Und wenn die volljährigen Schüler sich am ersten Abend volllaufen lassen wollen und am nächsten Tag ins Flugzeug nach weißdergeierwo steigen wollen und erst zum Ende der Klassenfahrt wiederkommen wollen, dürfen Sie das dann auch, weil sie eben volljährig sind?
Es muss doch irgendetwas geben, was selbst volljährige Schüler unterschreiben müssen, wenn sie sich auf Klassenfahrt begeben und sich damit - innerhalb eines Schulverhältnisses, für das sie sich auch entschieden haben- einer schulischen Veranstaltung und den dort entsprechend geltenden Regeln unterwerfen…?
Wir hatten letztes Jahr mal den Fall, dass ein Schüler den Flug verpasst hat und dann selbstorganisiert nachgreist ist - denke nicht, dass man den umgekehrten Fall (volljähriger Schüler reist eigenständig verfrüht ab oder sonstwohin weiter) verwehren könnte. Und ja, die volljährigen Schüler sind auch abends alleine um die Häuser gezogen und haben was getrunken. Wieso auch nicht. Bei meiner letzten Fahrt haben sich einige auch hin und wieder aus den festen Veranstaltungspunkten ausgeklinkt und lieber was anderes gemacht (offiziell, weil "zu viel"/brauchten mal Abstand und Ruhe) - nicht so schön, aber ist dann halt mal so und kann ich prinzipiell auch verstehen. Wenn die sich in der Zeit ein Auto gemietet hätten, hätte ich es gar nicht mitbekommen.
Ich hab mir tatsächlich nichts unterschreiben lassen und wüsste auch nicht, dass Kollegen das tun. Fände es auch irgendwie albern, für Erwachsene "Regeln" aufzustellen - man kennt sich doch und traut sich grundsätzlich zu, ein normalvernünftiger Mensch mit normalem Benehmen zu sein.
...möglicherweise bin ich an der Stelle aber auch etwas naiv^^