Beiträge von Leo13

    Hallo,

    heute hat eine Expertengruppe der KMK empfohlen, gegen den Lehrermangel u. a. mit einer Beschränkung der Teilzeit vorzugehen. Ich kenne zahlreiche Kolleginnen, die trotz erwachsener Kinder nicht Vollzeit arbeiten, aus verschiedensten Gründen. Denen würde man unter Umständen ihren Teilzeitantrag nicht mehr genehmigen. Findet ihr das begrüßenswert oder lehnt ihr solche Maßnahmen ab? Ich bin noch unentschlossen, wie ich das bewerten soll.

    Hallo,

    ich stolpere gerade über eine MItteilung der niedersächsischen Schulbehörde:

    https://www.rlsb.de/themen/schulor…rausforderung-1

    Interessant ist der allerletzte Satz:

    Außerhalb des Unterrichts, beispielsweise in den Pausen, in Freistunden oder während der Mittagspause, kann die Nutzung der Geräte allerdings nicht untersagt werden.

    Alle mir bekannten Schulen erlauben die Handynutzung in der Pause nicht. Rein rechtlich ist das aber nicht möglich. Gibt es hier eine Schule, die die Handynutzung in der Pause erlaubt?

    Auszug aus dem Erlass:

    Mindestens ein unterrichtsfreier Tag in der Woche ist
    teilzeitbeschäftigten Lehrkräften, deren Unterrichtsverpflichtung
    nach §§ 62, 62a NBG mindestens um ein Drittel der Regelstundenzahl
    ermäßigt ist, zu ermöglichen und sollte den übrigen
    teilzeitbeschäftigten Lehrkräften ermöglicht werden, es sei
    denn, eine solche Regelung wird von den Teilzeitbeschäftigten nicht
    gewünscht.

    Daraus ergibt sich für mich ein Anspruch auf einen freien Tag, sofern man ein Drittel reduziert hat. Sofern man weniger als ein Drittel reduziert hat, hat man diesen Anspruch nicht.

    Die Arbeitszeit von Lehrkräften bemisst sich ausschließlich in Unterrichtsstunden. Alles Weitere gehört zur regulären Arbeitszeit pauschal dazu. Dazu zählen Unterrichtsvor- und -nachbereitungen, Korrekturen, Schulfahrten, Ausflüge, Projekte, Feste, Elternsprechtage usw. In manchen Wochen kommt man über die regulären 42 Vollzeitstunden, in manchen Wochen liegt man darunter. Gleicht sich unter dem Strich alles aus im Jahresverlauf.

    Stundenplanänderungen mitten im Halbjahr passieren ja nicht, um das Kollegium zu ärgern, sondern weil äußere Bedingungen dies notwendig machen. Und natürlich ist es legitim, statt um 9:30 Uhr um 13:30 Unterrichtsschluss zu haben. Selbst 15:30 wäre legitim. Wenn ein Arzttermin mit der Stundenplanänderung kollidiert, würde ich das Gespräch mit der Schulleitung suchen. Ich behaupte, in 99% der Fälle wird der Arztbesuch möglich gemacht.

    Für Niedersachsen gilt:


    Bewertete schriftliche Arbeiten werden in der Regel von allen Schülerinnen und


    Schülern einer Klasse oder Lerngruppe unter Aufsicht gleichzeitig und unter gleichen

    Bedingungen angefertigt.

    Daraus ergibt sich, dass ein Gleichschritt mit anderen Klassen nicht notwendig ist, es sei denn, die Fachkonferenz hat dies so beschlossen. Für mein Dafürhalten müsste auch die Gesamtkonferenz zustimmen, wenn es für alle Fächer gelten soll.

    Was verbindlich ist, sind verschiedene Kompetenzbereiche, die in den schriftlichen Arbeiten abgetestet werden sollen. Das steht dann so im Kerncurriculum der jeweiligen Fächer und auch im schuleigenen Arbeitsplan. Aber ob du in Deutsch den kurzen Sachtext A nimmst und die Parallelklasse den langen Sachtext B, ist dabei unerheblich.

    Wie jemand schon sagte: Es gibt viele Gründe, warum eine Klasse weniger stark und weniger weit ist als die Parallelklasse. Dann auf Teufel komm raus die gleiche Arbeit zu schreiben, geht an der Realität vorbei und ist auch nicht sonderlich pädagogisch und fördernd.

    Im Grunde ist das ganz einfach: Wenn du dich zu Hause auskurieren musst, aber noch in der Lage bist, eine Mail zu schreiben, dann machst du das. Wenn du dich dazu nicht in der Lage fühlst, dann meldest du dich krank und sagst dabei: Vorbereitung kommt nicht.

    Das betrifft ja auch die Rektoren der Grund- und Hauptschulen. Diese werden nach A13 besoldet, ab 180 Schülern gibt es eine Zulage. Am Ende verdienen die Lehrkräfte gleich oder ein paar Dutzend Euro weniger als der Rektor, der die Gesamtverantwortung trägt und für alles und jeden zuständig ist. Mir ist kein Bundesland bekannt, in dem es diese Schieflage gibt. Dort, wo A13 ist, ist kein Leitungsamt unter A14 (korrigiert mich, wenn ich falsch liege). Warum sollte das in Niedersachsen anders sein? Zumal Niedersachsen sich gerade erst mit seinem "Berufsbild Schulleitung" dazu bekannt hat, dass Schulleiter/in ein eigenständiger Beruf ist.

    Seph

    Die Rechtsabteilung des Regionales Landesamtes für Schule und Bildung hat dieses Vorgehen jedoch als zulässig bezeichnet. Ob man das nun persönlich als gut oder schlecht bewertet, steht auf einem anderen Blatt.

    Für Niedersachsen gilt:

    Grundsätzlich unzulässig bei Klassenarbeiten und Zeugnissen der Mittelstufe sind sog. „Zwischennoten“ (z.B. 4 bis 5) und sog. „Prädikatsanhängsel“ (z.B. 4+). Das steht in einem Erlass. Allerdings ist es im Rahmen der „eigenverantwortlichen Schule“ möglich, über den Schulvorstand auch Zwischennoten zuzulassen. Geschieht das nicht, müssen Lehrkräfte sich klar entscheiden, welche Note sie vertreten wollen. Es gibt eine elegante und rechtlich saubere Zwischenlösung. Man darf unter eine Klassenarbeit eine 4 (+) schreiben, also das Plus oder Minus in Klammern. Das geht auch ohne Schulvorstandsbeschluss.

    Ihr braucht ein Inklusionskonzept, in dem genau festgeschrieben ist, wer welche Aufgaben hat und wer wann ansprechbar ist. Holt euch Unterstützung von der Schulbehörde. In Niedersachsen gibt es B&U - Beratung und Unterstützung - da kommen Schulentwicklungsberater unentgeltlich an eure Schule und erarbeiten das Konzept mit euch. Es geht nur so. Man muss die Aufgabenverteilung festschreiben, sonst machen sich die Förderschullehrkräfte einen lauen Lenz.

    An meiner Schule werden alle Fortbildungskosten zu 100 % übernommen. Dafür gibt es ein Budget. Anders wäre es, wenn auf einmal ganz viele Kollegen sehr kostspielige Fortbildungen machen möchten - dann reicht das Budget unter Umständen nicht und es muss gekürzt werden. Das passiert bei uns nie, weil unser Kollegium eher fortbildungsfaul ist. Bei fortbildungsinteressieren Kollegien muss es zwangsläufig zu Kürzungen kommen, denn der Schulleiter darf das Budget nicht überschreiten.

    Würdet ihr jungen Erwachsenen raten, Lehramt zu studieren? Würdet ihr selbst nochmal Lehramt und Fächer/Schulart wählen, die ihr jetzt gewählt habt? Ich bin ehrlich gesagt dankbar für den krisensicheren Job und mache die Arbeit gerne. Nach langer Erkrankung bin ich regelrecht froh, wieder bei 'meinen' Schüler*innen zu sein.

    Ja, ich rate sogar meinen eigenen Kinder dazu, die das sogar anstreben. Ich würde auch wieder Lehramt studieren und sogar dieselben Fächer wählen. Ich liebe die Abwechslung im Job, vormittags Arbeit mit voll Power, nachmittags Arbeit im eigenen Tempo. Feierabend bestimme ich. Die Ferien sind ebenfalls ein Mega-Vorteil. Diese Auszeiten alle paar Wochen sind nötig und tun gut. Hätte ich nur 25-30 AT Urlaub im Jahr, wie 90 % der arbeitenden Bevölkerung... das würde ich bedauern. Und das Gehalt ist wirklich anständig. Davon kann man gut leben, wenn man normal lebt.

    Eltern von Konfirmanden können einen Antrag auf Unterrichtsbefreiung für den Montag danach bei der Schulleitung stellen. Die muss dann darüber befinden. In irgend einem Erlass steht, dass Schule auf religiöse Feste Rücksicht nehmen soll. Deshalb genehmigen wir solche Anträge ohne groß zu diskutieren. Werden eh immer weniger Konfirmanden und das Event ist ja nur 1x im Leben.

    Es kann nicht schaden, ein wenig Talent mitzubringen, also kommunikativ sein, resilient sein, offen sein, eine Vorliebe für Kinder und Jugendlichen haben, neugierig auf Menschen sein, stresserprobt sein, gelassen sein und vieles mehr. Je mehr man davon mitbringt, desto leichter hat man es als Lehrer im Berufsleben. Aber auch, wer davon wenig hat, kann ein guter Lehrer werden. Er oder sie hat es nur vermutlich etwas schwerer. Aber das muss nicht schlecht sein.

    Verbindlich ist in diesem Zusammenhang das falsche Wort. Man darf nichts voraussetzen oder verlässlich erwarten. Kein Erlass, kein Qualitätsrahmen beschreibt, was Schulanfänger verbindlich können müssen.

    Wir als Schule formulieren Wünsche Richtung Kita à la "es wäre schön, wenn die Kids dies und das schon können"... aber ob das erfüllt wird, steht auf einem ganz anderen Stern.

    Ihr könnt diesen Austausch vornehmen und eure Wünsche weitergeben. Mehr geht nicht.

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