Beiträge von Joker13

    Maylin85 Es würde mich extrem wundern, wenn es nicht in jedem Bundesland so wäre. Sehr schade, dass deine SL da anscheinend keinen Popo in der Hose hatte, wenn es derartig eindeutig war. Da würde ich mir doch wünschen, dass mir als Lehrkraft in einem solchen Fall nicht in den Rücken gefallen wird.:neenee:

    so entscheidet der Schulleiter im Benehmen mit der Fachkonferenz.

    Bitte entschuldigt das weitere Offtopic, aber da dies eine häufigere Formulierung in Verordnungen/Erlassen ist und ich mich das schon häufiger gefragt habe, möchte ich gerne die Gelegenheit nutzen: Was genau bedeutet denn in solchen juristischen (?) Kontexten "im Benehmen"? Mehrheitsentscheid? Mit einfacher Mehrheit? Oder nur Rücksprache, aber die Fachkonferenz hat nichts zu melden? Seph oder andere "Forumsjurist*innen", hat jemand von euch da belastbares Wissen?

    Wenn die SL schon extra rückfragt, könnte es ja durchaus noch Möglichkeiten geben, den Fehler aufzuklären. An der Stelle deiner Kollegin würde ich da also einfach mal schnellstmöglich der SL auf ihre Rückfrage antworten und die Situation erläutern.

    Nach Ziffer 8.2 der einschlägigen KMK-Vereinbarung muss das faktisch in allen Bundesländern genau SO laufen.

    Das stimmt - interessant ist, dass es an den Deutschen Auslandsschulen aber etwas anders geregelt ist:

    Zitat

    Der Fachprüfungsausschuss berät über die einzelnen Prüfungsleistungen.

    Die Bewertung der mündlichen Prüfung mit Note und Punktzahl wird unter Berücksichtigung der Niederschrift und auf Vorschlag der Fachprüferin oder des Fachprüfers von der Vorsitzenden oder dem Vorsitzenden des Fachprüfungsausschusses festgelegt.

    Quelle: §27 (6) der Ordnung zur Erlangung der Allgemeinen Hochschulreife an Deutschen Schulen im Ausland (DIA-PO) i.d.F. vom 03.05.2018


    Von Mehrheit ist hier keine Rede. Theoretisch könnte der/die Vorsitzende einfach eine völlig andere Note festlegen, als vorgeschlagen, wenn ich das richtig verstehe. Seph , du bist ja gut mit Gesetzestexten. Liest du das auch so?


    Ich dachte immer, die Auslandsschulen müssen sich ebenfalls an die Verordnung zur gymnasialen Oberstufe halten, aber hin und wieder scheint das im Detail dann doch anders geregelt zu sein. Eventuell hat der BLASchA dann abweichende Regelungen erlassen, keine Ahnung, ob das erlaubt ist.

    Das ist einerseits ärgerlich, aber andererseits würde ich mir überlegen, wie viel Zeit und Energie ich jetzt da reinstecken wollte.

    Hmja, also mich kostet es häufig auch sehr viel Zeit, eine Nachklausur zu erstellen, daher könnte ich da schon einiges an Energie hineinstecken und es wäre trotzdem noch weniger, als die Konzeption einer weiteren Arbeit (in der Unter-/Mittelstufe auch noch mit Terminsuche mangels zentralem Nachtermin). Wenn die Regelung zu Freistellungen wegen Arztterminen bekannt ist, dann wären die 0 Punkte selbst mit anschließenden Diskussionen für mich auf jeden Fall weniger aufwendig. Aber das ist sicherlich fach-, klassenstufen- und typabhängig.


    Gleichwohl gebe ich zu bedenken, dass der Fehler im Grunde bei den Eltern zu suchen ist.

    Dazu hab ich eine Frage, die mich in diesem Schuljahr schon häufiger beschäftigt hat, denn die Argumentation, dass der Fehler eigentlich bei den Eltern liegt und das Kind aber über die ungenügende Leistung sozusagen "bestraft" wird, habe ich in letzter Zeit öfter gehört. Hier bin ich mir über meinen eigenen Standpunkt auch noch nicht im Klaren. Denn einerseits ist das Argument nachvollziehbar; andererseits führt es aber doch sämtliche Vorgaben zu Verfahrensweisen bei Freistellungen ad absurdum, oder nicht? Das würde ja bedeuten, jeder kann seine Kinder ohne jegliche Nachfrage oder gar Genehmigung selbst vom Unterricht freistellen, wie er oder sie will, weil es ja nicht zu Lasten des Kindes die Konsequenz geben darf, die es halt laut Regelung nunmal gibt. Gerade in Zeiten, in denen Minderjährige Abitur machen (G8 hurra), kann man doch mit dem Argument fast überhaupt keine Konsequenzen bei fehlenden Entschuldigungen mehr rechtfertigen. Weshalb dann überhaupt noch Regeln und Konsequenzen festlegen?

    subtile Bemerkungen über notenmäßige Auswirkungen mangelnder Kooperation

    Hmmm, das finde ich allerdings auch schwierig. Ich kann mangelnde Kooperation in einer Strafsache doch nicht mit der Leistungsbewertung vermischen? Wenn schon die Schiene, dann lieber subtile Bemerkungen über Auswirkungen auf das Vertrauensverhältnis zu den Klassen, was wiederum Auswirkungen auf die Durchführung von Aktivitäten (Fahrten, Exkursionen) haben könnte...

    Eure SuS lassen sich 90 Minuten das Menschenrecht "Toilette" nehmen?

    Meine SuS überzeugt da meistens der Hinweis, dass ich selber ja schließlich auch die 90 min Aufsicht durchhalten muss. Ansonsten was Seph schreibt, natürlich lasse ich sie keine Pfütze im Klassenraum produzieren.


    Auf dem Rüchkmeldebogen sind für jede Aufgabe der Arbeit die Kompetenzen aufgeschrieben sowie eine dazu passende Förderaufgabe.

    Das finde ich total super und würde ich gerne übernehmen, habe aber Sorge, mich selbst zu überlasten (kratze eh gerade scharf am Burnout). Hast du eine Quelle für die Förderaufgaben, nimmst du zum Beispiel sowas wie "WADI" (falls du das kennst) für Mathe? Oder hast du selbst einen Pool davon zusammengestellt? Oder suchst sie immer nach Bedarf nach der Korrektur erst heraus? Speziell für Physik wäre ich für Hinweise aller Art dankbar.


    Und mich würde noch interessieren, ob du die Erledigung der Förderaufgaben dann in irgendeiner Weise kontrollierst/nachhältst, oder es eher der Eigenverantwortung der SuS überlässt, ob sie die Chance nutzen.


    Wenn der Timer abgelaufen ist, lasse ich sie noch zu Ende schreiben, falls nötig

    Das finde ich immer etwas problematisch, weil es SuS gibt, die auch gerne noch mehr geschrieben hätten, aber "brav" bei Ablauf der Zeit abgeben. Wenn andere dann mehr Zeit erhalten, weil sie einfach "dreist" weiterschreiben, sendet das mMn ein nicht so sinnvolles Signal.



    Zum Thema Fragen stellen während der Arbeit: Lasse ich zwar auch zu, ist aber in Prüfungen (Abitur z.B.) ja nicht erlaubt und daher versuche ich in der Oberstufe, die SuS daran zu gewöhnen. Außerdem gibt es eine Reihe SuS, die wirklich dauernd Fragen stellen, die man durch aufmerksames Lesen der Aufgabenstellung selbst beantworten könnte. Vorlesen der Aufgabenstellung würde dem keine Abhilfe schaffen, die hören dann auch nicht zu. ;)


    Ich habe Kollegen, die anfangs 10 min Zeit für Nachfragen lassen, anschließend aber keine mehr erlauben. Das finde ich eigentlich sehr gut, reduziert die Unruhe während der Arbeitszeit enorm. Allerdings habe ich manchmal wenig Vertrauen in meine eigene Kompetenz beim Erstellen der Arbeit und daher immer etwas Paranoia, dass ich durch irgendeinen Flüchtigkeitsfehler eine unlösbare Aufgabe produziert haben könnte, die dann die Klasse unnötig stresst, wenn niemand kurz nachfragen kann, ob das wirklich so gedacht ist...

    Aber es kann nicht erwartet werden, dass Kollegy früher als normalerweise nötig zur Schule kommt, wenn er nicht spätestens am Vortag über die Vertretungsstunde informiert ist.

    Was mich nun interessieren würde: Wenn an einer Schule kein BD vorgesehen ist, gleichzeitig aber die oben zitierte Regelung gilt - wie wird denn dann damit umgegangen, wenn es morgens Krankmeldungen gibt und Klassen ansonsten in der 1. Stunde unbeaufsichtigt sind? Wohlgemerkt: Bezogen auf minderjährige Schüler*innen, die man nicht alleine arbeiten lassen oder einfach wieder heimschicken kann. Es soll ja vorkommen, dass man morgens als Lehrkraft krank aufwacht und das eben nicht bis zum Vortag 16 Uhr schon melden konnte.

    Nicht aus dem Kontext gerissen zitieren, Joker, nicht aus dem Kontext reißen, aaah, tu es nicht, nein ----

    Manchmal wünsch ich mir nen längeren!

    --- zu spät.


    SCNR


    P.S.: Trotz des sehr fragwürdigen Auftretens des Threaderstellers und trotz der Trollwarnglocke muss ich sagen, dass ich die Diskussion dennoch interessiert verfolge, weil ich solche theoretischen schulrechtlichen (?) Überlegungen dennoch immer spannend finde. Inhaltlich konkret beitragen kann ich allein schon aufgrund des falschen Bundeslandes nichts. Meine Vermutung ist aber ähnlich wie schon genannt wurde, dass die SuS ziemlich sicher keine direkten schlimmen Konsequenzen zu befürchten hätten, da man wahrscheinlich alles täte, um das Versäumnis der Lehrkraft nicht ihnen anzulasten. Also stimme ich WillG hier zu, teile aber auch seine/ihre letzte Frage, was im Falle eines Widerspruches wäre.

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