Neben Untis gibt es auch noch Edupage/aSc Timetables.
Das ist ein relativ junger Konkurrent.
Neben Untis gibt es auch noch Edupage/aSc Timetables.
Das ist ein relativ junger Konkurrent.
Deshalb empfiehlt der B.A.D. (Stelle für Arbeitssicherheit in NRW) auch jede psychische Verletzung, Beschimpfung, etc. im Verbandbuch festzuhalten und nicht nur körperliche Verletzungen.
Das ist ja eben das Problem bei Flugreisen: Viele Mitreisende, von denen man sich am Flughafen und im Flieger nicht fernhalten kann, verhalten sich nicht vernünftig (siehe mein Beitrag #66).
Werden die nicht mehr getestet? Habe wegen der Tests die Flüge bisher für relativ unproblematisch gehalten.
Also alle Direktflüge... keine 2-Tages-Reisen über Singapur nach Australien oder so..
Wobei ich mich über den südafriakanischen Seuchenflieger gewundert habe, der kürzlich in Amsterdam strandete...
Da hat das mit den Tests offensichtlich nicht geklappt.
Wenn das alles legal ist, solltest du doch kein Problem haben, diese Möglichkeit zu realisieren. Dann brauchst du auch keine Schule, die irgendwas "locker" nimmt.
Ansonsten frag ich mich, was du hier von uns erwartest?
Ich denke die Chance ist groß, dass sich das Quarantäneproblem bis Schulferienende von alleine löst.
So wie sich Omnikron durchsetzt, sollte es dann auch bei uns dominieren. ![]()
Wäre es somit ein Problem in der Stadt spazieren zu gehen bzw. einfach dort an die Luft zu gehen. Auf dem Weihnachtsmarkt was essen zu holen und wieder in Ruhe nach Hause.
Wie andere schon schrieben, kannst du alles machen, was der Gesundung dient.
Oder wie verhält sich das wenn jemand einen „erwischt“ aus dem Kollegium. „Der kann nicht arbeiten aber in die Stadt gehen“.
Da man anderen nicht vorschreiben kann, was sie denken, muss man damit dann ggf. leben.
Kennt ihr solche Phasen und wie geht ihr damit um? Kennt ihr es, hohe Anforderungen an euch selbst zu stellen und tut ihr das immer noch oder seid ihr vllt. sogar davon abgerückt? Ich versuche es, schaffe es aber nicht und bin an euren Erfahrungen interessiert.
Ich kenne das auch. Ich habe in zwei Punkten im Laufe der Zeit meine Einstellung angepasst:
Ich finde es völlig logisch.
NRW will keine Leute, die ihre Nichteignung bereits bewiesen haben. Das schützt die Schüler, die Kollegen, den Betroffenen und schont auch die Ausbildungsressourcen.
Deshalb ist die Einstellung auf eine feste Stelle und der Zugang zum Vorbereitungsdienst in solchen Fällen gesperrt.
Für Moodle gilt (und Logineo ist ja Moodle-Basiert):
Man kann bei Moodle genau sehen, wann die SuS sich das letzte Mal eingeloggt haben. Du kannst dort sogar die ganzen letzten Logins sehen und
was sie wann zu welchem Zeitpunkt gemacht haben (alsoob sie sich einen bestimmten Ordner angeschaut haben).
Soweit ja, aber das darüber hinaus gehende Logging ist bei LogineoLMS deaktiviert. Aber ich glaube hier geht es eher um Logineo (Groupware).
beispielsweise E-Mails lesen.[...]Die Schulleitung verneint das, aber ich habe den Eindruck, dass sie es doch kann ...
Dazu fallen mir 2 Alternativen ein:
Eventuell nicht kalibriert?
Meine CO2-Ampeln brauchen eine Kalibrierungsphase an der frischen Luft nach dem ersten Einschalten.
Ansonsten kann auch der Luftaustausch in den Räumen unterschiedlich sein. Ich hab einen Raum, den krieg ich auch bei Dauerquerlüftung bei vielen Wetterlagen nie unter 1500ppm, weil entweder kein effektiver Luftaustausch stattfindet oder das gesamte Gebäude durch den Raum entlüftet.
Zumindest auf meine Schulform bezogen verstehe ich das Problem mit den Nachschreibern nicht. Wir haben auch zentrale Nachschreibtermine. Die hab ich noch nie gebraucht und lasse sie gerne den Kollegen, die sie nötiger brauchen.
Wenn der Schüler wieder da ist, wird er während meiner Stunde mit der Arbeit und ohne sein Handy in einen Nebenraum gesetzt und schreibt nach.
Falls der Nachschreiber Fragen hat, kommt er kurz zu mir in die Klasse. Falls die Unterrichtssituation es zulässt (konzentrierte Stillarbeitsphase oder Doppelbesetzung), gucke ich zwischendurch kurz nach dem Prüfling.
Meine Hasen hätten zusätzlich jetzt folgende Probleme:
Schön finde ich den Zusammenschnitt der Ergebnisse am Ende.
Helfen würden mir auch Erfahrungen bspw. aus dem Physikunterricht, wie sehr dort ein Laptop genutzt wird oder ob vielleicht doch ein Tablet für die Schule später einmal eine gute Ergänzung zum PC zuhause ist.
Du brauchst in der Regel keinen extra Laptop für den Physikunterricht.
Beamer+PC/Laptop sollte in jedem anständigen naturwissenschaftlichen Fachraum fest installiert sein.
Falls deine zukünftige Schule digitale Messsysteme für Demoversuche nutzt, dann ziemlich sicher mit den Geräten des Fachraums.
Einen Laptop benötigst du höchstens in folgenden Fällen:
In allen 4 Fällen müsste natürlich eigentlich der Dienstherr ein taugliches Dienstgerät stellen...
Ich würde vor dem Ref nichts kaufen und mir erst einmal die Bedingungen an deiner Schule angucken. Vielleicht bekommst du ja ein taugliches Dienstgerät.
Was ganz klar für ein Laptop spricht, ist dass du im Studienseminar dann damit arbeiten kannst und so z.B. Pausen zwischen den Seminaren produktiv verbringen kannst.
In den Fällen, die ich kenne, wurde die Meldeadresse ins Wunschbundesland verlegt. Das ist aber jetzt schon zwei Jahrzehnte her.
Bei mir an der Schule sieht die SL eben keine erhöhte Gefahr und sieht keinen Grund für ein BV. Und ich habe dazu nichts bindendes gefunden.
Ich persönlich sehe die Op Maske nicht als ausreichenden Schutz an und mit FFP2 komme ich nicht durch den Schultag.
Vielleicht hilft dir als Argumentationsgrundlage die "Empfehlung zum Mutterschutz und Covid" vom Mags.
Das Formular für die Gefährdungsbeurteilung bei uns sieht gar kein Corona vor😵
Punkt 2.6 Gefährdungsbeurteilung Mutterschutz
Das Alter ist völlig egal, solange man noch lernwillig und kritikfähig ist.
Die älteren Berufseinsteiger in meinem Umkreis zeichneten sich alle durch eine gefestigtere Persönlichkeit aus und hatten dadurch ein paar Probleme unsere sehr jungen Kollegen nicht.
Dann kann man bestimmt demnächst auch die Anschaffung eines Laptops nicht mehr absetzen?
Das wird mit ziemlicher Sicherheit die Folge sein.
Bzw. wirst du dann deinem Finanzbeamten begründen müssen, dass du dienstliche Tätigkeiten hast, die du nicht mit dem Dienstgerät erledigen kannst und die die private Anschaffung eines weiteren Geräts erforderlich machen.
Mein Kollegium tauscht gerne die Ipads gegen die Dienstrechner aus dem Ministerium.
Vielleicht käme dann auch mehr positives herum, wenn die da nur noch auf dem Ipad Youtube gucken würden. Am besten fangen die mit Lehrer Schmidt und der mathematischen Grundbildung an. ![]()
Jetzt gibt es die Dienstgeräte
Die Frage ist, was eigentlich dieses Dienstgerät sein soll.
Da das gelieferte Ipad den grundlegenden Anforderungen an einem EDV-Arbeitsplatz nicht entspricht, kann ich nur daraus schließen, dass es offensichtlich kein Dienstgerät zur EDV ist und ich entsprechend kein solches im Sinn der mir übertragenen Aufgaben gestellt bekommen habe.
Natürlich hab ich kein Problem mit dem gelieferten Youtube-Streaming-Ipad dienstlich Youtube oder ähnliches auf den Beamer zu streamen. ![]()
Zeugnisse, Leistungsberichte und Förderpläne schreiben ist damit hingegen nicht drin.
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