Ja, ich versteh auch so einiges nicht in dem Dokument, wie gerne mal bei so Gesetzestexten... ich blieb vor allem am ersten Teil des Satzes hängen: "die unter Nr. 1 genannten Beträge sind Höchstbeträge". Denn das heißt ja auch, dass man weniger bekommen kann als diese Höchstbeträge. Und könnte heißen, auch mit 20 mündlichen Prüfungen bekommst du nur maximal 90 €, mit weniger eben weniger.
Aber der Begriff "Grundbetrag" suggeriert halt wiederum was anderes, das sehe ich genauso wie CDL und du.
Andererseits, irgendwie wäre es doch seltsam, wenn du immer 90 € plus X kriegst, aber wenn X über 90 € geht, dann insgesamt nur 90 €. Das würde heißen, man würde bei 5 Prüfungen 90 € + 85 € = 175 € kriegen, aber be 6 Prüfungen nur 90 €? Das scheint mir irgendwie nicht schlüssig. Oder ist gemeint, man kann maximal 90 € + 90 € kriegen? Und bei, sagen wir, einer Abiprüfung, wären es dann maximal 178 € + 178 €?
Und was zur Hölle soll eine "anteilmäßige Kürzung der Einzelvergütungen" sein, was ist das überhaupt für ein Satzkonstrukt, was für Anteile wovon denn?
Das ist doch Absicht, das alles so zu formulieren, dass keiner durchblickt...
Seph und fossi74 , seid ihr nicht firm mit diesem Juristensprech? Versteht ihr das vielleicht?