Beiträge von Thamiel

    In RLP können die Grundschulzeugnisse sehr aufwändig werden, da neben Verbalbeurteilung, Zensuren auch noch Kompetenzeinschätzungen mit zum Teil schulspezifischen Items aufgenommen werden müssen. Ein durchschnittliches Jahreszeugnis geht bei uns über 2-3 Seiten. Wir benutzen Flinky, das Layout wird extern vom Anbieter auf dem neuesten Stand gehalten.

    Dazu fällt mir folgendes ein: Schrittweises Herantasten und Austesten von Grenzen sind auch Vorfälle, die sich aber über viele Threads und über längere Zeiträume erstrecken und viel weniger im Gedächtnis haften bleiben als die singuläre Grenzüberschreitung. Stichwort Frosch im Kochtopf. "Es ist nichts vorgefallen in irgendeinem Thread" ist in seinem Falle vielleicht gerade keine gute Begründung für Verwunderung über die Maßnahme.

    Karl-Dieter: Ich weiß, dass die Fälle nicht vergleichbar sind, aber das war nicht der Punkt. Ich habe es angeführt, um zu verdeutlichen, wie schnell man in diese Falle geraten kann.

    Du selbst wirst zugeben müssen, dass eine Selbsterklärung auf tönernen Füßen steht, selbst wenn nicht offensichtlich ist, dass du personenbezogene Daten auf privater Hardware nutzt. Was es allein dann schon ist, wenn du deine Zeugnisse darauf schreibst. Irgendwie musst du deine Beurteilungen ja zuordnen.

    Natürlich nicht. Die Frage ist nur, ob deine Versicherung über die Nutzung und Verarbeitung personenbezogener Daten auf deinem Privatrechner irgendeine Glaubwürdigkeit besitzt. Du attestiert dir selbst, keine personenbezogenen Daten zu verarbeiten und damit ist der Zugriff auf deinen Rechner geblockt? Damit ist schon Clinton bei ihren Emails gescheitert.

    Was bedeutet denn das in der Theorie? das jemand den Computer mitnehmen darf? oder dass unter Anwesenheit des Bresitzers kontrolliert werden dürfte, ob man ein Passwort nutzt?


    Das steht da drin: Die zugangsberechtigten Personen müssen Zugang haben dürfen. Und da du deinen Privatrechner natürlich privat strukturiert hast und sie dir nicht glauben müssen, wo von dir genau personenbezogene dienstliche Daten abgelegt/verarbeitet sind: kompletter Langzeitspeicherzugang.

    Das ist nicht weiter schwierig. Ein "nein" reicht vollkommen aus, denn die Durchsuchung eines Privatcomputers durch eine Behörde ist ein schwerwiegender Rechtseingriff, der eines richterlichen Durchsuchungsbeschlusses bedarf. Dafür müsste dann die Polizei anrücken

    Dein "Rechtseingriff" verwandelt sich in RLP durch das Landesdatenschutzgesetz et al. flugs in eine offene Einfallstraße (siehe S. 11 dieser Handreichung). Du bist zur Offenlegung verpflichtet. Entweder verzichtest du komplett auf EDV. Dann betrifft das nur das Papier in deinem häuslichen Arbeitszimmer. Oder du nutzt sie. Dann musst du im Vorfeld deine Compliance geben, deine Privathardware als einem Dienstrechner gleichgestellt zu betrachten... oder rechtswidrig handeln.

    Da ich aber sowieso privat einen habe (gibt es hier Leute, die sonst keinen hätten?), nutze ich den eben auch für die Schule.

    Umgekehrt wird ein Schuh draus. Du arbeitest für eine Behörde und damit unterliegt dein privater Laptop aufgrund seiner Nutzung allen Zugriffsmöglichkeiten, denen die sonstige dienstliche Hardware auch unterliegt. Versuch mal der Schulbehörde den Zugriff auf deinen Laptop zu verweigern, wenn du ihn dienstlich nutzt.


    Und ob derjenige, der ohne etwas auskommt, eher ein Magengeschwür bekommt, als derjenige er meint, etwas dringend zu brauchen, würde ich auch noch nicht unterschreiben wollen.

    Dafür brauchst du gar nicht beim Laptop anfangen: Wie viele Kollegen arbeiten bei dir an der Schule, wie viele Kopierer gibt es bei euch? Noch einer für alle oder schon einen nur für dich? Spart einem unheimlich Stress und Gerenne und als Folge davon auch Magengeschwüre, würde ich meinen.

    Ich gehe davon aus, dass du genau weißt, wie ich das meine. Nebenbei gibt es an unserer Schule nicht täglich Gefahr für Leib und Leben.

    Keine Ahnung, wo du unterrichtest, ich unterrichte an einer Grundschule im Brennpunkt und ja, die Gefahr der (gefährlichen) Körperverletzung ist bei uns alltäglich. Erst gestern hatte ein Viertklässler gegen seine Sitznachbarin in meiner Lernzeit in gutgeübter Bewegung eine nach unten gerichtete Schere hocherhoben in der Faust bei entsprechender Gesichtsmimik und 2 Sekunden Vorwarnzeit. Und das war noch keine Körperverletzung sondern "nur" Gefahr im Verzug.

    Immer wenn ich diesen unbedingt formulierten Satz "Es gibt keine Situation, in der man einen Schüler anfasst. Punkt." lese oder höre, frage ich mich immer, wie man nur unbedingt diesen Stuss loslassen kann. Punkt.

    Ganz ehrlich: Es gibt keine Situation, in der man einen Schüler anfasst. Punkt.

    So lange für niemanden Gefahr für Leib und Leben besteht gibt es keinen Körpereinsatz.


    Was denn nun? Gefahr für Leib (wenn schon nicht für das Leben) anderer besteht an Brennpunktschulen täglich.

    Du verlinkst einen nicht passenden Artikel, weil es mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit keinen passenden Artikel gibt? Warum verlinkst du nicht ein Backrezept. Ein solches ist hier auch unpassend...

    Weil ausgerechnet du es für unpassend hältst? :whistling: Wo hast du dein Staatsexamen denn gemacht? :rolleyes:
    Es gibt 3 Arten, eine Entscheidungsfrage zu beantworten. Mit Ja, mit Nein und mit "Ich weiß es nicht." Es ist bis jetzt kein Fallbeispiel bekannt, dass man auf die geschilderte Ausgangssituation anwenden könnte. Gerade deswegen wurde sie vom TE hier gepostet. Alles was uns (und auch dir) dann bleibt, sind Spekulationen und Zitate von Meinungen Dritter, die nach unserem unmaßgeblichen Urteil Hinweise beinhalten könnten.

    Entgegen deinen Ausführungen geht es in einem Strafprozess _nicht_ um "die Entscheidung der anteiligen Schuldfrage". Der Ersatz des Schadens ist ein zivilrechtlicher Anspruch.

    Oh doch, darum geht es. Ein Zivilprozess ist immens schnell geführt, wenn der zugehörige Strafprozeß zuvor die Schuldfrage geklärt hat. Das weiß ich aus eigener Erfahrung.

    @'Thamiel
    Ja, habe ich. Und ich verstehe nicht wieso du einen Artikel verlinkst, der zu dem gegebenen Sachverhalt nicht passt.


    Weil es einen solchen Artikel mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit gar nicht gibt. Das ist Juristerei, feine Unterschiede können maßgeblich sein, klar, aber ob die Verfahrensart ein solcher feiner Unterschied ist, das bleibt deine Behauptung. Wir sind hier fachfremd unterwegs und die Ausführung des Autors, wieso ein Personenfoto in einem Zivilprozeß zur Beweisführung zulässig ist, ist für meine Begriffe bemerkenswert unabhängig von der Verfahrensart.
    Weiteres Indiz: wenn du in einen Autounfall verwickelt bist, wirst du allgemein (von ADAC usw.) auch aufgefordert, möglichst alles zu fotografieren. Auch zB. die Bremsspuren, obwohl die für die Dokumentation deines Schadens völlig unerheblich sind. Aber für die Frage, wer wo ab wann gebremst hat und wie schnell er unterwegs war (also für die Entscheidung der anteiligen Schuldfrage - also den Strafprozeß) ist das sehr wohl interessant. Insbesondere, wenn deine Fotos dann in der Analyse der Sachverständigen zu einem für dich ungünstigem Resultat führen. Man kann sich damit nämlich auch gut selbst ans Bein pinkeln und zwar nicht erst grundsätzlich ob man überhaupt darf.

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