Beiträge von kodi

    In NRW gibt es 5 Entlastungsstunden (GS,RS,HS) bzw. 4 Entlastungsstunden (GYM,GES) für den Z-Kurs. Der Unterschied liegt im unterschiedlichen Stundendeputat der Schulformen begründet. Entlastungsstunden sind dabei "45min-Stunden". Die Entlastung ist eine Deputatsentlastung. Für den Tag des Z-Kurs bist du natürlich freigestellt bzw. dein Unterricht so verteilt, dass er an allen anderen Tagen liegt. Die restlichen Unterrichtstage sind dadurch sehr anstrengend, da ziemlich verdichtet.

    Die Entlastung trägt übrigens die Schule. Das heißt die 5 Entlastungsstunden für den Kollegen beim Z-Kurs werden der Schule nicht ersetzt!

    Z-Kurse dauern je nach Schulform und Zielunterrichtserlaubnis in der Regel zwischen 1/2 Jahr (160h, meist GS-Kurse) und 1 Jahr (320h).

    Früher gingen sie auch mal länger. Heute sind sie meistens inhaltlich gesplittet.

    Beispiel:

    Mathe S1 320h

    Mathe EF 320h

    Mathe Q1/Q2 320h

    Ein fachfremder Kollege müßte, also 3 Z-Kurse belegen, um die Unterrichtserlaubnis Mathe Q1/Q2 zu erwerben.

    Die Kollegen haben sehr deutlich gemacht, dass sie keinen Konferenz-Marathon mitmachen werden, und ich sitze zwischen den Stühlen.

    Naja zumindest das Problem kannst du an deine SL abgeben.

    Wenn die Zusammenarbeit mit dem Förderkollegen wirklich so einseitig ist, dann ist das sehr schade und frustriert vermutlich alle Beteiligten.

    Zwischen den Zeilen lese ich heraus, dass der alleinige Unterrichtseinsatz des Kollegens in der S1 der Kritikpunkt ist. (Korrigier mich, wenn ich das falsch herausgelesen habe.)

    Letztendlich ist die einzige Möglichkeit deiner Einflußnahme:

    Zitat von § 68 Schulgesetz NRW

    (3) Die Lehrerkonferenz entscheidet über

    1. Grundsätze für die Unterrichtsverteilung und die Aufstellung von Stunden-, Aufsichts- und Vertretungsplänen,

    Das ist jedoch ein relativ schwaches Mitwirkungsrecht, da die konkrete Umsetzung und die Verantwortung im Aufgabenbereich der SL liegt. Dein SL wird immer argumentieren können, wieso die jeweilige Schulsituation gerade diesen Einsatz des Kollegens erforderlich macht, selbst wenn das vorrübergehend gegen beschlossene Grundsätze verstößt.

    Wenn du damit in diesen Konflikt gegen den konkreten Kollegen und dessen Einsatz gehst, kämpft du letztendlich auf einem verlorenen Posten. Du wirst nichts gewinnen, sondern lediglich deine eigene Position schwächen.

    Abgesehen davon kann es Sachzwänge geben, die für dich auf den ersten Blick nicht sichtbar sind. So kann z.B. über die Fächerkombinationen deiner Kollegen ein Mangel in einem ganz anderen Fach der Grund sein, weshalb besagter Vertretungskollege quasi die ganze S1 in deinem Fach unterrichtet.

    Beispiel:

    In Mathe gibt es einen Mangel, deshalb unterrichten alle Mathe/Irgendwas-Lehrer plötzlich Mathe, deshalb sind plötzlich die zwei Mathe/Deutsch-Lehrer nicht mehr für Deutsch verfügbar, darum Unterrichten die Deutsch/Geschichte-Lehrer nur noch Deutsch und Geschichte macht nur noch die Vertretungskraft.

    Jetzt stell dir vor so etwas kommt in mehreren Fächern vor.

    Solche Folge-Probleme sind eher die Regel als die Ausnahme bei der Stundenverteilung. Neben Fachlehrermangel kommen dann noch Zeiteinschränkungen, Teilzeitabsprachen, "Jahrgangseignung", etc. dazu.

    Es ist doch gut, dass der Förderlehrer einen Plan und konkrete Vorstellungen hat, wie das Kind optimal zu fördern ist. Das ist doch eigentlich das, was wir uns an Unterstützung sonst immer wünschen.

    Es ist nur deshalb ungewohnt, weil wir es oft nicht bekommen. Versuch es nicht als Angriff auf deine Position/Kompetenz zu verstehen.

    Wir hatten eine nahezu identische Situation mit einem I-Kind mit Förderschwerpunkt Sehen. Daraus hat sich eine sehr professionelle Zusammenarbeit ergeben, von der alle Beteiligte profitiert haben. Natürlich führte es am Anfang zu etwas Mehrarbeit. Auch wir hatten am Anfang das Problem, dass wir die Zusammenarbeit mit externen Profis, die wirklich wissen, was zu tun ist und konkrete Vorschläge haben, garnicht kannten.

    Du meinst, weil ein Versicherter einen bestimmten Bereich ausgeklammert hat (Heilmittel), soll ein Arzt auf einen Teil seiner Entlohnung verzichten? So schlimm es klingt: ein Arzt kann nicht von Patienten leben, die alle gesetzlich versichert sind.

    Nö, wie man sich versichert, ist die eigene Entscheidung, genauso wie der Arzt entscheiden kann, ob er den erhöhten Abrechnungssatz wählt oder nicht.

    Wenn der Arzt aber einen erhöhten Abrechnungssatz für dich wählt, ohne dass es dafür medizinische Gründe gibt, dann kann man das ruhig in einer Bewertung vermerken.

    Genauso wird dich der Arzt auch bei entsprechenden Auskunfteien melden, wenn du nicht zahlst, nur die Hälfte zahlst oder mit der Zahlung bis zum Inkassoverfahren wartest.

    Lass dich nicht abschrecken! Es gibt auch viele Schulen, wo so ein Praktikum möglich ist und die gerne Praktikanten aufnehmen.

    Natürlich sind Praktikanten für das Kollegium auch eine Belastung. Einige uninahen Schulen, wie meine, haben z.B. quasi dauerhaft eine Praktikanten-Anzahl von ca. 10-15% der Lehrkräfte. Das kann zum Problem werden, wenn die alle Praktikanten das gleiche Fach haben. Von daher sagen wir manchmal auch Praktikumsanfragen für bestimmte Zeiträume ab, obwohl wir eigentlich gerne Praktikanten nehmen. Wir kommunizieren das allerdings dann auch offen und verweisen auf den nächsten möglichen Praktikumszeitraum.

    Du wirst auf jeden Fall ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen müssen. Dazu braucht es ein paar Wochen Vorlauf.

    Die versicherungsrechtlichen Probleme kann man mit einem Praktikumsvertrag lösen. Schulen mit Praktikantenerfahrung sind da von Vorteil, weil sie feste Ansprechpartner und Arbeitsabläufe für sowas haben und und sich mit den Formalitäten auskennen.

    Die Kunst ist also eine Schule zu finden, die nicht gerade überlastet ist, sich aber mit Praktikanten auskennt.

    Ein wesentlicher Unterschied ist, dass das Ausprobieren von Experimenten in naturwissenschaftlich-technischen Fächern in der Regel nicht zu Hause geht. Die wenigsten haben ein Labor zu Hause. Alle neuen Experimente mußt du mindestens einmal gründlich selbst durchführen.

    Darüber hinaus hast du im Unterricht eine andere Präsenzanforderung als in Fächern ohne potentielles Unfallrisiko.

    Dieses Jahr sind 546 Vorträge angekündigt. Das NICHT als Fortbildungsveranstaltung zu bezeichnen ist schon ignorant.

    Naja, zieht man davon mal die ganzen Verkaufswerbevorträge ab und guckt sich dann an, wie viele Teilnehmer so bei den verbliebenen Vorträgen sitzen, dann ist für die Mehrheit der Messebesuch eher keine Fortbildung. ;)

    Rechtsschutz: Mußt du gucken, was sie umfasst und wo deine Risiken liegen. Oft sind großzügig Rechtsbereiche ausgeschlossen.
    Rentenversicherungen: Lohnen sich im Moment nicht mehr. Besserung ist auch nicht in Sicht, da die Geldpolitik nicht geändert werden kann, ohne dass die halbe Eurozone Pleite geht.
    Riester: Kommt drauf an. Ist ein Grenzfall.
    Unfallversicherung: Eher unnötig, je nach persönlichen Risiken
    Haftpflicht: Wichtig
    Hausrat: Je nach Wohnungsausstattung
    Glasbruch: unwichtig
    Es fehlt:
    Berufsunfähigkeit/Dienstunfähigkeit: Wichtig, je nach Alter und Dienstzeit. Je jünger, je wichtiger.

    Letztendlich mußt du immer auf deine individuelle Situation gucken.
    Eine Versicherung soll Risiken abdecken, die du selbst nicht tragen kannst.
    Nimm zum Beispiel die Glasversicherung. Die kostet zwar sehr wenig, aber welchen Glasschaden kann man haben, den man als Lehrer nicht selbst tragen könnte?

    Wenn man mal ehrlich ist, dann ist diese Messe eine Verkaufsveranstaltung. Klar gibt es ein paar Vorträge, aber wenn man das mal in Relation sieht, sind das eher Alibi-Fortbildungsanteile. ;)
    Insofern finde ich es auch in Ordnung, dass keine generelle Freistellung erfolgt, sondern genauer geguckt wird und der Messebesuch nachrangig gegenüber den normalen Dienstpflichten ist.

    • Die Notenfindung ist geregelt. Jedes Bundesland hat dazu Gesetze und Erlasse. Wenn die dir nicht gefallen, werd politisch aktiv.
    • Falls dir eine konkrete Note einen Verwaltungsakt mit negativer Konsequenz beschert (z.B. Nichtversetzung), kannst du Widerspruch einlegen. Dann wird dieser begründet, geprüft und ggf. geändert/ausgesetzt.
    • Falls dir so eine Notengebung nicht gefällt, kannst du dir (zumindest in meinem Bundesland) vom Fachlehrer die Zusammensetzung der Note erklären lassen
    • Falls du eine Notensoftware programmieren willst, dann siehe Punkt 1.
    • Falls du einfach nur deinen Unmut äußern willst, hast du es hiermit getan, bist aber irgendwie hier im Forum an der falschen Stelle. Deine Folgeposts erwecken den Eindruck, als ginge es dir darum.

    Auch da kann ich beruhigen. Es liegen keine Scherben oder ähnliches herum. Und wenn alle barfuß sind, verletzt sich auch niemand. Die Gefahr würde ich eher im Sportunterricht sehen, wenn einzelne SchülerInnen barfuß teilnehmen und der Rest mit Schuhen. Aber da macht man es ja auch und ich hab da auch noch nie gehört, dass da etwas ernsthaftes passiert ist.

    Fällt deinem Schüler eine Theaterlampe auf den Fuß....
    ...dann sagt die Unfallkasse "Grob fahrlässig, dass die keine Schuhe tragen, weil vorhersehbare Gefahr."

    Vielleicht bin ich da auch wegen meines Fachs Technik etwas paranoid...

    Hallo Ibolya

    Wenn du an einer öffentlichen Förderschule Vertretungslehrkraft wirst, dann wende dich am besten auch an den Personalrat für Förderschulen deines Bezirks (Köln?).
    Die müssen bei Einstellungen angehört werden und überprüfen unter anderem auch die Eingruppierung seitens der Bezirksregierung.
    Meiner Erfahrung sind unsere Bezirkspersonalräte auf dem Gebiet sehr erfolgreich und können dich beraten, wie du das am besten angibst, sodass es es dir anerkannt wird.

    Viele Grüße und viel Erfolg bei deiner neuen Stelle
    XynxNet

    Der Raum sollte bei Errichtung abgenommen worden sein. Dabei wird festgelegt, wie viele Schüler dort unterrichtet werden dürfen.

    Ansonsten kannst du dich an die Unfallkasse NRW wenden. Der entscheidende Punkt ist dabei, bis zu welcher Schüleranzahl die Schüler versichert sind.

    Das Problem an diesen Anfragen ist, dass dir bei baulichen Problemen im Nachgang auch der Raum vom Schulträger gesperrt werden kann und dein Fach dann nicht mehr unterrichtet wird. :(

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