Wer hat denn gesagt, dass du auf den Ausflug sollst?
Das ist der entscheidende Punkt in NRW.
Ist es ein angeordneter Unterrichtsgang? Dann kann es abgerechnet werden.
Ist es ein nicht angeordneter Unterrichtsgang (z.B. Lehrer entscheidet eigenständig es wäre mal toll mit der Klasse ins Museum zu fahren, weil es gerade gut zum Thema passt), dann wird es in der Regel nicht abgerechnet.
Ist es nur ein Ausflug und kein Unterricht, dann kann es nicht abgerechnet werden.
PS:
Ergänze bitte für zukünftige Fragen dein Bundesland im Profil. Wenn man das erst aus deinen alten Posts rekonstruieren muss, senkt es die Bereitschaft zu antworten und vieles unterscheidet sich auch je nach Bundesland.