schaff Ach so, danke für die Erklärung.
Beiträge von Joker13
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Kennst du diese Quellen schon?
Rahmenkonzept zur Beschulung von neu zugewanderten Kindern und Jugendlichen
und
https://bass.schul-welt.de/18431.htm
Vielleicht steht da was Hilfreiches drin. Mein Eindruck nach dem Überfliegen ist, dass es möglich sein sollte, den Jungen auch in der Sek II weiter zu beschulen. Ich würde an eurer Stelle aber über die jetzige Schule des Jungen gehen - die sollten sich doch bei den entsprechenden Stellen erkundigen können, wie es weitergeht, oder? Alternativ bei einer möglichen Folgeschule nachfragen. Ich vermute nämlich, dass es trotz allgemein vorliegender Regelungen letztlich immer wieder auf Einzelfallentscheidungen hinauslaufen dürfte.
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Wieso legt der Duden (oder wer auch immer dafür zuständig ist) nicht beides als richtig fest.
Was meinst du denn mit "beides"?
"Der Duden" legt nicht die Vorgaben fest, sondern der Rat für deutsche Rechtschreibung.
Im Duden steht seit der 28. Auflage eine Übersicht zu den Mitteln geschlechtergerechter Sprache, den kannst du dir auch online ansehen:
https://www.duden.de/sprachwissen/s…-Sprachgebrauch
Der Rat für deutsche Rechtschreibung wiederum begründet, dass er nichts vorschreiben will, laut Wikipedia so: "Am 26. März 2021 hat sich der Rat mit dem Gendersternchen befasst und „die Aufnahme von Asterisk (,Gender-Stern‘), Unterstrich (,Gender-Gap‘), Doppelpunkt oder anderen verkürzten Formen zur Kennzeichnung mehrgeschlechtlicher Bezeichnungen im Wortinnern in das Amtliche Regelwerk der deutschen Rechtschreibung zu diesem Zeitpunkt nicht empfohlen“. Der Rat erkennt an, „dass allen Menschen mit geschlechtergerechter Sprache begegnet werden soll und sie sensibel angesprochen werden sollen“, gibt jedoch zu bedenken, dies sei „eine gesellschaftliche und gesellschaftspolitische Aufgabe, die nicht allein mit orthografischen Regeln und Änderungen der Rechtschreibung gelöst werden kann“."
Gegen den Willen von über 70% der Bevölkerung
Hast du dafür eine Quelle? Die zugehörige Umfrage würde ich nämlich sehr gerne einmal im Original lesen.
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Sollte man z.B. einem vorbestraften Sexualstraftäter, der sich jetzt Annette nennt, gestatten, öffentliche Damen-Toiletten zu betreten? Ich denke, eher nicht.
Sollte man einen Mann, der sich an einem Jungen vergangen hat, gestatten, noch auf die Männertoilette zu gehen? Dieser Fall scheint mir statistisch gesehen übrigens auch der häufigere zu sein als das oben zitierte Konstrukt, oder?
Darf eine Frau, die ein Mädchen missbraucht hat, noch auf Damentoiletten?
Und Sexualstraftäter*innen, die kein Geschlecht bei ihren Opfern bevorzugen, sollten demnach gar nicht mehr auf (öffentliche) Toiletten dürfen, wenn man deine Logik weiterverfolgt?
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Herzlichen Dank für die bisherigen Rückmeldungen! Bitte zögert nicht, noch weitere Erfahrungen einzubringen, ich bin derzeit noch im Sammel-Modus und bis Entscheidungen getroffen werden, dauert es sicherlich noch. Die Diskussion über die nicht selbst erstellte Dokumentation finde ich auch sehr hilfreich, passt gut zur allgemeinen Problematik. Ihr seid einfach toll.

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Liebe Forumsmitglieder,
nun möchte ich auch einmal das berühmte "Schwarmwissen" nutzen. Unsere Schule ist auf der Suche nach einer guten Software zur Plagiatsüberprüfung. Es sollte eine Schullizenz sein. Wir sind noch ganz am Beginn der Recherche, haben also auch noch keine Vorstellungen über die Kosten.
Habt ihr an eurer Schule Erfahrungen (gute oder schlechte) mit bestimmten Anbietern gemacht und könnt etwas empfehlen oder von etwas abraten? Falls ein Austausch zu konkreten Anbietern öffentlich im Forum schwierig ist, ginge das natürlich auch per PN. Falls es aus eurer Erfahrung heraus bei diesem Thema sonst noch etwas zu beachten gibt, bin ich natürlich auch für Hinweise dankbar.
Viele Grüße vom Joker
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Bing, das Troll-O-Meter ist eh am Anschlag. Schade. Viel Erfolg noch mit deinem Anliegen und mit dem Ref - falls du kein Fake bist, sehe ich da ehrlich gesagt auch ziemlich große Schwierigkeiten auf dich zukommen, egal, in welchem Bundesland. Übrigens weißt du ja gar nicht, ob ich das System des Saarlandes kenne.
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Giuseppe Luca Liest du, was wir schreiben? Langsam füllt sich der Stand in meinem Troll-O-Meter...
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Giuseppe Luca Es könnte auch helfen, wenn du mindestens mal schreibst, um welche Schulform es überhaupt geht. Du gibst derart spärliche Informationen über dein Anliegen preis, dass diejenigen, die dir helfen wollen, dadurch gezwungen wären, in einer Art Rundumschlag seitenweise alles Mögliche zu schreiben. Das scheint mir vom Preis-Leistungs-Verhältnis (schließlich willst du etwas von den Forumsmitgliedern, nicht anders herum) schief zu hängen.
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Warum fragst du nicht direkt die Kollegen, wenn die dir das erzählen?

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Ja, ich auch. Hätte ich vielleicht dazusagen sollen, als ich die Reaktion geklickt hatte.

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Ich ordne doch nicht die Menschen in Klassen ein, wenn ich Noten gebe?

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Wenn Du eh nur fachfremd unterrichtest, kannst Du ja nicht unabkömmlich sein.
Der Logik kann ich nicht folgen. Es kann ja trotzdem jede Lehrerstunde gebraucht werden. Wenn der/die TE versetzt wird und das Fach nicht mehr fachfremd abdecken kann, müsste jemand anderes das übernehmen und dann fehlen evtl. wieder Stunden in einem anderen Fach.
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"sitzenbleiben kommt nicht in Frage, Frau X". Aber ehrlich... Was sollen die machen?
Nichts. Auf der Ebene kommen sie jedenfalls nicht weiter. Das werden sie voraussichtlich noch erfahren. Deine Freundin kann sich selbst aus dem Schussfeld nehmen, sie muss nicht auf jede Nachricht der Eltern antworten (vor allem dann nicht, wenn nicht einmal eine Frage enthalten ist, sondern nur haltlose Aussagen wie deine oben genannte"); wenn irgendwann deutlich ist, dass man sich nur im Kreis dreht, kann man das auch genau so den Eltern mitteilen: Wir kommen hier nicht weiter, die Situation liegt in den Händen Ihres Sohnes. Wir können einen erneuten Gesprächstermin verabreden/ich werde mich bei Ihnen melden, wenn sich die Situation in irgendeine Richtung verändert hat, wir bleiben gerne in Kontakt. Aber so lange sich nichts ändert, sind weitere Kontaktaufnahmen nicht hilfreich.
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@SuurSuomi Du bist hier nicht schreibberechtigt, aber deine Freundin kann sich gern anmelden!
Zur Sache: Solche Eltern gibt es immer wieder. Ich würde mir 1-2 Sätze zurechtlegen, die ich in nicht zu vermeidendem Kontakt mit den Eltern mantraartig wiederholen würde ("Marcel-Noah sollte die empfohlenen Übungsaufgaben bearbeiten und mir gerne für eine Rückmeldung einreichen", "Die Bedingungen für die Versetzung sind [xyz]", sowas in der Art), und diese Situation ansonsten als Übungsfeld sehen, um mich abzugrenzen. Es hilft dann, sich klar zu machen, wer das Problem hat - nicht die Lehrkraft, die die Note für die vorliegende Leistung vergeben muss, sondern der Schüler, der die Anforderungen nicht erfüllen kann oder will, und die Eltern, die das vermutlich erst wahrhaben wollen, wenn wirklich Fakten geschaffen sind. (Dies alles unter meiner Annahme, dass bereits ausreichend viel Beratung mit dem Schüler und/oder seinen Eltern stattgefunden hat und inhaltlich sowieso nichts Weiteres mehr dazukommt.)
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Was soll denn "Naturphänomene" für ein Fach sein? Gibt es das in irgendeinem Bundesland?
Ja, zum Beispiel in BaWü.
http://www.bildungsplaene-bw.de/,Lde/LS/BP2016BW/ALLG/GYM/BNT
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Du gehst mit dem Wissen, dass du eine ansteckende Krankheit hast, in den Unterricht und steckst evtl. andere an?
Ich habe Plattenspielers Beitrag anders verstanden. Ich glaube, gemeint war, dass Herr Rau seine Statistik mit den wenigen Krankheitstagen nicht kaputt macht, wenn er jetzt streng genommen ja nicht wegen Krankheit, sondern wegen der Isolation fehlen wird (aber trotzdem fehlen wird).
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Tests darf man schreiben, so viel man möchte. Aber Achtung: Sie dürfen nicht zensiert werden.
Das ist spannend, sowas höre ich zum ersten Mal. Ist das eine Definitionsfrage, was man unter "Tests" und unter "zensieren" versteht?
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Warum bleibt ein Personenzug wegen "Überfüllung" heute im Bahnhof stehen (selber mehrfach erlebt)? I
Ich vermute mal, weil die Verantwortlichen ansonsten ein großes Problem kriegen, wenn sie den Zug überfüllt fahren lassen und dann irgendein Not- oder Unfall passiert (kollabierender Passagier, zu dem Helfer nicht rechtzeitig durchdringen können; Entgleisung wie leider erst vor kurzem wieder in Bayern). Es wird vermutlich Obergrenzen aus Sicherheits- bzw. versicherungstechnischen Gründen geben.
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