Für Niedersachsen gilt:
Bewertete schriftliche Arbeiten werden in der Regel von allen Schülerinnen und
Schülern einer Klasse oder Lerngruppe unter Aufsicht gleichzeitig und unter gleichen
Bedingungen angefertigt.
Daraus ergibt sich, dass ein Gleichschritt mit anderen Klassen nicht notwendig ist, es sei denn, die Fachkonferenz hat dies so beschlossen. Für mein Dafürhalten müsste auch die Gesamtkonferenz zustimmen, wenn es für alle Fächer gelten soll.
Was verbindlich ist, sind verschiedene Kompetenzbereiche, die in den schriftlichen Arbeiten abgetestet werden sollen. Das steht dann so im Kerncurriculum der jeweiligen Fächer und auch im schuleigenen Arbeitsplan. Aber ob du in Deutsch den kurzen Sachtext A nimmst und die Parallelklasse den langen Sachtext B, ist dabei unerheblich.
Wie jemand schon sagte: Es gibt viele Gründe, warum eine Klasse weniger stark und weniger weit ist als die Parallelklasse. Dann auf Teufel komm raus die gleiche Arbeit zu schreiben, geht an der Realität vorbei und ist auch nicht sonderlich pädagogisch und fördernd.