Beiträge von Thamiel

    chili: Französisch, wie gesagt, er ist Grenzgänger hier unten. Ich dachte, die Fremdsprache selbst ist nicht ausschlaggebend?

    Nun ja, die LN sind wohl beide glatte Noten und was die Mitarbeit angeht, hat er die Schuld natürlich bei der Lehrerin gesucht (Überraschung 8o), die dieses Jahr wohl gewechselt hat. Zu den kleinen Überprüfungen hat er nichts gesagt (ich hab ja auch nicht gefragt, ich Dummbatz!), aber ich gehe nicht davon aus, dass er die versemmelt hat. Schriftlich keine Beanstandungen, zumindest in den großen Tests nicht. Er meinte nur, die Lehrerin habe keine Ahnung, spräche alles falsch aus, so dass er (und noch zwei andere franz.-stämmige SuS der Klasse) sich wohl zunehmend bemüßigt gefühlt haben, sie mündlich zu berichtigen. Wie ich ihn kenne, hat er dabei die Kurve nicht mitgekriegt, es hat irgendwann überhand genommen und gekracht. Natürlich würde er entsprechendes nie zugeben. Aber das ist das einzige, was von ihm aus einen Ansatzpunkt liefert.

    Es passt hier so gerade rein, deshalb mache ich keinen neuen Thread auf.

    Ich habe gerade das HJZ meines Neffen unter die Augen bekommen und habe mich über die Französisch-Note gewundert. Er besucht jetzt die 10. Gymnasialklasse hier im Saarland, hat aber bis zum 10. Lebensjahr in Frankreich gelebt und dort auch das Schulsystem durchlaufen (mit entsprechendem sprachlichem Erfolg - er besucht immer noch regelmäßig seine Freunde jenseits der Grenze). Im letzten Halbjahr hat er die zwei Französisch-LNs mit 1 und 2 geschrieben aber jetzt im Zeugnis eine 3 bekommen. Auch wenn ich zugrundelege, dass die mündliche Note in einem Fremdsprachenfach besonderes Gewicht hat... ich kann mir nicht mal ansatzweise ausdenken, was da alles im Unterricht falsch gelaufen sein muss für so eine Abwertung, insbesondere wenn er die Sprache (bzw. gern auch einen Dialekt derselben) flüssig spricht, also fachlich was auf dem Kasten hat (was ja auch die LN nahelegen).

    Dummerweise will meine Schwester da nicht nachbohren und ich kann mich auch nicht über ihren Kopf hinweg an die Sache dran hängen, auch wenn es mich in den Fingern juckt.

    Aber nicht für den Anforderungbereich der Aufgabe. Wenn da steht "Bestimmen Sie die Nullstellen folgenden Polynoms." und diese sind durch die bekannten Verfahren unauffindbar, ist das dennoch maximal AB II, denn die Verfahren sind weiterhin anwendbar. Anwendbar heißt nicht, dass sie zu Lösungen führen müssen. Es ist noch nicht mal Transfer. Es ist nicht verlangt, zu versuchen, das Verfahren der Intervallschachtelung zB. auf reelle Nullstellen zu transferieren (AB III) (wäre auch witzig, so einen Versuch mal zu sehen *g*).

    Also im konkreten Fall heißt das, dass da ein Polynom ist, sei es stetig, diffbar auf ganz R und mit verschiedenen Grenzwerten für x gegen +/- unendlich, also eine Funktion die Nullstellen haben muss, die dennoch nicht gefunden werden können, weil das Verfahren der Intervallschachtelung scheinbar nicht terminiert. Als Abiturient sollte man wissen, dass dieses Verfahren auf R semi-entscheidend ist.

    Was ist denn, wenn man bei einer Nullstellenberechnung, die die Polynomdivision erfordert, durch einen Tippfehler die erste Nullstelle unauffindbar versteckt?


    Das ändert am Anforderungsbereich einer Aufgabe überhaupt nix. Das anzuwendende Verfahren bleibt davon unberührt. Es gibt keinen Anforderungsbereich IV "Kreieren neuer Lösungsverfahren ex nihilo". Könnte es sein, du verwechselst Anforderungsbereich und Lösungsaufwand?

    Naja, im Zuge einer Kurvendiskussion werden Zwischenergebnisse weiterverwendet. Logisch gesehen ist es nicht falsch, eine Nullstelle mit einem seltsamen, weil "krummen" Wert zu erhalten, das Verfahren kann ohne weiteres weiter geführt werden. Allerdings hat sich in der Praxis eingebürgert, dass das Auftreten solcher Werte schon als starker Anhaltspunkt für einen Fehler in der vorgelagerten Rechnung angesehen, dann Zeit in eine frühe Fehlernachsuche investiert wird (bevor man ein sterbendes Pferd weiter reitet), welche dann hintenraus aber fehlt (kein Fehler auffindbar, weil wider Erwarten keiner gemacht wurde).

    Diese implizite Fehlvorstellung ausgerechnet im Abitur zu benutzen, um die Leute in die Zeitnot zu treiben, halte ich schon für hinterhältig.

    Ich finde es ehrlich gesagt schon lange nicht mehr lustig!
    Als betroffene Person würde ich mir wünschen, dass dieses unsägliche Thema endlich geschlossen wird!

    Und warum wird er das nicht? Seit zig Seiten ist alles gesagt und dennoch wird weiter wiederholt im Sinne von "Nein! Doch! Nein! Doch!". Wem nicht zu raten ist, dem ist auch nicht zu helfen. Auch wenn man es gerne möchte. Wann seid ihr bereit zuzugeben, dass es unmöglich ist, die Gegenseite zu überzeugen. Das ist das einzige, was ihr noch aus diesem Thread lernen könnt. Beratungsresistenz "siegt" nicht, nur weil sie am Ende allein dasteht, sondern sie verliert, weil der Rest schon viel weiter ist.

    Bis dahin gibts bei mir Popcorn gratis.

    Wie Trantor schon sagte: wenn man einschlägig vorbelastet ist, kann das schneller gehen, als man AQS sagen kann. Insbesondere, da sich Kandidaten für SL nicht gerade die Klinke bei der Behörde in die Hand drücken. Wenn jedoch SL das erklärte Ziel ist... das kann übel in die Hose gehen, denn eine Garantie gibts nicht und das RIsiko, in der Ochsentour Klassenraum stecken zu bleiben, ist groß.

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