In NRW gibt es 5 Entlastungsstunden (GS,RS,HS) bzw. 4 Entlastungsstunden (GYM,GES) für den Z-Kurs. Der Unterschied liegt im unterschiedlichen Stundendeputat der Schulformen begründet. Entlastungsstunden sind dabei "45min-Stunden". Die Entlastung ist eine Deputatsentlastung. Für den Tag des Z-Kurs bist du natürlich freigestellt bzw. dein Unterricht so verteilt, dass er an allen anderen Tagen liegt. Die restlichen Unterrichtstage sind dadurch sehr anstrengend, da ziemlich verdichtet.
Die Entlastung trägt übrigens die Schule. Das heißt die 5 Entlastungsstunden für den Kollegen beim Z-Kurs werden der Schule nicht ersetzt!
Z-Kurse dauern je nach Schulform und Zielunterrichtserlaubnis in der Regel zwischen 1/2 Jahr (160h, meist GS-Kurse) und 1 Jahr (320h).
Früher gingen sie auch mal länger. Heute sind sie meistens inhaltlich gesplittet.
Beispiel:
Mathe S1 320h
Mathe EF 320h
Mathe Q1/Q2 320h
Ein fachfremder Kollege müßte, also 3 Z-Kurse belegen, um die Unterrichtserlaubnis Mathe Q1/Q2 zu erwerben.