Vielleicht gibt es ja noch jemand, der eine Rückmeldung zur eigentlichen Frage geben kann:
ZitatIst es rechtens, dass das LBV offenbar zwischen Ausbildungszeiten von Fachlehrern und Ausbildungszeiten von Hochschulabsolventen unterscheidet?
Vielleicht gibt es ja noch jemand, der eine Rückmeldung zur eigentlichen Frage geben kann:
ZitatIst es rechtens, dass das LBV offenbar zwischen Ausbildungszeiten von Fachlehrern und Ausbildungszeiten von Hochschulabsolventen unterscheidet?
Hmm. Warum? Gibt es neuerdings etwas zu gewinnen, außer dem "dienstfreien Tag"?
Es gibt 300 Euro (https://lbv.landbw.de/-/jubilaumsgabe).
Aber der Grund meiner Anfrage war tatsächlich einfach nur reine Neugierde.
Danke für alle weiteren - fragebezogenen - Kommentare!
Ein freundliches Hallo an alle!
Interessehalber habe ich eine Anfrage an das LBV bzgl. meiner Jubiläumsdienstzeit gestellt.
Wie ich vorab seitens Personalrat und ebenso von Kolleginnen und Kollegen mit Hochschulstudium erfuhr, wird das 1 1/2-jährige Referendariat ab dem 1.Tag zur Jubläumsdienstzeit hinzugezählt.
In meinem Fall (=2 jährige Fachlehrerausbildung) argumentiert das LBV jedoch:
"Ausbildungszeiten innerhalb (und außerhalb des öffentlichen Dienstes) [...] rechnen nicht zur Dienstzeit. Eine „berufliche“ Tätigkeit liegt erst nach dem Erwerb der Voraussetzungen für die Ausübung des jeweiligen Berufs vor. Ausbildungszeiten dienen dem Erwerb der Befähigung für den zukünftigen Beruf und sind daher keine Zeiten einer hauptberuflichen Tätigkeit. Bei Letzterem steht die dem Dienstherrn zur Verfügung gestellte Arbeitskraft im Vordergrund und nicht der Ausbildungszweck. Dies gilt auch für die Zeit im Beamtenverhältnis, in dem der Vorbereitungsdienst absolviert wurde."
Nun stellt sich mir die Frage:
Ist es rechtens, dass das LBV offenbar zwischen Ausbildungszeiten von Fachlehrern und Ausbildungszeiten von Hochschulabsolventen unterscheidet?
Im § 34 des LBesGBW ("Nicht zu berücksichtigende Dienstzeiten") ist jedenfalls weder das eine noch das andere ausgeschlossen.
Und auch das § 82 des LBesGBW ("Dienstjubiläum") Abs. 2 Satz 1 unterscheidet nicht - hier wird lediglich eine "hauptberufliche Tätigkeit" als Voraussetzung für die anrechenbare Dienstzeit benannt.
Gespannt freue ich mich über reichhaltige Rückmeldungen
!
Danke vorab & viele Grüße,
writerx
Hallo zusammen,
die erwähnte App hat sich ganz schön gemausert in der Zwischenzeit, in Punkte Datensicherheit wie als auch funktionell.
Benutzt sie hier irgendjemand und kann Erfahrungswerte teilen?
fein, danke
Hab mich auch nochmal etwas schlau gemacht. Als "market place" bzw. "miling around" wird das Ganze auch in der FD-Literatur beschrieben.
Hallo Meike - wow, das ist ja mal toll - lieben Dank für die schnelle Antwort!
"marketplace" finde ich gar nicht schlecht...wobei ich vorhabe, die S (6.Klasse Englisch) recht schnell durchwechseln zu lassen (eine Reihe geht jeweils um eine Person weiter). Sie sollen nur die Möglichkeit haben, ihre zuvor überlegten kurzen Sätze ("what did you do in your holidays?) zu verbalisieren und zu kommunizieren, und dabei etwas sicherer in der Fremdsprache werden (seither noch große Hemmungen).
Mit "marketplace" assoziere ich spontan eher ein längeres verweilen an einem "stall" - wie war das bei dir in England?
Hallihallo,
habe soeben beim Stöbern diesen Thread gefunden, und auch gleich eine weitergehende Frage dazu:
Wie könnte man die Kugellager-Methode auf Englisch bezeichnen, wenn man sie aus platzgründen nicht im Kreis, sondern in 2 Reihen (2 S-Gruppen stehen zueinander in 2 Reihen) ausführt?
Oder gibt es da schon eine anerkannte Bezeichnung?
Vielen Dank!
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