Erstmal werden Grundschulkinder ja meist den wohnortnahen Grundschulen zugeordnet, alles soll inzwischen inklusiv sein, man hat also meist keine Chance das zu umgehen.
Außerdem ist es ja nicht immer von Anfang an klar.
Bei uns ist Muskelschwund erst in der 2. Klasse bei einem Schüler diagnostiziert worden. Anfangs lief er problemlos noch die Treppen inzwischen sieht man das er damit erhebliche Probleme hat, auch wenn er es immer noch machen will, aber man sieht der Weg zum Rollstuhl ist absehbar, er ist jetzt Klasse 4, er wird also bis Klasse 6 (Ende der Grundschule) wohl im Rollstuhl landen. Sollen wir ihn jetzt bitten die Schule zu verlassen?!?
Naja, wenn kein Schulwechsel erfolgen und inklusiv beschult werden soll, muss der Schulträger eigentlich für entsprechende bauliche Maßnahmen sorgen. Ich stelle es mir auch für betroffene Schüler sehr entwürdigend vor, wenn man ständig auf Hilfe angewiesen ist und getragen werden muss. Es geht ja nicht nur um "praktische" Aspekte, sondern auch um Selbstbestimmung und Eigenständigkeit.