Beiträge von kodi

    Der Pilot ist ein schlechtes Beispiel, weil du da nicht einmal einen Berufsabschluss erwirbst.

    Die Kritik ab NC finde ich allerdings berechtigt. Der NC selektiert nicht aufgrund eines nötigen Fähigkeitsprofils, sondern steuert lediglich den Kapazitätsmangel an den Universitäten. Die Zugangsvoraussetzung ist hingegen die Hochschulreife.

    Es ist schwierig. Du musst halt konsequent deine Leitungszeit auf beide Standorte aufteilen, weil ein gewisses Maß an örtlicher Präsenz immer erforderlich ist. Trotzdem wirst du vermutlich einen Hauptstandort haben, wenn deine Aufgabe Verwaltungstätigkeiten einschließt. Papierlose Verwaltung ist ja leider in der Schule noch nicht angekommen.

    Du musst auch gezielt in standortübergreifende Teambildung investieren. Sonst laufen dir deine Kollegien leicht auseinander, was Schulkultur und pädagogisches Selbstverständnis angeht.

    Wenn das Kind krank ist, dann nimm auch deine Kinderkrankentage in Anspruch, wenn nur so die Betreuung gewährleistet ist.

    Wenn du dich stattdessen selbst krank meldest, ist das streng genommen Betrug. Vor allem aber zählen die Tage dann auf dein "Krankenkonto", dh. wenn du die einschlägigen (aber relativ großzügigen) Zeiten überschreitest wird dir ein BEM angeboten oder du musst im schlimmsten Fall zum Amtsarzt.

    Im Grunde hast du ja recht, aber der Unterschied zur klassischen Gesamtnote ist in diesem Beispiel jetzt auch überschaubar.

    Damit ist immer noch keine zielgenaue Förderung möglich, weil die Bereiche zu grob sind.

    Ich persönlich würde die neue Stelle annehmen.

    Das volljährige Kind geht eh bald seine eigenen Wege. Der Partner wäre ein starkes Gegenargument. Wenn ich aber schon so distanziert bin, ihn als LAG zu bezeichnen, dann ist da die Zukunft ja auch fraglich.

    Wie Botzbold aber schon schreibt, ist die große Frage, ob du wirklich wegen der Schule dein gewohntes soziales Umfeld verlassen willst.

    Bei 3 Tagen und 2 Stundenplänen wären das 5 Anrechnungsstunden. Finde ich sehr üppig, unabhängig davon wundert es mich, wo diese Stunden in der Regel herkommen. Fünf aus dem LK-Topf ist schon recht dreist und fünf aus den SL-Stunden eher utopisch

    Natürlich kommen sie aus dem SL-Topf. Dafür ist er unter anderem da.

    Neben allen Förderbedarfen (ESE, GE, LE, Sprache und Hören) sind zusätzlich alle nicht diagnostizierten Kinder auch sehr auffällig (Autismus, Wahrnehmung, ADHS). Ebenfalls sind 80% der Kinder nicht deutscher Herkunft, sodass sprachlich auch wenig Potenzial vorhanden ist. Ich habe weder eine einzige Doppelsteckung, noch Förder- oder DAZ-stunden. Zumal ich nun auch mit den Inhalten nicht mehr weiterkomme, da die SuS es einfach nicht mehr verstehen.

    Lerne damit umzugehen. Das ist vielerorts die Zukunft unseres Berufs.

    Ich würde dir auch raten, einmal deine Haltung zu deinen Kollegen zu überprüfen bzw. wie du dich hier über die äußerst. Ich hab es jetzt extra nicht zitiert, falls du das anpassen willst.

    E10 ohne Ausbildung und Studium geht noch halbwegs in Ordnung

    Finde ich eine Katastrophe! ....nicht den E10 Teil sondern das "ohne Ausbildung und Studium".

    Es nervt mich ziemlich an und kostet mich viel Mühe die durch nicht hinreichend ausgebildete Kollegen entstandenen Fehlvorstellungen bei den Schülern zu korrigieren. Von den ständig nötigen pädagogischen Notfallmaßnahmen ganz zu schweigen, die nötig werden, wenn der eine oder andere unausgebildete Kollege in der Klasse war. Mir helfen nur Kollegen, die Wissen, was sie tun, wie sie es tun und warum sie es tun oder auch nicht.

    Mir ist letztlich völlig egal, wie jemand in den Schuldienst kommt. Ich wünsche mir aber, dass es einen klaren Zeitpunkt gibt, zu dem jeder die in der Praxis nötigen Mindestqualifikationen erworben haben muss und nachweisen muss.

    Wie kommst du darauf, dass das so sein müsste? Weil du (noch) nicht gelernt hast, präzise und auf den Punkt zu formulieren?

    Man gucke sich nur die Arbeitszeugnisse und die entsprechenden Gerichtsurteile dazu an.

    Solange es keine juristische Rückendeckung für klar und eindeutig in positiver und negativer Richtung formulierte Zeugnisse gibt, hab ich da wenig vertrauen.

    Ist die Verteilung der Entlastungsstunden (pro Tag ~ 1 Entlastungsstd. bei einer mittelgroßen Schule [ca. 600 SuS]) bei dieser Beförderungsstelle „Vertretungsplanung“ rechtlich nachzulesen - oder ist es nur ein Orientierungswert?

    Übrigens sagt man, dass die erste Beförderungsstelle mit ca. 1-2 Std. Mehrarbeit verknüpft ist - gibt es diesbezüglich etwas zum Nachlesen?

    Vorab danke ich dir bereits… :)

    Es ist ein Orientierungswert aus der Praxis.

    Der deckt auch relativ akkurat den echten Bedarf ab. Du bist morgens im Schnitt 45min damit beschäftigt Krankmeldungen anzunehmen, einzutragen, Vertretungen des Tages zu planen, Vertretungen des Folgetages vorzuplanen, etc. Dazu kommen dann ggf. kurzfristige Korrekturen/Ausfälle während des Tages. Es gibt Phasen da reicht die Zeit nicht aus (große Krankheitswelle) und Phasen da bist du etwas schneller fertig. Jetzt immer ausgegangen von einer mittelgroßen bis großen S1-Schule und der Verwendung eines gängigen Stundenplanprogramms.

    Normalerweise werden diese Entlastungen aus der Schulleitungsentlastung/Leitungszeit gewährt. Die genaue Verteilung legt die Schulleitung in Absprache mit den Beteiligten fest und orientiert sich am Aufgabenumfang. Die Rechtsgrundlage ist §5 in der von Botzbold verlinkten Verordnung.

    Es gibt keine Zuschreibung von automatischer Mehrarbeit bei Beförderungsstellen. Deine Arbeitszeit bleibt formal immer 41h.

    Jetzt kann man sich natürlich die Frage stellen, ob du wegen größerer Verantwortung ein Beförderungsamt hast oder weil du qualifizierter bist als ein nicht beförderter Lehrer und daher deinen neuen Aufgabenbereich besser/effizienter erledigen kannst. Daher fällt die Entlastung aus dem Lehrertopf auch für die Beförderungsaufgabe weg und wird auf andere umverteilt.

    Vertretungsplan/Stundenplan ist allerdings eine andere Sache, da es eine originäre Leitungstätigkeit ist und aus der Leitungszeit entlastet wird.

    Eine Ausschreibung des 1. Beförderungsamts für diese Tätigkeit ist meines Wissens auch nicht zulässig und würde spätestens im Personalrat gestoppt.

    ...und ist vollkommen unzulässig, wie bereits 1972 der BGH befand. Gegen solch widerrechtliche Anweisungen muss (!) jedes Mal (möglichst schriftlich) remonstriert werden.

    Leider ist der Volltext scheinbar neuerdings nicht mehr frei zugänglich. Wenn ich mich richtig erinnere, war das Urteil etwas differenzierter, nahm Bezug auf ein paar Besonderheiten der vorliegenden Situation und war anders als gerne kolportiert kein Blankoverbot.

    Meine Mitreferendare schreiben bereits Schulen an, fragen, ob im kommenden Schuljahr Bedarf besteht und stellen sich dann ggf. dort vor.

    Das macht in NRW höchstens dann Sinn, wenn du ein seltenes, gesuchtes Fach hast, bei dem die Schulen die Ausschreibung schon aufgegeben haben, weil sie normalerweise sowieso nie jemanden finden.

    Im ganzen Grundschulbereich mit den eher gewöhnlichen Fächern dürfte das nicht der Fall sein.

    Wenn du dich allerdings dann irgendwo beworben hast, ist es sicher eine gute Idee sich die Schule anzuschauen und schon einmal vorzustellen.

    Da im Grundschulbereich die Hütte brennt, sollte es eigentlich nicht sehr schwierig sein eine Stelle zu bekommen. Ob es dann Köln wird, sei mal dahingestellt. Guck auch drumrum. Da gibt es durchaus Städte die nah erreichbar sind und schulisch gesehen ein paar Vorteile gegenüber der Großstadt bieten.

    Das Problem ist, dass ich gerade selbst nicht vor Ort bin (Gott sei Dank endlich im Mutterschutz).

    Das ist doch eigentlich super. Abhaken und Versetzung zum Ende der Elternzeit beantragen.

    Das wäre zumindest in NRW das pragmatischste Vorgehen in der speziellen Konstellation. Hier werden Versetzungen zum Ende der Elternzeit fast immer genehmigt.

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