Beiträge von Maylin85

    Ich lese das auch so. Jedenfalls im verlinkten Pressebericht des Gerichtes ist es so vermerkt.

    Wurde im Radio vor ein paar Tagen auch so von einem Juristen erklärt. Nicht das Ausweisen an sich ist rechtswidrig, sondern dass es hier nur explizit bei Aussetzen der Rechtschreibwertung geschehen ist. Würde man alle Nachteilsausgleiche gleichermaßen ausweisen, wäre es okay.

    Ist halt "nur" die Frage, ob man es generell möchte oder halt nicht möchte. Da kann man ja durchaus unterschiedlicher Auffassung sein.

    Nein. Es ist ein Schutz vor einem ganz erheblichen Nachteil im Falle von Legasthenie - so sieht es der Verordnungs- bzw. Gesetzgeber. Und so sehen es mittelbar auch die Gerichte.

    Meinetwegen. Sollte dann aber trotzdem aufs Zeugnis. Ich lese das Urteil so, dass das auch problemlos ginge, wenn eben konsequent alle Nachteilsgewährungen dort ausgewiesen würden. Was ich wie gesagt sinnvoll fände.

    Mir ging es nur darum, dass die Aussetzung der Rechtschreibbewertung faktisch doch größere Konsequenzen haben kann als das, was sich im Rahmen von nur 4 Punkten eines EWH bewegt (so las ich dein Posting - dass es im Endeffekt ja sowieso nur sehr geringe Auswirkungen hat, da ja nur 4 Punkte auf Sprachrichtigkeit entfallen). In dem Punkt stimme ich zu; die 4 Punkte ändern ja ggf. nichtmal was an der Note, wenn jemand am oberen Spektrum einer Note punktet. Der Schutz vor Abwertung ist aber halt schon ein deutlicher Vorteil.

    edit: ah sorry, ich glaube, ich hab dein Posting falsch gesehen. Brauch besser erstmal nen Kaffee..

    Als Quelle könnte ich jetzt zahlreiche Klausuren aus meiner eigenen Schulzeit insb. im Fach Englisch rausholen, die genau mit der Begründung abgewertet wurden. Also Orthographie der Vokabeln 6, Inhalt 1, sprachliche Ausdrucksweise 2, in Summe wegen der Sperrklausel Note 5.

    Gibt es meines Wissens nach nicht mehr. Es gibt ja auch keine Einzelnoten für Inhalt und Sprache mehr. Das kenne ich aus meiner eigenen Schulzeit auch noch und fand ich auch sehr sinnvoll, ist aber (vermutlich mit der Abschaffung des Fehlerquotienten?) gefallen.

    Wenn wir vom Prinzip her argumentieren, hast Du Recht. Hier lohnt aber ein genauerer Blick auf die Materie.
    Schauen wir uns doch einmal die Bepunktung der Darstellungsleistung genauer an. Der Darstellungsbereich beschränkt sich weder exklusiv noch primär auf die Rechtschreibung. Das ist dann doch deutlich differenzierter und die Rechtschreibung nimmt da sogar nur einen verschwindend geringen Teil ein.

    Das sind in Englisch beispielsweise ungefähr sieben Punkte von 150. (Rechnerisch gerundet/geschätzt aus kombiniertem Teil A und B)
    In Deutsch sind es drei Punkte von 100.
    In Geschichte sind es vier Punkte, wobei diese auch Grammatik und Zeichensetzung beinhalten.

    So, und wegen drei bis vier Prozent der Gesamtleistung will man jetzt wie von Dir suggeriert sich handfest Sorgen machen, dass der/die künftige MitarbeiterIn eine orthographisch korrekte Mail verschickt?
    Ich habe in den letzten 20 Jahren tausende Klausuren und Klassenarbeiten korrigiert - da gibt es beileibe auch genug Menschen ohne diagnostizierte LRS, die nicht geradeaus schreiben können oder wollen - und denen das wahlweise wenig bewusst oder schlichtweg scheißegal ist. Schau Dir mal so manche Eltern-Nachricht an. Auch das sind Menschen in Lohn und Brot.

    Der letzte Absatz stimmt leider. Aber dennoch geht es ja nicht nur um 4 Punkte, sondern ggf.um eine Notenabwertung. Das wäre dann doch ein deutlicher Unterschied mit Auswirkung auf die Gesamtnote.

    Nun ja, man kann es sicher so oder so sehen. Für mich würde es zur Transparenz gehören, jede Art von Abweichung von der Standardbewertung halt kurz zu vermerken.

    Und vielleicht noch eine Kleinigkeit:
    LRS bedeutet nicht, dass eine Person nicht gut lesen kann oder (überhaupt) nicht schreiben kann. Das sind Menschen mit normalem IQ, die selbst mit der Beeinträchtigung problemlos Abitur machen können - und das mitunter besser als ihre unbeeinträchtigten MitschülerInnen.

    Das ist wohl jedem klar. Ich würde als Arbeitgeber aber schon gerne wissen, ob ich einen Mitarbeiter Kudenmails rausschicken lassen kann oder ob ich doppelchecken muss, dass er vorher auch tatsächlich ein Korrekturprogramm drüberlaufen lässt. Und wenn jemand eine Zeitverländerung benötigt, z.B. im Autismus-Spektrum, dann möchte ich das als Arbeitgeber auch wissen, denn das hat ja vermutlich auch bis ins Arbeitsleben reichende Konsequenzen.

    Und wo machst du da die Grenze? Wenn das für eine Arbeitgeber wichtig ist (was maximal bei einem Ausbildungsplatz zum Tragen kommt, danach sind Schulzeugnisse völlig wurscht), welche Beeinträchtigungen werden denn aufgeführt? Dann müssten es alle sein, also am besten vor dem Abschluss zur amtsärztlichen Untersuchung und beim Psychologen ein allg. Gutachten erstellen lassen und dem Zeugnis beifügen.

    Finde ich überhaupt nicht richtig.

    Es braucht kein Aufführen von Beeinträchtigungen, aber einen entsprechenden Hinweis, wenn bei den Prüfungen oder der Korrektur Sonderregelungen geltend gemacht wurden.

    Ich finde es schwierig, die Balance zwischen den Rechten Benachteiligter und den Interessen von Arbeitgebern zu finden. Die ganzen Nachteilsausgleiche sind im schulischen Rahmen ja nett und sicherlich angebracht, wenn ich aber einen Betrieb leite, entsteht mir durch die Einstellung eines Menschen mit Beeinträchtigungen ggf. ein Nachteil - das muss ich als Arbeitgeber im Vorfeld zumindest wissen. Ob die Beeinträchtigung dann Relevanz für den Arbeitgeber hat oder ob er beispielsweise LRS als irrelevant einstuft, weil dank KI sowieso niemand mehr eigenständig schreiben können muss, steht ja dann auf einem anderen Blatt. Ich würde als Arbeitgeber aber gerne Transparenz hinsichtlich solcher Faktoren haben und empfinde das auch als legitimes Interesse. Ein Zeugnis, das entscheidene Unterschiede im Zustandekommen der Leistungen nicht ausweist, hat eben nur begrenzte Aussagekraft.

    Sowohl mehr Zeit als auch die Nichtbewertung von Teilleistungen müsste meines Erachtens vermerkt werden. Der Sinn eines Abschlusszeugnisses besteht nunmal u.a. darin, dass ein potentieller Arbeitgeber ein Instrument zur Vorselektion an der Hand hat. Jemand, der defizitär schreibt oder für Abeitsprozesse länger braucht als der Durchschnitt, dürfte für viele Positionen von vornherein ungeeignet sein. Das sollte man entsprechend sehen können.

    Genau das hab ich mich auch gefragt. Ich habe Fächer studiert, dazu die entsprechende Fachdidaktik und in so einem Studium, studiert man angeblich schon mal die ganzen Fachdidaktiken auf Vorrat, oder was. Und wofür? Das ist doch alles Unsinn.

    Genau das war mein Gedankengang hinter der Frage. Fachdidaktik setzte bei mir erst ein, nachdem man die Fächer schon ein Weilchen fachwissenschaftlich studiert hatte und Grundlagen da waren.

    Aber Palims Erklärung klingt schlüssig und das Ziel ist ja auch ohnehin keine Qualifizierung für die Schule.

    Womöglich zielt es auf den Bildungsplan für KiTa,

    der ja auch Inhalte hat, die man in der Schule bestimmten Fächern zuordnet.

    Warum sollte man es dann in der Ausbildung/dem Beruf in der KiTa nicht entsprechend organisieren?

    Wenn es um sprachliche, mathematische und naturwissenschaftliche Bildung in der KiTa geht, folgt das auch bestimmten Ansprüchen und auch da kann man sich Didaktik und Methodik aneigenen, die zur Elementarpädagogik und den Fächern passt.

    Fremdsprachendidaktik und Mathe in der KiTa? Nun denn. Ich hätte vermutet, dass die Passung zur Grundschuldidaktik da eher "großzügig" ist, aber danke für die Aufklärung!

    Super, dass ein herangebrachtes Beispiel direkt falsch gedeutet wird.

    Mediendidaktik ist lediglich ein 2-stündiges Seminar im 3. Semester, nebenher haben wir noch 1-ständig Didaktik in Naturwissenschaften.

    Wir hatten eben schon FACHdidaktik in Deutsch, Sachkunde und Kunst. Englisch, Mathe, etc. sollen noch folgen, diese Seminare heißen dann lediglich „Didaktik“.

    Ihr lernt Didaktik für Fächer, die ihr gar nicht beherrscht? Welches Ziel verfolgt das?

    Ich weiß ja nicht wo, oder was genau deine Schwester studiert hat, aber es ist „superdünnhäutig und unreflektiert“ von dir, wenn du das jetzt von mir und anderen PädagogInnen denkst.

    Klar, Grundschullehramt ist was anderes als reine Pädagogik sonst gäbe es auch nur ein Studium und nicht zwei verschiedene.

    Allerdings ergibt sich die Motivation von vereinzelten PädagogInnen für die Grundschule nicht aus heiterem Himmel, sondern aus tatsächlichem Interesse; wenn man sich dementsprechend reinhängt schafft man es also meiner Meinung auch.

    Nennt sich intrinsische Motivation ;)

    Pädagogik-Bachelor mit Schwerpunkt frühkindlicher Entwicklung und Erziehung in Bamberg, Master Inklusive Pädagogik und Elementarbildung irgendwo anders. Es tut mir sehr leid, wenn ich den Pädagogen offensichtlich ultimativ auf die Füße getreten bin - unterm Strich bleibt aber, dass das zwar sicherlich pädagogisch qualifiziert, aber nunmal nicht fachlich.


    Zitat

    Welch eine Seltenheit, hier schreibt gerade eine angehende Pädagogin mit dir, die 15 Punkte in den Abiprüfungen Deutsch und Englisch hatte.

    Aber sicherlich sagt das überhaupt nichts aus, ich habe ja kein ordinäres Lehramtsstudium.

    Frei nach dem Motto, Abiwissen reicht schon?

    Dann sparen wir uns doch lieber gleich alle demnächst das Fachstadium und verweisen bei der Bewerbung einfach aufs Abizeugnis 🙃

    Kein ADHS, aber ADS. Bei mir herrscht auch chronisches Chaos, es ist alles grundsätzlich immer erst auf den letzten Drücker fertig, die UPP- Entwürfe und Materialien in der Nacht vor der Prüfung um kurz nach 4h morgens. Meine betreuenden Lehrer konnten leider keinen einzigen UB oder UPP Entwurf im Vorfeld gegenlesen, weil mein Kopf nicht arbeitet, solange theoretisch noch Zeitpuffer vorhanden ist. Was mir geholfen hat: entspannte Leute um mich herum, die mich einfach machen lassen haben und das Vertrauen hatten, dass zum Zeitpunkt x schon alles irgendwie verlässlich da ist 😊 Ist es auch.

    Falls du dich an Arbeitspläne halten kannst (ich kann das nicht), könnte man sich vielleicht "einfach" vorgezogene Deadlines setzen. Bei den meisten meiner Ref-Kollegen stand z.B. eine Woche vor dem UB bereits die Grobplanung oder zumindest das Stundenthema, der Verlaufsplan und das Material waren 2-3 Tage vorher fertig und dann fehlte nur noch der Entwurf usw.

    Mein jüngerer Sohn ist auf einem Gymnasium, auf dem er für jedes Fach als Präsenzunterricht, Distance Learning oder komplett ohne Anleitung wählen kann. Bei der letzten Option macht er kurz vor Notenschluss eine Semesterprüfung.

    Er ist auch nicht in jedem Fach in der selben Klassenstufe. Ein Fach hat er einfach nochmal angefangen und belegt dieses doppelt. In anderen Fächern ist er kurz vor der Matura, daher hat er keinen Zeitverlust durch das Fach, dass er neu begonnen hat. Sitzenbleiben gibt es also so nicht. Höchstens ein Modul wiederholen. Er könnte aber rechtzeitig mehr Stunden belegen.

    Er ist sehr zufrieden damit.

    Das klingt toll! Ich fände ein Modulsystem sowieso sinnvoller als Gleichschrittlernen in festgezurrten Schuljahren. Mir war nicht klar, dass es das in der Praxis schon gibt 😊

    Ich denke, Onlinelernen lebt von Eigenmotivation und die sehe ich im ersten Bildungsweg nicht unbedingt.

    Vielleicht wäre es eine sinnvolle Option für sehr leistungsstarke, sehr zielstrebige und vom Bildungssystem "ausgebremste" Kandidaten, vielleicht auch für Kinder mit psychischen Beeinträchtigungen, Sozialphobie, Hypersensibilität oder dergleichen, aber für die breite Masse kann ich mir ein solches System nur schwer vorstellen.

    Schade eigentlich 😊

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