Die Note muss in NRW spätestens am Tag des Auswahlgesprächs vorliegen und in dem Fall vor dem Auswahlgespräch der Auswahlkommission vorgelegt werden.
Wenn deine Note wegen fehlender Staatsprüfung zum Vorauswahlgespräch (Dort wird festgelegt wer zum Auswahlgespräch eingeladen wird.) noch nicht vorliegt, erhältst du Ordnungsgruppe 99. Alle zulässigen Bewerber mit dieser Ordnungsgruppe, dei die festgele müssen immer zum Auswahlgespräch eingeladen werden.
Denk dran, dass du in NRW deine Bewerbungsunterlagen auch an die Schule schicken musst und dich nicht nur Online bewirbst, ansonsten bist du kein zugelassener Bewerber, selbst wenn du auf der Ordnungsgruppenliste stehst. Dieser Fehler passiert bei jedem 2. Verfahren einigen Bewerbern.