Teilzeit in Elternzeit wird genauso bezahlt wie Teilzeit außerhalb von Elternzeit, sprich in deinem Fall also 6 / 25,5 , falls du weiterhin 6 Stunden arbeiten möchtest.
Ich fürchte, finanziell wird es dann schlecht für dich aussehen, denn maßgeblich zur Berechnung des Elterngeldes sind die letzten 12 Monate vor Geburt des Kindes.
Ausgeklammert werden darf nur Bezug von Elterngeld (kommt nur in Frage, wenn du GANZ schnell schwanger wirst), oder schwangerschaftsbedingte Einbußen (wirst du nicht haben) oder Mutterschaftsgeld (sofern du verbeamtet bist, ist das bei dir auch nicht der Fall).
Also wird dein Elterngeld dann auf Grundlage deines Einkommens mit 6 Stunden berechnet.
Am günstigsten für dich wäre also, ab Oktober in Vollzeit wieder einzusteigen und möglichst eher gestern als heute schwanger zu werden
Dann hättest du das gleiche Elterngeld wie jetzt und hast aber zwischen Oktober und Beginn Mutterschutz nur noch einige wenige Wochen zu arbeiten.