Womit sich ja die Frage stellt, wer Lehrer ist, hier ist das jeder, der einen Vertrag darüber hat.
In NRW sieht das genau so aus.
Der Braumeister mit dem Vertretungsstellenvertrag darf in Chemie Noten geben, für die der Schulleiter dann haftet. Aufsichtspflicht erfüllt er auch.
Die Lesepatin, die in der Stadtbibliothek angestellt ist und Deutschförderung macht, darf keine Noten geben. Die Aufsichtspflicht erfüllt sie auch nicht.