Ich finde es jetzt nicht so schlimm, wenn die SL bei Fachteambesprechungen dabei ist.
Mal im Ernst, was kann die einem letztendlich?
Ansonsten:
- Rechte kennen
- Pflichten kennen und erfüllen
- Langmut bewahren
Ich finde es jetzt nicht so schlimm, wenn die SL bei Fachteambesprechungen dabei ist.
Mal im Ernst, was kann die einem letztendlich?
Ansonsten:
Die beschriebene Haltung ist typischer Bundeslandnationalismus. Ignoriere es und sieh es als Idiotenselbsttest für die Leute, die so etwas äußern.
spart noch jemand gerade für ein Sabbatjahr an? Habt ihr auch nur eine anteilige Sonderzahlung erhalten?
Klar, mein Gehalt ist vermindert, aber ich habe die letzten Jahre immer volles Deputat unterrichtet und war daher überrascht über die anteilige Zahlung.
Naja, wenn du für das Sabbatjahr ansparst machst du formal ja Teilzeit und zwar gemittelt aus Deputat in der Ansparphase und Freistellungsphase.
und Ergänzungsfrage - denkt ihr, daran lässt sich noch was ändern oder ist das nun halt so aufgrund der verringerten Bezüge und "Einspruch" ist zwecklos?
Ich vermute, dass sich da nichts machen lässt. Im Erlass steht die Reduktion bei Teilzeit explizit drin.
Wenn du an eine spezielle Förderschule mit dem Schwerpunkt willst, ist das bestimmt von Relevanz.
Wenn du an eine allgemeinbildende Schule in die Inklusion gehst, dann ist der Förderschwerpunkt formal völlig egal.
Ich schreib bewusst formal, denn es sollte jedem klar sein, dass man sich dort primär mit ESE, Lernen und Sprache (ungefähr in dieser Reihenfolge) auskennen muss.
Ich nehme mal an am BK wird es ähnlich sein.
Als Vertretungskraft darfst du in NRW gar keine Mehrarbeit machen.
Von den ganzen Lehrerischen Marotten, die sich unbeobachtet einschleichen mal ganz abgesehen.
Das kann ich nur unterstreichen. Ich kenne mehrere Leute, die sich so das Ref versaut haben bzw. deutlich erschwert haben, weil es schwierig ist, sich so etwas wieder abzutrainieren.
Du bist nicht automatisch chancenlos. Auch Schwerbehinderte müssen sich Leistungskriterien stellen. Die können allerdings abgewandelt sein. So ganz eindeutig scheint die Ausgestaltung aber nicht zu sein.
Persönlich würde ich erst einmal abwarten und die Besetzung im Misserfolgsfall dann rechtlich überprüfen lassen.
Auch wenn ich mir den Zorn von allen. zuziehen - mich nervt das "Jammern"
Wieso Zorn? Das nervt mich auch und auch jeden Kollegen, den ich kenne... Ich glaub das können wir alle nachvollziehen.
Vielleicht haben die derzeit Corona bedingten Personalausfall.
Ende letzten Jahres wurden zumindest die Einreichungen per App bei mir schnell bearbeitet.
An meinem Beruf finde ich anstrengend...
Der Name klingt für mich auch etwas unseriös... nicht dass es nicht auch staatliche Schulen mit katastrophaler Namensgebung gibt/gab...
Da du konkrete Tipps wolltest:
Für eure Ausschreibung in Nawi solltet ihr etwas zur verfügbaren Nawi-Ausstattung schreiben. Habt ihr Fachräume? Was habt ihr für Material? Gibt es Schülerexperimentiersätze? Sind die von einem der beiden namhaften Herstellern? Gibt es ein Fachbudget? Gibt es Nawi-Kollegen? Unterrichtet ihr die Fächer getrennt oder zusammen?
Was zeichnet euch konkret aus? Die Beschreibung ist so allgemein, dass sie in den Werbeflyer von 90% aller Schulen passt.
Wenn du den Lehrplan nicht erfüllst, dann sind deine Noten nicht gerichtsfest und entsprechend auch nicht die daraus entstehenden Verwaltungsakte.
Ich hab die Stundenplanung und Vertretungsplanung zugetragen bekommen
Klär das dringend mit der Entlastung ab.
Pro Tag Vertretungsplan ist eine Entlastungsstunde bei einer mittelgroßen S1-Schule notwenig. (Deine erste Stunde sollte dringend für den Vertretungsplan reserviert werden.)
Für die Stundenplanerstellung sind mind. 2 weitere Entlastungsstunden nötig, wenn ihr 2 Pläne pro Jahr macht und die von mittlerer Komplexität sind.
Wenn du nicht nur den Plan sondern auch die Verteilung machen sollst, entsprechend mehr.
Wie der Zeitbedarf für die S2 ist, müßte einer der S2-Kollegen sagen.
sind uns ob des Aufgabenprofils noch etwas unsicher.
Die möglichen Aufgaben findest du hier im Anhang des Erlasses.
Ich persönlich bin mir nicht sicher, ob wir als große Schule so einen Schulverwaltungsassistenten Vollzeit auslasten könnten, zumal auch ein paar vorgeschlagene Aufgaben etwas zweifelhaft sind.
Was euch dringend klar sein sollte, ist dass dieser Schulverwaltungsassistent 1/3 Lehrerstelle kostet. Im Erlass stehen dann so tolle Vorschläge wie das aus Entlastungsstunden zu finanzieren. Für eine Grundschule natürlich völlig illusorisch...
Da hilft nur dokumentieren, Lastenheft im Vertrag nachgucken und Firma abmahnen. Das muss aber der Auftraggeber tun.
Persönlich würde ich da nun besonders akribisch jeden Fehler melden und dokumentieren.
... und bitte um hilfreiche Tipps.
Der einzige Rat, den ich dir diesbezüglich geben kann, ist folgender:
Man kann auch verlieren, obwohl man Recht bekommt.
Damit meine ich folgendes:
Möchtest du wirklich an einer Schule arbeiten, von der du das Gefühl hast, dass du da unerwünscht bist und deshalb abgeordnet wirst? Ich würde die Abordnung als Chance sehen und mir die andere Schule ansehen und gucken, ob es da nicht vielleicht besser ist und mich ggf. dorthin dann versetzen lassen. Was nützt es dir, wenn du rechtlich erfolgreich gegen die Abordnung vorgehen kannst, aber das Arbeitsklima trotzdem mies ist.
Das BEM ist genau für so einen Fall da! Es ist nichts schlimmes, sondern eine Maßnahme um dir zu helfen.
Ich würde es an deiner Stelle auf jeden Fall wahrnehmen.
Es ist genau die richtige Stelle um verbindlich festzulegen, welche Maßnahmen dir in der Schule den erfolgreichen Wiedereinstieg ermöglichen. Du hast dadurch auch insofern Sicherheit, dass die dort festgelegten Maßnahmen nicht irgendwie auf Kulanz oder vom guten Willen deiner Schule abhängen, sondern bindende Vorgaben für die Schule sind.
Irgendwie zeigt die Diskussion auch, wieso das Ansehen unseres Berufs so mies ist.
Kaum jemand außerhalb des Schulsystems wird dafür Verständnis haben, wenn die inzwischen etablierte Distanzlernstruktur nicht genutzt wird, wenn die Schüler aus Sicherheitsgründen zu Hause bleiben sollen.
Die Idee, die Schüler nicht in den Sturm zu schicken ist gut und vor allem ist toll, dass da endlich mal rechtzeitig entschieden und Verantwortung übernommen wurde. Der Erlass für NRW ist natürlich mutmaßlich handwerklich schlecht und mit Heißer Nadel gemacht.
Mit der spitzfindigen Diskussion über die Bedeutung des Begriffs "Unterrichtsausfall" in dieser Situation tun wir uns keinen Gefallen. Nach außen wirkt die darauf begründete kategorische Ablehnung Distanzunterricht zu halten wie Drückebergerei. Da darf man sich selbst nichts vormachen...
Die Änderung des Testverfahrens hin zur verschärft-geplanten Durchseuchung ist übrigens eine Reaktion auf die Belastungssituation der Schulen / Schulleiter. *seufz*
Diese Begründung ist nochmal so der finale Nachtritt bei dieser neuen "arbeitssparenden" Regelung.
Werbung