Es muss eine feste Stelle geben, du musst sie natürlich bekommen und bei der amtsärztlichen Untersuchung, darfst du keine negative Prognose bekommen. Dann wirst du automatisch verbeamtet, wenn du innerhalb der Altersfrist bist.
Wenn du an eine private Ersatzschule gehst, muss die Stelle eine Beamtenstelle sein. Bei staatlichen Schulen sind feste Stellen das immer, wenn du die Bedingungen erfüllst und voll ausgebildet bist.