Ist die Verteilung der Entlastungsstunden (pro Tag ~ 1 Entlastungsstd. bei einer mittelgroßen Schule [ca. 600 SuS]) bei dieser Beförderungsstelle „Vertretungsplanung“ rechtlich nachzulesen - oder ist es nur ein Orientierungswert?
Übrigens sagt man, dass die erste Beförderungsstelle mit ca. 1-2 Std. Mehrarbeit verknüpft ist - gibt es diesbezüglich etwas zum Nachlesen?
Vorab danke ich dir bereits… 
Es ist ein Orientierungswert aus der Praxis.
Der deckt auch relativ akkurat den echten Bedarf ab. Du bist morgens im Schnitt 45min damit beschäftigt Krankmeldungen anzunehmen, einzutragen, Vertretungen des Tages zu planen, Vertretungen des Folgetages vorzuplanen, etc. Dazu kommen dann ggf. kurzfristige Korrekturen/Ausfälle während des Tages. Es gibt Phasen da reicht die Zeit nicht aus (große Krankheitswelle) und Phasen da bist du etwas schneller fertig. Jetzt immer ausgegangen von einer mittelgroßen bis großen S1-Schule und der Verwendung eines gängigen Stundenplanprogramms.
Normalerweise werden diese Entlastungen aus der Schulleitungsentlastung/Leitungszeit gewährt. Die genaue Verteilung legt die Schulleitung in Absprache mit den Beteiligten fest und orientiert sich am Aufgabenumfang. Die Rechtsgrundlage ist §5 in der von Botzbold verlinkten Verordnung.
Es gibt keine Zuschreibung von automatischer Mehrarbeit bei Beförderungsstellen. Deine Arbeitszeit bleibt formal immer 41h.
Jetzt kann man sich natürlich die Frage stellen, ob du wegen größerer Verantwortung ein Beförderungsamt hast oder weil du qualifizierter bist als ein nicht beförderter Lehrer und daher deinen neuen Aufgabenbereich besser/effizienter erledigen kannst. Daher fällt die Entlastung aus dem Lehrertopf auch für die Beförderungsaufgabe weg und wird auf andere umverteilt.
Vertretungsplan/Stundenplan ist allerdings eine andere Sache, da es eine originäre Leitungstätigkeit ist und aus der Leitungszeit entlastet wird.
Eine Ausschreibung des 1. Beförderungsamts für diese Tätigkeit ist meines Wissens auch nicht zulässig und würde spätestens im Personalrat gestoppt.