Stunden unterhängig

  • Liebe Community-Mitglieder,


    Ich habe eine Frage bezüglich einem Unterhang von Stunden.


    Durch zahlreiche Neueinstellungen werde ich für das kommende Schuljahr massiv aus meinen Fächern gezogen, so dass ich nach meiner Rechnung 7 bis 8 Stunden unterhängig bin, also zu wenige Stunden habe.


    Mir wurde empfohlen, auf 70 bis 80 Prozent zu reduzieren, da ich keine Kinder habe, die unterhaltspflichtig sind.


    Ich will aber nicht freiwillig reduzieren, da mir ansonsten Bezüge und auch Pensionsansprüche flöten gehen. Daher reduziere ich freiwillig nicht, nehme eher eine Abordnung in Kauf.


    Eine Reduktion kann nach meiner Recherche nicht angeordnet werden, oder?


    Bundesland ist NRW.

  • Ein Auszug aus VO zu § 93 Abs. 2 SchulG bringt hier mehr Klarheit: "Die Zahl der wöchentlichen Pflichtstunden einer Lehrerin oder eines Lehrers kann vorübergehend aus schulorganisatorischen Gründen um bis zu sechs Stunden über- oder unterschritten werden. Eine Überschreitung um mehr als zwei Stunden soll in der Regel nicht ohne Zustimmung der betroffenen Lehrkraft erfolgen, wenn sie über zwei Wochen hinaus andauert. Die zusätzlich oder weniger erteilten Unterrichtsstunden sind innerhalb des Schuljahres auszugleichen, ausnahmsweise im folgenden Schuljahr."

    Die Soll-Bestimmung bedeutet, dass grundlegend so zu verfahren ist und nur in Ausnahmefällen davon abgewichen werden kann. Ob dafür notwendige Sachgründe vorliegen, kann aus der Beschreibung heraus nicht gefolgert werden.

    Wer empfiehlt denn sowas?



    Deine unterhängigen Stunden sind dann entsprechend z.B. Vertretungsbereitschaft. Die zählen ganz normal zum Deputat.

    Das stimmt so nicht, siehe oben. Die Stunden zählen, anders als im Arbeitsrecht, nicht automatisch als erteilt. Das Beamtenrecht kennt keinen Annahmeverzug der Arbeitsleistung. Sie müssten durch frühere oder spätere Erhöhung der Stundenzahl ausgeglichen werden, diese soll im laufenden Schuljahr oder spätestens im folgenden Schuljahr erfolgen. Falls du damit aber meinst, dass die Minderstunden keine Auswirkung auf die Besoldung haben, hast du Recht.

  • Eine Reduktion kann nach meiner Recherche nicht angeordnet werden, oder?

    Nein,
    sowas kann in NRW nicht angeordnet werden. Du hast anrecht auf volle Bezüge und der Arbeitgeber hat zu sehen, wie er dich einsetzt. Wenn Du eh schon eine Abordnung in Kauf nimmst, stellen sich mir allerdings gleich zwei Fragen:

    • Warum sollst gerade Du abgeordnet werden bzw. die Stunden reduzieren?
    • Hast Du schon einmal über einen Versetzungsantrag nachgedacht? Natürlich sucht man dann vorab erst nach einer Schule, die einen haben wollen und wo man sich selber auch vorstellen könnte zu unterrichten.

    Sie müssten durch frühere oder spätere Erhöhung der Stundenzahl ausgeglichen werden, diese soll im laufenden Schuljahr oder spätestens im folgenden Schuljahr erfolgen.

    Aber das gilt auch nur, wenn man sich im Fenster von +/-6 Stunden befindet. Alles, was darüber hinaus geht, also hier eben 8 Stunden, wäre dann doch wieder durch den Annahmeverzug abgedeckt? Zumindest bei den 2 Stunden, die über die -6 hinaus gehen, sehe ich das so. Zumindest würde ich den ersten von Dir zitierten Satz aus der VO so lesen. Alles über 6 Stunden Abweichung ist nicht zulässig und verfällt damit.

  • Aber das gilt auch nur, wenn man sich im Fenster von +/-6 Stunden befindet. Alles, was darüber hinaus geht, also hier eben 8 Stunden, wäre dann doch wieder durch den Annahmeverzug abgedeckt? Zumindest bei den 2 Stunden, die über die -6 hinaus gehen, sehe ich das so. Zumindest würde ich den ersten von Dir zitierten Satz aus der VO so lesen. Alles über 6 Stunden Abweichung ist nicht zulässig und verfällt damit.

    Den Gedankengang verstehe ich gut, fürchte aber, dass das nicht ausreicht. Es handelt sich unter Bezug auf die genannte Verordnung wohl um eine rechtswidrige Anordnung, gegen die man als Beamter remonstrieren müsste. Allerdings würde es mich durchaus interessieren, ob diese 2h automatisch als erteilt gelten müssen. Wenn es dazu Erkenntnisse gibt, dann her damit ;)

  • Allerdings würde es mich durchaus interessieren, ob diese 2h automatisch als erteilt gelten müssen. Wenn es dazu Erkenntnisse gibt, dann her damit

    Also unser "neuer" Chef hat gleich zu Beginn bei uns angefangen die Überstunden der Kollegen massiv abzubauen, auf das jeder unter +6 Stunden kommt, weil alles andere wohl verfallen könne. Das war zumindest seine Erklärung vor einigen Jahren. Das ist dann die gleiche Situation wie hier nur in die andere Richtung. Dabei ging es um angesammelte Überstunden aus vielen Jahren unter seinem Vorgänger.


    Aufgrund dieser massiven Streichungen wurden in dem Jahr so viele Unterrichtsstunden aus den Stundenplänen der Schüler gestrichen, daß einige Klassen sogar nur eine 4-Tage Woche hatten.

  • Herzlichen Dank für die Antworten.


    Ich fasse zusammen: Ich kann bis zu 6 Stunden unterhängig bleiben, das heißt, ich muss diese dann im folgenden Schuljahr nacharbeiten (was auch nicht gerade toll wäre).


    Dass ich aufgrund organisatorischer Gründe weniger Stunden (die ich ja anbiete!) geben kann, kann aber, und das macht mich schon ein wenig sicherer, nicht dazu führen, dass ich gegen meinen Willen wegen von mir nicht verschuldeter Minderstunden auf 70 oder 80 Prozent (auch gehaltstechnisch) gesetzt werden kann.


    Also, die ersten 6 Stunden zu wenig muss ich demnach nacharbeiten. Stunde 7 und Stunde 8 fallen unter Annahmeverzug des Dienstherrn.


    Danke für die bisher sehr konstruktiven Antworten.

  • Grund, warum ich reduzieren soll, ist der folgende Grund:


    Es gibt zwei Versetzungsneuzugänge aus anderen Bundesländern. Weil meine Unterlagen sehr gut durchstrukturiert seien, sollte ich abgeben, damit den neuen Lehrkräften der Einstieg leichter fällt.

  • Du musst diese eigentlich im laufenden Schuljahr nacharbeiten, für einen Übergang auf das nächste Schuljahr braucht dein Schulleiter (da "ausnahmsweise") eine Begründung und dafür reicht nicht "ich war zu blöd beim Stellenplan".


    P.S.: Frag mal euren Personalrat, ob ihr im nächstem Schuljahr rechnerisch im Überhang wärt mit den Neuzugängen. Das wäre für mich die einzige Erklärung, dass dein Schulleiter dich deine Stundenzahl reduzieren lassen will...

    If you look for the light, you can often find it.
    But if you look for the dark that is all you will ever see.

  • Bei uns an der Schule würde man dich mit den Neuen ins Team-Teaching schicken, als Einstiegshilfe für die Neuen und damit du nicht zu wenig Stunden hast und dann noch einen Förderkurs erfinden.
    Vielleicht schlägst du so was mal vor?

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

  • Weil meine Unterlagen sehr gut durchstrukturiert seien, sollte ich abgeben, damit den neuen Lehrkräften der Einstieg leichter fällt.

    Also wer gut arbeitet wird dafür bestraft? Was soll das denn? Ich würde die Schulleitung fragen, wie sie die Neuzugänge rechtfertigen, wenn ihr dadurch anscheinend einen Überhang an Personal habt. Und nein, ich würde von meiner vollen Stelle nicht einen Millimeter abweichen. Ich würde ggf. sogar gegen die -6 Stunden remonstrieren. Was sagt der Personalrat?

  • Grundsätzlich ist deine Zusammenfassung richtig, aber auch auf die Gefahr mich zu wiederholen: Dass Stunde 7 und 8 automatisch unter Annahmeverzug fallen, denke ich nicht. Jedenfalls nicht, wenn du nicht entsprechend remonstrierst. Aussitzen und dann später darauf hinweisen, dass du nur -6h/Woche erhalten durftest, könnte evtl. nicht funktionieren.

  • Aufgrund dieser massiven Streichungen wurden in dem Jahr so viele Unterrichtsstunden aus den Stundenplänen der Schüler gestrichen, daß einige Klassen sogar nur eine 4-Tage Woche hatten.

    Und das wird von Schülern wie Eltern klaglos hingenommen? In Bayern hätte Dein SL nach wenigen Tagen Besuch vom Vertreter des KM gehabt. Und der hätte keinen Kuchen mitgebracht.

    Die Mutter der Dummen ist immer schwanger.

  • @fossi74: Wenn der Vertreter des KM dann gleichzeitig auch die Lehrer mitbrächte um die Schule aus dem Unterhang zu holen und damit die volle Unterrichtszeit sicherstellen würde, bekäme er den Kuchen sicher von der Schulleitung und dem gesamten Kollegium. Man muss als Lehrer nicht die verfehlte Personalpolitik des Dienstherrn ausgleichen, zumindest nicht im klar rechtswidrigen Bereich (und das wären in NRW mehr als 6 Stunden pro Kollege nun einmal).

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  • Hallo,


    Zunächst einmal glaube ich, dass wegen einem Überhang rotiert wird. Dann kommt natürlich die Idee, hey, Sie könnten ja mal reduzieren. Dann gibt es keinen Überhang. Mache ich freiwillig nicht, weil ich nicht für den Schlamassel verantwortlich bin und hierfür finanziell keine Abstriche machen will. Ich war nur unsicher, ob eine zeitweise Reduktion angeordnet werden kann. Das ist nicht der Fall, jedenfalls habe ich keine Quelle gefunden.
    Die Remonstration wegen der Stunden 7 und 8 sollte ich im Auge behalten.

  • In Bayern hätte Dein SL nach wenigen Tagen Besuch vom Vertreter des KM gehabt. Und der hätte keinen Kuchen mitgebracht.

    Dann sollen sie uns Lehrer mitbringen oder den Irrsinn mit den 19,5 Schülern/Lehrerstelle aufheben. Unser Problem ist, daß wir an unserer Schule einige Landesfachklassen haben. D.h., daß es im ganzen Bundesland NRW für diese Duale Ausbildung nur eine Berufsschule gibt, nämlich unsere, eben weil die Anzahl der Azubis so gering ist. Wenn man jetzt für diese Klassen mit 1-5 Azubis Klassen einrichten muß und trotzdem gleichzeitig über alle Klassen 19,5 Schüler/Lahrerstelle halten muß, dann stopft man erstmal die anderen Klassen bis zur Maximalzahl von 30 Schülern auf, klar. Aber wenn das dann nicht mehr reicht, was macht man dann? Am Liebsten würden wir die Landesfachklassen mangels Nachfrage komplett dichtmachen, aber das KM verbietet das. So, was nun?

  • Diese Zuteilung gemessen an der SuS-Zahl ist der reinste Humbug. Ist bei uns auch so: offizieller Klassenteiler ist bei 10 SuS. Wir haben auch schon Klassen mit 11 gehabt, weil man gar nicht das Äquivalent an Stellen zur Besetzung dieser ganzen Klassen hat.

  • Weil meine Unterlagen sehr gut durchstrukturiert seien, sollte ich abgeben, damit den neuen Lehrkräften der Einstieg leichter fällt.

    Das ist quatsch. Du mußt da garkeine Unterlagen irgendwem abgeben.
    Dafür gibt es schulinterne Lehrpläne. Mit denen können sich die neuen Kollegen einarbeiten.


    Ansonsten klingt das für eine allgemeinbildende Schule komisch, falls du an einer solchen bist.
    Fachüberhang wird da in der Regel so gelöst, dass du entweder dein anderes Fach verstärkt unterrichtest, Vertretungsreserven machst oder ins Team gesetzt wirst.


    Bezüglich der Reduzierungsempfehlung würde ich den Personalrat ansprechen, falls die in einer neutralen Situation so gefallen ist.

  • Also unser "neuer" Chef hat gleich zu Beginn bei uns angefangen die Überstunden der Kollegen massiv abzubauen, auf das jeder unter +6 Stunden kommt, weil alles andere wohl verfallen könne. Das war zumindest seine Erklärung vor einigen Jahren.

    Kann stimmen, muss nicht. SL erzählen viel.


    Im vorliegenden Fall, ist ja es so, dass die Schulleitung ja irgendeine Idee haben muss, wie der Stundenunterhang abgebaut werden soll. In der Regel im gleichen Schuljahr. Könnte also bedeuten, dass man im zweiten Halbjahr mehr macht. Wie soll denn der Bedarf herkommen? Gehen die neuen Kollegen da schon in Rente? Bei einer (zu begründenden) Verscheibung ergibt sich die gleiche Problematik. Die neuen Kollegen werden bis dahin auch nicht verdunstet sein.


    Und überhaupt, können die dich dann ja nicht einfach sieben oder acht Stunden mehr machen lassen. Ab mehr als zwei Stunden ist ja schon wieder zustimmungspflichtig. Die Konstruktion kann dann wohl höchstens so aussehen, dass man ein Viertel Jahr sechs Stunden weniger macht, um dann in den nächsten drei Vierteln je zwei Stunden mehr zu machen.


    Mir sieht's so aus, als wenn dein SL gar keinen Plan hat, wie die Stunden verrechnet, der Unterhang abgearbeitet werden soll. Deshalb früge ich zunächst nach, schriftlich. Wenn keine Anzwort kommt, wäre das schon Anlass für eine Remonstration.


    Warum muss man sich eigentlich als SL so wenig schlau anstellen? Wenn es unsgesamt 3 Leute betrifft, kann man den Minderbedarf doch schön splitten. Warum macht nicht jeder von euch zwei Stunden weniger? Man kann die übrigen Stunden für Förderkurse nutzen, für Vertretungsreserven, AGen oder interne Fortbildungen.


    Der Oberwitz ist aber, dass man denen, die deine Stunden übernehmen sollen, das gar nicht zutraut, sondern sie mit deinem Material arbeiten sollen. Vielleicht sollte man deinem SL mal erklären, dass Unterrichtsvorbereitung durch Übernahme fremden Materials eben noch lange nicht sicher gestellt ist. Im Zweifelsfall ist das Material gar nicht so erstellt, dass man es einfach so weiter geben un durch dritte benutzen lassen kann. Gelle.


    Ich sähe da derzeit keinen Anlass, irgendetwas herauszugeben. So lange ich da keine Perspektive habe, wie mein Einsatz zukünftig geplant ist, könnte ich mit schon vorstellen, dass ich insgesamt etwas herumzicke.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

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