Beiträge von Anna Lisa

    Ja. Aber wenn du unter der Woche dann um 15 Uhr Schluss machst, um dich um die Kinder zu kümmern und ab 18 Uhr nichts mehr machst, arbeitest du ja maximal 6 Stunden. D.h. du müsstest am WE mindestens 10 Stunden nachholen. Sitzt du wirklich Samstag UND Sonntag jeweils 5 Stunden am Schreibtisch? Kann ich mir nicht vorstellen.
    Mein Mann würde sich auch bedanken, wenn er am WE alles alleine machen müsste und wir gar keine Ausflüge etc. mehr machen könnten.

    Eine Vollzeitstelle bedeutet bei mir 6 Korrekturen (!!!), und mindestens 2x Nachmittagsunterricht bis 16 Uhr, d.h. ich arbeite dann im Durschnitt tatsächlich 50 Stunden die Woche. Das könnte ich - selbst wenn ich wollte - gar nicht am WE nachholen, wenn ich mir dann nachmittags für die Kinder frei nehmen würde. Für mich würde das bedeuten, dass ich die Kinder morgens wecke, in die Schule schicke und abends ins Bett bringe. Das wars. Leider erziehen sich Kinder aber nicht von selbst. Und das entspricht auch nicht so meiner Vorstellung von Familienleben mit Kindern.

    So mache ich's und alle anderen Lehrereltern, die ich kenne.
    Ob im Westen mehr TZ gearbeitet wird, als in Ostdeutschland? Würde mich wirklich interessieren. Bei uns sind es nur sehr wenige.

    Und wann hast du dann Paarzeit mit deinem Mann? Wann gehst du zum Sport? Wann liest du ein Buch? Wann hockst du auf der Couch und guckst deine Lieblingsserie? Wann triffst du dich mit deiner Freundin? Wann gehst du zum Chor / Verein XYZ? Wann machst du den Haushalt? Wann hast du einfach mal Freizeit / Erholungszeit???

    Ich denke mal, der häufigste Grund für Teilzeit sind nicht die schlechten Arbeitsbedingungen, sondern eigene Kinder.

    Wenn ich Vollzeit arbeite, muss ich ja mindestens 9 Stunden am Tag arbeiten (Ferien berücksichtigt). Plus 1,5 Stunden Fahrzeit täglich. D.h. wenn ich um 8 anfange, habe ich dann erst nach 18 Uhr Zeit für meine Kinder.

    Das funktioniert nicht!

    Die Alternative wäre natürlich, sich von 15 - 18 Uhr Zeit freizuschaufeln (z.B.) und dafür dann, wenn die Kinder im Bett sind (also vielleicht so ab 21 Uhr) die 3 Stunden nachzuarbeiten. Aber wer will schon täglich bis Mitternacht arbeiten? Und wer hält das länger als eine Woche aus????

    Immerhin, das ist ja schon mal eine Anerkennung. Aber einfach nur mit den Schultern zu zucken und sagen "Pech gehabt" geht für mich gar nicht, das ärgert mich enorm.
    Abgesehen davon, dass ich für den Tag der offenen Tür viel mehr Vorbereitungszeit hatte, als ich für entsprechenden Unterricht gehabt hätte.

    Das hier ist aus Tresselt kopiert:

    An vielen Schulen wird die schlechte Lehrerbesetzung oder die fehlende Vertretungsreserve stillschweigend mit „Bereitschaftsstunden“ oder „Präsenzstunden“ ausgeglichen. Kolleginnen und Kollegen werden verpflichtet, auf den Einsatz als Vertretungskraft zu warten. Ein solcher Bereitschaftsdienst kann von der Schulleitung nur angeordnet werden, wenn die Lehrerkonferenz einen entsprechenden Beschluss gefasst hat.

    Wir haben uns eben dazu entschieden, diesen Beschluss zu fassen, weil uns das lieber ist, als beliebig zu allen möglichen Zeiten eingesetzt zu werden. Das wäre die Alternative.
    Nehmen wir mal an, ich habe 2 Freistunden und plane in dieser Zeit, meinen Unterricht für die nächsten beiden Stunden vorzubereiten, werde aber dann eingesetzt, dann muss ich also ohne Vorbereitung in meinen Unterricht.
    Unsere Regelung gibt uns eine Schutzzone und garantiert, dass Freistunden auch Freistunden sind, dass wir garantiert nach unserem Unterrichtsschluss gehen können und dass wir nie früher kommen müssen

    Mal ehrlich: Normalerweise kommt es so 1x im Monat vor, dass ich im Lehrerzimmer sitze und VB habe, aber nicht eingesetzt werde. Das kriege ich dann nicht bezahlt. Die anderen Stunden kriege ich natürlich bezahlt. Aber ich würde sowieso da sitzen und Vokabeltests korrigieren etc., weil ich sowieso da 2 Freistunden habe.
    Bei uns wird immer zuerst der Stundenplan gemacht und dann geguckt, wo man die VBs hinlegen kann. Wenn jemand Freistunden hat, werden die genommen. Sonst werden die halt ans Ende oder den Anfang gelegt.

    Wenn ihr das Konzept nicht gut findet, braucht ihr es ja nicht zu verabschieden, wir finden es aber gut und stehen dazu.

    Auch wenn du dir das nicht vorstellen kannst, hier ist es genau so, denn doch, es gibt Druck von oben, es soll dafür gesorgt werden, dass möglichst nichts zusätzliches bezahlt werden muss. In Berlin kenne ich das von keiner Schule anders, alle bekommen den Druck, alle setzen nur wenn es unbedingt nötig ist so ein, dass bezahlt werden muss.

    Dem schließe ich mich für NRW an. Ob das wirklich Druck ist oder nur eine "Aufforderung", weiß ich nicht. Jedenfalls war das in meiner Zeit als Vollzeitlehrer tatsächlich so, dass ich immer genau 3 Stunden hatte im Monat.

    Im Moment, also in den Wintermonaten, sieht es aber eh so schlecht aus, dass auch die Teilzeitler fast permanent eingesetzt werden. Ich bin zu 80 - 90 % eingesetzt. Aber da es nur eine Stunde pro Woche ist......

    Ja, das stimmt, Teilzeitkräfte bekommen die Vertretung ab der 1. Stunde bezahlt. Und allein deshalb werden bei uns nach Möglichkeit keine Teilzeitkräfte eingesetzt. Erst mal alle Vollzeitkräfte abschöpfen (bis die ihre 3 Stunden im Monat voll haben ;) ) und wenn es dann nicht mehr anders geht, dann die Teilzeitkräfte.

    Bei uns müssen Vollzeitlehrer 2 Bereitschaften machen und Teilzeitlehrer entsprechend weniger. Ich habe bei 50 % eine.

    Die sind fest im Plan verankert und dann muss man auch vor Ort, sprich im Lehrerzimmer sein. Das ist aber kein Problem, weil normalerweise die Bereitschaften in den Freistunden oder halt in den Randstunden liegen.

    Ich habe z.B. an einem Tag 2 Springstunden und eine davon ist meine Bereitschaft. Völlig okay so. Dafür müssen wir nie außerhalb vertreten. Es sei denn, es ist extreme Not, dann wird man aber gefragt und darf selbstverständlich auch ablehnen. Verpflichtend sind nur die, die auch im Plan stehen.

    Da frage ich mich, wer sich wenige Minuten vor Schulbeginn noch krankmelden muss

    Bei uns ist das Telefon erst ab 7.30 Uhr besetzt. Manchmal kommt man da gar nicht durch und es dauert bis 10 vor oder so. Oder vielleicht ist gerade zwischen 7.30 und 7.50 Uhr was mit den Kindern, um das man sich sofort kümmern muss. Die verschwinden ja nicht, nur weil man krank ist. Oder man musste um 7.30 ganz plötzlich aufs Klo aus bestimmten Gründen und es hat länger gedauert..... Oder einem ist gerade schwindelig und man kann erst um kurz vor 8 wieder telefonieren. Oder oder oder.

    Ich würde mich auch lieber abends vorher krank melden. Aber da sitzt leider keiner am Telefon.

    Ich kenne das auch nur so. Wenn man das weiß, kann man sich auch drauf einstellen. Finde ich vollkommen in Ordnung, sonst wären vielleicht tatsächlich so einige Kollegen versucht, die Ferien zu verlängern.

    Entweder man reißt sich zusammen und geht hin (wir haben am letzten Schultag immer nach der 4. Stunde Schluss) oder man ist so krank, dass sich vielleicht auch ein Arztbesuch lohnt.

    Das ist für NRW so nicht richtig. Es wird empfohlen, aber es ist nicht verpflichtend.

    Anhörung muss stattfinden, kann aber nachgeholt werden. KL muss keine Gelegenheit erhalten, sich zu äußern.

    §53 Schulgesetz: Ordnungsmaßnahmen sind nur zulässig, wenn erzieherische Maßnahmen nicht ausreichen. Woher soll man das denn wissen, wenn man sie nicht ausprobiert hat?

    Desweiteren steht da:

    Über Ordnungsmaßnahmen nach Absatz 3 Nr. 1 bis 3 entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter nach Anhörung der Schülerin oder des Schülers. Die Schulleiterin oder der Schulleiter kann sich von der Teilkonferenz gemäß Absatz 7 beraten lassen oder ihr die Entscheidungsbefugnis übertragen. Den Eltern und der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer oder der Jahrgangsstufenleiterin oder dem Jahrgangsstufenleiter ist vor der Entscheidung Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. In dringenden Fällen kann auf vorherige Anhörungen verzichtet werden; sie sind dann nachzuholen.

    Dem KL muss also sehr wohl Gelegenheit gegeben werden. WAs ist denn bei einem "leichteren" Vergehen so dringend, dass auf die Anhörung verzichtet werden kann???

    Vor einer Ordnungsmaßnahme müssen erzieherische Maßnahmen stattgefunden haben. War das der Fall?

    Desweiteren muss vor Verhängung einer Ordnungsmaßnahme durch den Schulleiter eine Anhörung der Eltern und des Schülers stattgefunden haben und auch der KL muss eine Gelegenheit erhalten, sich dazu zu äußern.

    Hat das so stattgefunden? Wenn nein, dann ist es nicht rechtens, zumindest in NRW nicht.

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