Beiträge von kodi

    War es nicht einmal geplant (zumindest in NRW), islamischen Religionsunterricht anzubieten? Ich könnte mir vorstellen, dass dieser gezielt auf den Freitag gelegt wird.

    Das hört sich beim ersten Lesen charmant an.

    Diese Lösung ist jedoch insofern relativ unwahrscheinlich, als dass Religionsunterricht in der Regel in einem Band mit Koppeln liegen wird (Mehrere klassenübergreifende Reli+PP-Gruppen.) Das heißt, da hängen viele Lehrer dran. Dazu kommt dann noch, dass es dieses Band in jedem Jahrgang gibt. Das wird man aus stundenplantechnischen Gründen in der Regel nicht auf einen festen Tag zwingen. Man wird sicher nicht den ganzen Stundenplan um ein Religionsband herum erstellen. Es wird auch keine Schule genügend Lehrer der entsprechenden Fachrichtungen haben, um es gar für alle Jahrgänge auf eine Zeit zu setzen.

    Mac vs. PC:

    Wenn du gerne mit deinen anderen Apple-Geräten synchronisieren willst, nimmt einen Mac.
    Wenn du gerne eine Benutzererfahrung "aus einem Guss" haben willst, nimm einen Mac.
    Wenn die kleiner Geräteauswahl nachrangig gegenüber garantierter problemloser Funktion ist, nimm einen Mac.

    Wenn du keine Probleme damit hast, dass das eine oder andere vielleicht zunächst ungewohnt ist, kannst du auch einen Mac nehmen. Ein bisschen wirst du dich auch beim PC umgewöhnen müssen, weil du vermutlich bisher eine alte Windowsversion nutzt.
    Da du keine Exotensoftware nutzt, bist du bei Mac und PC gleichermaßen gut aufgehoben.

    Wenn du ein Problem mit Apples Geschäftsgebaren hast (geschlossenes System, exorbitanter Gewinn bei der Hardware), dann nimm einen PC.
    Wenn die kleine Hardwareauswahl von Apple für dich ein Problem ist, nimm einen PC.
    Wenn du Budgetlimitierungen hast, nimm einen sorgfältig ausgesuchten PC.

    Kann ich nicht beurteilen. Das beschriebene Vorgehen funktioniert auch nur bei ganzen Fehltagen.

    Unsere Erfahrungen sind, dass ein klares, relativ hartes Vorgehen bei Absentismus, mittelfristig der wirksamste Weg ist, der in der Schullaufbahn des Kindes am wenigsten Schaden anrichtet. Aber vielleicht ist das auch Klientel spezifisch.


    Was ich mich allerdings bei der Beschreibung des TO noch gefragt habe, ist was das für ein Projekt ist. Ob es im Rahmen des regulären Unterricht stattfindet. Falls nicht, würde ich mir überlegen, ob es sinnvoll ist eine unwillige Schülerin dorthin zu zwingen oder ob die nicht besser etwas anderes macht.

    Ich hab das Bundesland jetzt nicht erwähnt gesehen.

    Hier in NRW wäre das Vorgehen so:

    1. Dokumentation aller Gespräche, Kontaktversuche und pädagog. Maßnahmen zwecks Wiederherstellen des zuverlässigen Schulbesuchs. Und zwar kontinuierlich auch parallel während aller weiteren Eskalationsstufen. Ohne das später kein Bußgeld!
    2. Attestpflicht androhen wegen Zweifel an Entschuldigungen
    3. Attestpflicht verhängen bei weiteren zweifelhaften Fehlzeiten
    4. 4-5 weitere Fehltage ohne ärztliche Bescheinigung: Anhörungsbogen an Kind+beide Erziehungsberechtigte rausschicken.
    5. 2 Wochen Zeit geben für Stellungnahme. SL guckt ob Stellungsnahme plausibel und akzeptabler Grund für Fehlzeiten.
    6. Danach Bußgeldantrag an die Bezirksregierung. Dabei kann man als Schule angeben, ob das Bußgeld gegen das Kind und die Eltern oder nur gegen das Kind oder nur gegen die Eltern verhängt werden soll und ob es für das Kind gleich in Sozialstunden umgewandelt werden soll.

    Spätestens im Wiederholungsfall wird das empfindlich teuer. Erfahrungsgemäß beim ersten mal jeweils so ca. 100-200€ für Kind, Mutter und Vater. Im Wiederholungsfall ~600€ pro Person und danach ~1000€.
    Zahlen die nicht, wird das Bußgeld fürs Kind in Sozialstunden umgewandelt und für die Eltern im schlimmsten Fall in Arrest. Das ist also dann nicht mehr so lustig. Damit hat die Schule dann aber nichts mehr zu tun.

    Erfahrungsgemäß brennt bei den Eltern spätestens im Wiederholungsfall so die Hütte, dass sie alles tun, damit es nicht zu einem dritten Bußgeld kommt.

    Wegen des Unterrichtsfachs könntest du gucken, ob eventuell Mathematik ableitbar wäre. Je nach Uni muss man im Psychologiestudium ja einiges an Mathematik belegen.

    Ansonsten:
    Wir andere schon schrieben, mach dringend mehrere Praktika/Hospitationen. Die Tätigkeit ist je nach Schulform, Schule und Bundesland sehr unterschiedlich. Damit beugst du eigenen Fehlvorstellungen vor.

    Falls du nicht Sonderpädagogin werden willst/kannst, wäre (in NRW) noch ein Weg als Psychologin an die regionalen Schulberatungsstellen zu gehen. Ich bin mir sicher, die anderen Bundesländer haben analoge Einrichtungen.

    Ansonsten bliebe noch der Einstieg als MPT im multiprofessionellen Team. Da ist aber das Gehalt geringer.

    Schön, dass du dich noch einmal gemeldet hast. :aufgepasst:

    Ich wünsche dir viel Erfolg. Das wichtigste ist, dass man mit der eigenen Berufswahl soweit im Reinen ist, dass man damit gut leben kann und Idealfall sogar glücklich ist.

    [...]ich bin immer schon ein eher schüchterner Mensch. Ich beobachte lieber und brauche etwas Zeit, um aufzutauen.

    [...]Sätze wie „Lach doch mal!“ und „Komm mal mehr aus dir raus!“ hab ich gefühlt schon 3000 mal in meinem Leben gehört.

    Geht mir genauso. Diese dummen Sprüche von unsensiblen Idioten, die keine Ahnung und auch keine Empathie haben, wird es leider immer geben. Versuch nicht drauf zu hören.

    Können solche Leute es schaffen? Oder soll ich es doch lieber bleiben lassen?

    Natürlich können introvertierte Leute im Lehrerberuf erfolgreich sein. Die Extrovertierten sind zwar lauter und drängen sich gefühlt mehr in den Vordergrund, aber die Schüler brauchen nicht nur Lehrer, die sie bis an den Anschlag aufputschen, sondern auch das Gegenteil. Wenn du eine gute Beziehung zu den Schülern aufbauen kannst, ist es egal, ob du introvertiert oder extrovertiert bist. Die Schüler stellen sich darauf ein. Beides hat Vor- und Nachteile.

    Ich würde den Anwalt fragen, ob ein Strafantrag hier angezeigt ist. Wenn mein behindertes Kind trotz Inklusionsassistenz in der Schule verschwindet, weil die Schule nicht glaubt, dass das Kind eine Behinderung hat, würde ich sicher nicht zusehen.

    Jetzt bleibt mal auf dem Teppich.

    Wenn du da so ran gehst, dann gibt es Zack § 54.3 Schulausschluss wegen Selbstgefährdung bis zur amtsärztlichen Untersuchung.

    Wir kennen hier nur eine Seite der Geschichte, auch wenn das geschilderte Verhalten der Schule seltsam erscheint. Oben wurde ja ein möglicher Erklärungsansatz geliefert. Das jetzt völlig durchzueskalieren, wird sicher zu keiner guten Lösung führen. Die Beschreibung legt zumindest Zweifel nahe, ob es für eine gute Lösung ggf. nicht schon zu spät ist.

    Also in meinen beiden Diplomstudiengängen waren auch Sek2-Lehrämtler. Die mussten geringere Leistungsanforderungen erfüllen und auf die wurde leider seitens der Profs herabgeguckt. (Keine Lehramtsuni.) War Idiotisch.

    2. Uni an der ich gearbeitet habe: Sek1 und Sek2 zusammen. Anderer Studienumfang für Sek1, da D/M Pflicht als Zweitfach und mehr pädagogische und psychologische Module. Gleiche Leistungsanforderungen. Da guckten einige S2-Studenten auf die S1-Studenten herab. Auch völlig idiotisch.


    In der Realität ist es dann nämlich so:

    Diplomphysiker ginge am Gymnasium völlig baden, da dafür nicht qualifiziert.

    Gymnasiallehrer hat Probleme an der Realschule, da dafür nicht ausreichend qualifiziert und geht in der Grundschule baden.

    Realschullehrer geht trotz GHR-Studium zumindest im Anfangsunterricht der Grundschule völlig baden, da dafür nicht qualifiziert.


    So und jetzt? Es haben sich vielleicht alle/einige, was tolles eingebildet wegen ihres Studiums, aber sind die unqualifizierten Deppen in den Bereichen, auf die sie herabgeschaut haben. ;)

    Was ist eine "Grundschule gemeinsamen Lernens"? Danke!

    Das ist eine Grundschule, die Inklusion anbietet, wo auch Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf unterrichtet werden.

    In der Regel sind das dann die Förderschwerpunkte Emotionale Soziale Entwicklung, Lernen oder Sprache. Aufgrund katastrophaler lokaler Schulpolitik gibt es auch vereinzelte Kommunen, wo Kinder mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung an diese Grundschulen geschickt werden.

    Die Eltern können eine Vertrauensperson mitnehmen. Diese hat aber im Zweifel kein Rederecht.

    Das in dieser Situation seitens der Schule so durchzusetzen (kein Rederecht) wäre allerdings höchst ungewöhnlich.


    Die Eltern sollten sich überlegen, ob diese Schulform wirklich die richtige für ihr Kind ist. Wenn das Kind offensichtlich nicht in der Inklusion beschult werden kann, weil deren Ausgestaltung auch Grenzen hat, dann ist vermutlich eine entsprechende Förderschule besser geeignet und sie tun ihrem Kind keinen gefallen es in eine Grundschule zu zwingen, die nicht die nötigen Rahmenbedingungen schaffen kann. Ich gehe mal davon aus, dass die Ausflüge da jetzt nicht der Grund sind.

    • Einspruch/Widerspruch einlegen (da sollte auf einer schriftlichen Rückmeldung an dich ein Hinweis sein(?))
    • Fachanwalt kontaktieren ggf. über eine Gewerkschaft

    Ob das zu Recht war, können wir dir nicht sagen. Da wird ein(e) Anwalt/Anwältin dir anhand des Prüfungsprotokolls mehr sagen können.

    Kann man machen. Allerdings wird das in der Regel nur bei Formfehlern Erfolg haben.

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