Bei diesem Fall ist der Einbrecher geflüchtet und ihm wurde in den Rücken geschossen. In der Urteilsbegründung steht explizit drin, dass das Urteil anders ausgegangen wäre, wenn der Einbrecher z.B. das Portemonnaie des Überfallenen mitgehabt hätte.
Hätte, hätte, Fahrradkette. Vielleicht, vielleicht auch nicht. Anderer Richter, anderer Staatsanwalt, anderer Gerichtssaal, andere Sonnenflecken => anderes Urteil. Das Notwehrrecht ist derart gespickt mit juristischen Definitionen und die zu beurteilenden Handlungen spielen sich meist derart tief im undurchsichtigem emotionalen und zeitlichen Grenzbereich ab, da glaub ich "Das ist aber so!"-Hobbyanwälten nicht halb so weit, wie der durchschnittliche StGB-Band dick ist.
Was bedeutet zB. "notwehrfähig", was ist ein "Individualrechtsgut", was ist die juristische Bedeutung von "Besitz, Ehre" ? Es fängt ja schon damit an, dass die meisten "Notwehr-Experten" zwischen Angriff und Angreifer nicht unterscheiden können (unter Stress erst recht nicht mehr).