Berechnung der Jubiläumsdienstzeit bei Fachlehrern

  • Ein freundliches Hallo an alle!

    Interessehalber habe ich eine Anfrage an das LBV bzgl. meiner Jubiläumsdienstzeit gestellt.

    Wie ich vorab seitens Personalrat und ebenso von Kolleginnen und Kollegen mit Hochschulstudium erfuhr, wird das 1 1/2-jährige Referendariat ab dem 1.Tag zur Jubläumsdienstzeit hinzugezählt.

    In meinem Fall (=2 jährige Fachlehrerausbildung) argumentiert das LBV jedoch:

    "Ausbildungszeiten innerhalb (und außerhalb des öffentlichen Dienstes) [...] rechnen nicht zur Dienstzeit. Eine „berufliche“ Tätigkeit liegt erst nach dem Erwerb der Voraussetzungen für die Ausübung des jeweiligen Berufs vor. Ausbildungszeiten dienen dem Erwerb der Befähigung für den zukünftigen Beruf und sind daher keine Zeiten einer hauptberuflichen Tätigkeit. Bei Letzterem steht die dem Dienstherrn zur Verfügung gestellte Arbeitskraft im Vordergrund und nicht der Ausbildungszweck. Dies gilt auch für die Zeit im Beamtenverhältnis, in dem der Vorbereitungsdienst absolviert wurde."

    Nun stellt sich mir die Frage:

    Ist es rechtens, dass das LBV offenbar zwischen Ausbildungszeiten von Fachlehrern und Ausbildungszeiten von Hochschulabsolventen unterscheidet?

    Im § 34 des LBesGBW ("Nicht zu berücksichtigende Dienstzeiten") ist jedenfalls weder das eine noch das andere ausgeschlossen.

    Und auch das § 82 des LBesGBW ("Dienstjubiläum") Abs. 2 Satz 1 unterscheidet nicht - hier wird lediglich eine "hauptberufliche Tätigkeit" als Voraussetzung für die anrechenbare Dienstzeit benannt.

    Gespannt freue ich mich über reichhaltige Rückmeldungen :)!

    Danke vorab & viele Grüße,

    writerx

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