging darum, dass die Nutzung des Handys im Unterricht verboten ist bzw. ob es verboten werden darf. Wenn du es in deiner Handtasche hast, ist es doch relativ egal. Wenn du in deiner Pause, damit was machst interessiert es auch keinen. Aber der SL kann aus meiner Sicht sagen, dass du es nicht im Unterricht verwenden darfst oder beispielsweise bei einer Hofaufsicht. Dann musst du die Nutzung auf deine Freizeit und deine Pausen beschränken. Es ausgeschaltet oder lautlos mit in den Unterricht nehmen, kannst du natürlich trotzdem. Er kann aber sagen, dass du damit nicht im Unterricht telefonieren sollst.

    Ja, aber viele Pausen verbringe ich ja im Klassenraum mit meiner Klasse in einem Nebengebäude, wo ich gleichzeitig auch Aufsicht führe. Und da nutze ich dann, wie gesagt, mein Handy. Und ob das der SL verbieten darf?

    was mich immer erstaunt: werdet ihr so oft dringend angerufen?

    Nein, natürlich nicht. Aber ich weiß ja eben nicht vorher, wann die Schule der Kinder anruft, dass ein Kind abgeholt werden muss. Also muss ich ja jeden Tag gucken. Ich kann ja nicht sagen: Statistisch gesehen ist es erst im September so weit, also gucke ich von Januar bis August nicht.

    Wichtig in dem Falle ist halt die Schule der Kinder oder mein Mann. Der ruft nämlich nur im Notfall an, weil er weiß, dass ich im Unterricht bin.

    Zu mindestens in Niedersachsen ist auch nur der Konsum von Alkohol und das Rauchen auf dem Schulgelände i.R. verboten. Ich darf durchaus meine Zigarettenpackung in meiner Tasche mitnehmen.

    Für diese Situationen denke ich, dass der Arbeitgeber seinen Mitarbeiter die Nutzung von Handy während der Arbeitszeit komplett verbieten kann. Natürlich unter der Prämisse, dass er eine Erreichbarkeit sicherstellt (z.B. Sekretariat).

    In NRW ist das ein Gesetz, dass du auf dem Schulgelände nicht rauchen darfst, auch bei nicht-schulischen Veranstaltungen.

    Mir ist aber kein Gesetz bekannt, dass die Handynutzung verbietet. Der Vergleich hinkt also.

    Wer redet denn von der Handtasche kontrollieren? Wir reden davon, dass jemand während des Unterrichts sein Handy dabei haben möchte und es nutzen möchte, wenn jemand anruft. Natürlich unter dem Aspekt, dass es ein wie auch immer gearteter Notfall sein könnte. Das weiß man natürlich nicht vorher.

    Ja, aber mein Handy befindet sich ja in meiner Handtasche und die nehme ich mit ins Klassenzimmer. Wenn du also als SL kontrollieren möchtest, ob ich mein Handy im Unterricht dabei habe, musst du meine Handtasche kontrollieren.

    Darüber hinaus hole ich es tatsächlich auch im Klassenzimmer hinaus, z.B. in den 5 Minuten-Pausen, wenn ich eine Doppelstunde habe. Dann checke ich einfach kurz, ob jemand Wichtiges angerufen hat.

    Manchmal nutze ich es aber auch, um Hörtexte abzuspielen, oder als Timer. Dann sehe ich natürlich auch, ob jemand angerufen hat. Klingeln lasse ich es allerdings nie.

    Ich könnte ja auch andersrum fragen, auf welcher Grundlage meinst du ein Handy dabei haben zu dürfen? Ich rede hier natürlich nicht von Pausen oder Notfällen. Es müsste natürlich Sekretariat oder ähnliches für Notfälle erreichbar sein. Einfach eine Anweisung lassen sie das Handy während der Stunde im Lehrerzimmer. Ist natürlich der Idealfall.

    Wer dürfte denn wohl meine Tasche kontrollieren? Ich habe z.B immer zusätzlich zu meiner Schultasche meine Handtasche dabei, darin befindet sich neben meinem Portemonnaie, meinem Privatschlüssel und diversen anderen Utensilien auch mein privates Handy. Das geht doch keinen was an, was ich mit mir rumtrage? Solange es lautlos oder ganz ausgeschaltet ist.

    Im Lehrerzimmer lassen? Und die Schulleitung garantiert, dass die 120 Lehrerhandys nicht geklaut werden? Da läuft doch ständig jemand rum, den keiner so genau kennt und auch sonst. Nee, das trage ich lieber bei mir.

    Verträge lesen hilft auch nur bedingt: Was nutzt es mir, wenn die KK den Betrag zahlt, aber die Beihilfe nicht? Da habe ich ja keinerlei Änderungsmöglichkeit und Kinder sind nun mal zu 80 % über die Beihilfe versichert.

    Unsere Kinder sind ja Frühchen und mussten damals auch zu unzähligen Therapien, da haben wir auch ordentlich zugezahlt. Aber wir haben es verkraftet, wir hatte damals andere Sorgen.

    Ich kann nicht mit Erfahrung dienen, aber eigentlich gibt es bei den PKV doch genau für diese Lücke immer Zusatztarife? Hast du noch Zusatztarife? Hast du schon bei deiner PKV angefragt, ob Sie die zusätzlichen Kosten übernehmen? (ggf. mit Nachweis, dass die Beihilfe nur bis zu einem gewissen Höchstsatz gezahlt hat).

    Und noch eine Sache, die aber jeder für sich selbst entscheiden muss:

    Ich selbst konnte nicht sofort in die PKV, sondern musste noch eine Diagnostik abwarten, was sich über das Ref und die ersten Monate als Beamter auf Probe hingezogen hatte. Bei vollem Gehalt hatte ich über 700€ im Monat für die GKV bezahlt. Jetzt zahle ich für meine 4-köpfige Familie PKV 450-550 Euro im Monat (ca. 450 bei voller BRE, 550 ohne BRE). Bitte empfinde das nicht als übergriffig, weil ich wirklich nicht implizieren will, dass du dich bei "all den Vorteilen, die das Beamtentum doch sowieso schon bietet," damit abfinden musst. Aber mir hilft es (z.B. bei der Allergiker-Bettwäsche für meinen Sohn zu 200€, welche die GKV übernommen hätte, Beihilfe aber nicht) zu wissen, dass ich jeden Monat mindestens 150€ spare.

    Das ist aber leider nur bei Menschen in Vollzeit so. Mit Teilzeit zahle ich im Monat knapp 60 € mehr als ich in der Gesetzlichen zahlen müsste (ich + 2 Kinder, die dann in der kostenlosen Familienversicherung währen)

    Halli hallo,

    ich hätte gern von Euch gewusst, ob ein Lehrer, der an einer Gesamtschule in NRW mit A13 besoldet wird und über die Facultas für Sek I und II verfügt, grundsätzlich die Amtsbezeichnung Studienrat führt? Bitte nicht auf die Amtsbezeichnung auf der Urkunde verweisen, denn die liegt aus recht komplizierten Gründen (noch) nicht vor.

    Anders gefragt: Gibt es Lehrer, die unter den vorgenannten Bedingungen nicht als Studienrat gelten und damit nicht dem Höheren Dienst zuzuordnen sind?

    Danke für Eure Antworten!

    Ich glaube schon, ich erfülle alle Bedingungen und war an Anfang an Studienrätin ohne noch irgendetwas Anderes leisten zu müssen.

    Bei den einen, die hier schreiben, müssen die Eltern schnell geholt werden können, damit sie in ihrer Lern- oder Kitagruppe nicht abgezogen werden oder damit keine zusätzliche, belastende Tätigkeit anfällt oder weil es keine Vertretung gibt.

    Die anderen müssen, nach einigen hier geäußerten Auffassungen, ihre Kita-/Lerngruppe alleine lassen/vertreten/fremdbeaufsichtigen lassen, damit sie ihr Kind schnell holen können, damit die o.g. es mit ihrer Kita/Lerngruppe nicht müssen.

    Wobei es natürlich klar ist, dass kranke oder verletzte Kinder am besten durch sehr vertraute Personen betreut werden sollten

    Ich glaube, Samu schrieb schon, dass das ein Zirkel ist.
    Man versuche das Beste und tue das Mögliche - mehr geht eh nicht.

    Genau das denke ich mir schon die ganze Zeit:

    Auf der einen Seite ist es ein Riesen-Problem, das die Schule nicht lösen kann, wenn ein krankes Kind mal länger als 10 Minuten beaufsichtigt werden muss oder wenn man gar mit ins KH fahren muss. Der Lehrer ist dort absolut unverzichtbar für die Klasse und darf auf GAR KEINEN Fall raus aus der Klasse.

    Auf der anderen Seite müsst ihr als Eltern SOFORT (also nicht erst in 15 Minuten) die Klasse verlassen, weil es der Erzieherin nicht zuzumuten ist, ein Kind mit Bauchschmerzen im Gruppenraum (!) mit zu betreuen. Dann ist es auf einmal sofort und ohne Probleme möglich, die Klasse alleine zu lassen.

    Merkt ihr, dass da was unlogisch ist?

    Das könnte man auch lösen, indem man vorausschauend plant. Die meisten Lehrkräfte wechseln ja nicht von Jahr zu Jahr sprunghaft ihre Stundenzahl. Oft bleiben sie z.B. jahrelang bei der halben Stelle. Und wenn, dann wird schrittweise erhöht, oder ab einem bestimmten Datum (z.B. Einschulung der Kinder, Wechsel auf die weiterführende Schule etc.). Das kann man alles vorher besprechen und planen. Dafür weiß man ja auch, wer in Pension geht, wer schwanger ist und in 6 Monaten ausfällt, wer ins Sabbatjahr geht etc.

    Selbst wenn also mal eine Lehrkraft plötzlich und unerwartet von 50 % Teilzeit auf Vollzeit aufstocken sollte (das geht ja eh nur mit 6 Monaten Vorlaufzeit), dann gibt es doch meist einen Ausgleich im Kollegium (s.o. oder weggehende Referendare oder Vertretungslehrkräfte).

    Wie gesagt, ich kenne keinen Teilzeitler, der von Jahr zu Jahr extreme Schwankungen in der Stundenzahl hat (in beide Richtungen). Daher sehe ich da auch keinerlei Egoismus.

    Im Gegenteil, es ist eher fair: Wenn man weiß, dass man kleine Kinder hat, die auch oft krank werden etc., ist es doch besser Teilzeit zu arbeiten, dann ist der Vertretungsbedarf nicht so hoch und die Schule hat viel weniger Verlust.

    Oder wenn man gesundheitlich nicht so fit ist. Mit Teilzeit kann man das ja vielleicht gut auffangen. Viele gehen für 2 Stunden in die Schule und kurieren sich am nächsten (freien) Tag aus. Bei Vollzeit würden sie sich vielleicht für 2 Tage krank melden.

    Das ist sehr fair.

    Ähm, du hast also jeden Tag nur eine Stunde? Dann fehlst du doch genauso in der nächsten Klasse, da ist es doch egal, ob es die selbe oder eine andere Klasse ist, Tatsache ist, du fehlst!

    Genau, da bin ich nicht nach einer Stunde wieder da.

    Nee, natürlich nicht. Aber mein Oberstufenunterricht entfällt ja ersatzlos, da muss nichts vertreten werden, es braucht bloß eine Info im System (die Schüler sehen einen elektronischen Vertretungsplan).

    Es gibt nur 3 Tage, wo ich nach meiner ersten Sek I Stunde noch eine weitere Sek I Stunde habe (jeweils eine). Es betrifft also maximal 3 Stunden pro Woche bei mir.

    Ich rufe dann im Sekretariat an, dass ich jetzt gehe und unser Stellvertreter (Orgaleiter) hat dann folgende Möglichkeiten:

    1. er schickt eine der 3 VBs in die Klasse

    2. er schickt einen Kollegen mit Freistunde in die Klasse

    3. er geht selbst (unterrichtet nur einen 3-stündigen Deutschkurs Oberstufe pro Woche, den Rest der Woche sitzt er im Büro oder in den
    Schulleiter DBs)

    Bei mir ist das vielleicht speziell, weil ich Teilzeit arbeite und viel in der Oberstufe eingesetzt bin. Aber auch sonst: Du hast Englisch in der 5b, es passiert ein Unfall, du fährst mit dem RTW. Vorher ruft der Kollege im Sekretariat an (muss er sowieso) und der Orgaleiter macht dann eben das oben beschriebene Prozedere, nur halt für 3 oder 4 Stunden statt einer.

    Ist doch das Gleiche, ob ich mit dem RTW mitfahre oder ob ich selber krank werde, mich übergebe, Durchfall bekomme, mir ein Zahn abbricht etc...… Dann muss ich genauso vertreten werden und eine gute Schule muss dafür eben einen Notfallplan haben. Der tritt dann in Kraft.

    Was passiert denn bei euch, wenn ein Lehrer mitten in der Stunde Durchfall bekommt, aufs Klo rennt und für den Tag nicht mehr zurück zum Unterricht kommt? Kann doch auch pasieren

    Irgendwie wird eine ursprünglich interessante Diskussion jetzt nur noch zum Schlagabtausch, in dem jeder mit seinen eigenen individuellen Bedingungen akzeptiert: "Ich hab aber Grundschüler"; "Ich hab aber noch 120 Kollegen"; "Bei uns geht das aber, weil die Sekretärin daneben sitzt."

    Irgendwie frage ich mich, was dabei herauskommen soll. Aber wenn es der Wahrheitsfindung dient...

    Will, du hast Recht. Was ich eigentlich sagen möchte: Es macht keinen Unterschied, ob ich reine Fahrzeit (45 Minuten) brauche, oder eben 45 Minuten + 20 Minuten, die die Stunde noch dauert, die ich eben zu Ende mache. Bei meinen Kindern war das noch nie ein Problem.

    Ich finde es übertrieben wegen der üblichen Krankheiten wegen 20 Minuten so einen Aufriss zu machen. Die Stunde kann man nun wirklich noch zu Ende machen.

    Wir drehen uns im Kreis, denn genau das erwarte ich, wenn ich angerufen werde, um mein Kind abzuholen:P

    Ich erwarte das nicht, ich mache dann die Unterrichtsstunde zu Ende und gehe dann und die restlichen Stunden werden vertreten, dann hat aber die Orga wenigstens ein bisschen Zeit zum Organisieren.

    Das was ich meine bezieht sich auf den RTW, wo ich als Lehrer mit muss.

    Ja, das können sie mal für eine Stunde machen oder der Hort muss eben auch mal mehr Kinder als regulär betreuen, aber nicht für die restlichen 5 Unterrichtsstunden des Tages (denn das man noch mal zu Unterrichtszeiten zurück kommt ist unwahrscheinlich).

    Ja aber, in der nächsten Stunde ist doch der nächste Lehrer in der Klasse, es sei denn du hast eine Doppelstunde. Nur in den Grundschulen ist das anders. An allen anderen Schulen ist das Problem mit dem Schellen gelöst.

    Sag ja, das Problem gibt es nur an Grundschulen oder vielleicht an kleinen Dorfschulen.

    Aber ihr müsst doch eine Vertretungsbereitschaft haben. Wer vertritt denn, wenn sich ein Kollege krank meldet? Wenn nicht alle Bereitschaften bereits ausgeschöpft sind, dann ist doch jemand da.

    Bei uns sind immer 3VB pro Stunde eingeplant.

    Und wenn das der Fall ist, dann könnten z.B. die Sonderpädagogen einspringen. Oder die Sozialpädagogen. Oder auch die sich weigernde Sekretärin muss mal ran, ist ja ein Notfall.

    Hat denn niemand von euch Freistunden? Dann muss halt ein Kollege seine Freistunde opfern.

    Wie das in der Grundschule meiner Kinder gehandhabt wurde: Wenn ein Lehrer fehlte (z.B. wegen Krankheit), dann wurde die Klasse aufgeteilt. Kann man doch auch machen. Oder die Erzieher vom OGS sind eingesprungen.

    Also mal ehrlich: Selbst wenn der Unfall in Minute 1 der Unterrichtsstunde passiert, verbleiben noch 44 Minuten. Der RTW braucht 7 Minuten, bis er da ist, solange bist du im Klassenraum. Verbleiben 37 Minuten. 5 Minuten Erstversorgung. Verbleiben 32 Minuten.

    Während du auf den RTW wartest, schickst du 3 Schüler in 3 Nachbarklassen und lässt die Kollegen holen. Die schnappen sich je 8 Kinder und betreuen sie bei sich, ist ja ein Notfall, der kommt ja nicht ständig vor.

    Bei uns muss übrigens immer das Sekretariat informiert werden, wenn ein RTW gerufen wird und die organisieren dann die Vertretung, da braucht man sich gar nicht zu kümmern. Wenn klar ist, dass du mit musst / fährst, dann ist es ein Problem der Orgaleitung.

    Doch, denn ich habe noch 24 weitere Schüler, die ich beaufsichtigen muss, die nicht mitfahren, bei uns ist kaum jemand doppelt gesteckt, deshalb trifft es dann wenn die Sekretärin in der Regel.

    Das Problem haben ja nur die Grundschulen. An weiterführenden Schulen ist das System in der Regel so groß, dass dann eben die VB eingesetzt wird, oder ein anderer Kollege, der gerade Freistunde hat oder zu allergrößten Not fällt eben Oberstufenunterricht aus oder der Schulleiter beaufsichtigt die restlichen 25 Minuten der Stunde. Oder die Klasse bleibt allein und der Nachbarkollege hat ein Auge mit drauf. Also für alles gibt es eine Lösung.

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