Spätestens wenn die Schule einen Schüler oder eine Schülerin mit Bedarf zugewiesen bekommt, muss das sowieso gelöst werden....
Ich habe keine Ahnung wie das für Lehrer läuft, aber bei meinem Schulträger werden entsprechende Schüler schlicht lediglich den Schulen zugewiesen, die die baulichen Voraussetzungen erfüllen. Verwiesen wird dabei darauf, dass du zwar das Recht auf eine Schulform aber nicht auf eine bestimmte Schule hast.
Ich bin etwas hin- und hergerissen, was ich von dieser "pragmatischen" Lösung halten soll.
Eine entsprechende Nachrüstung der Schulen mit Fahrstühlen ist auf jeden Fall angebracht.
Wir (ohne Fahrstuhl) haben es z.B. ca. 2x im Jahr, dass wir Klassen verlegen, weil sich ein Kind ein Bein gebrochen hat.