Beiträge von rik

    ist das mein Beruf oder gibt es eine Abgrenzung zur Freizeit?

    Nun, das muss jeder selbst entscheiden, ich will niemanden drängen, es so zu machen wie ich, ebenso möchte ich nicht, dass ich es so machen muss wie andere. Mir ist mein Beruf eine Berufung und die strikte Trennung nach Freizeit und Beruf kenne ich für mich nicht und möchte sie auch nicht ziehen.

    Natürlich ist mir klar, dass der Unterricht während der regulären Unterrichtszeit abzulaufen hat und dass dort die Schüler motiviert und gefördert werden sollen. Das geschieht ohnehin - sonst würden sie nie bereit dazu sein, einen Teil des freien Nachmittags oder eine Woche Ferien (Ferienreise) zu opfern. Wer darüber hinaus üben will und sich mit der Materie gerne beschäftigt, der könnte mein Angebot annehmen. Ich weiß schon, dass ich mir zusätzliche Arbeit damit machen würde. Aber ich täte es mit Freude. Und die Schüler, die kämen, kämen mit Freude. Und nein, allen Klassen biete ich das nicht, nur der, die von der Stundentafel her sehr wenig Stunden hat und vom Stundenplan her eine sehr ungünstige Verteilung (Mo5, Do5, Fr 6, wobei zwischen Do und Fr noch der Nachmittagsunterricht liegt).


    Ich weiß nur nicht, ob es irgendwo irgendeine Vorschrift gibt, die dazu Stellung nimmt und womöglich ein "Nein" zu meiner Idee enthält. Mit dem Direx werde ich wohl sprechen müssen.

    Guten Abend zusammen!



    Vielleicht gibt es einen ähnlichen Beitrag schon, ich habe ihn leider nicht gefunden und wende mich daher mit der Frage an Euch:
    Meine 10. Klasse ist in meinem Fach allgemein gut; ich hatte bei ihnen noch nie Probleme wegen eines schlechten Schnittes, und gefährdet war im letzten Jahr auch keiner. Nun gibt es heuer für mein Fach erstmals eine Intensivierungsstunde klassenübergreifend für alle 10. Klassen, zu der Schüler mit einer schlechten 4 oder 5 aus dem Vorjahr geladen sind. Von meiner Klasse ist damit niemand betroffen. Ich würde daher gerne der ganzen Klasse ein freiwilliges Zusatztraining anbieten, um die, die nicht ganz so gut sind, aber für die reguläre Intensivierung zu gut, weiter zu fördern und die Begeisterung der interessierten Mädchen weiter auszubauen. Es würden sicher etliche Schüler kommen, wenn wahrscheinlich auch nicht alle. Ich würde Texte behandeln, die nicht im Zusammenhang mit den Schulaufgaben stehen. Niemand hätte einen Vorteil hinsichtlich der Leistungsbeurteilungen außer den Vorteil des zusätzlichen Übens. Wisst ihr, wie die rechtliche Lage ist? Ist so etwas erlaubt?


    Schönen Abend!


    Rik

    Ja, genau - so was meinte ich! Mit der Faltung oben kann die Folie dann über der jeweiligen Seite eingehängt werden. Das müsste auch klappen! Danke für den Hinweis!

    Guten Abend allseits!



    Erstmals werde ich in wenigen Tagen eine 6. Klasse / 1. Lernjahr Latein bekommen... Ich überlege mir gerade, welche Materialien sich die Schüler anschaffen sollen. Da die Kinder bei uns die Bücher gestellt bekommen und am Jahresende wieder abgegeben müssen, dürfen sie ja nichts in die Bücher hineinschreiben. Aber gerade im Anfangsunterricht finde ich wichtig, die Textanalyse farbig vorzunehmen. Um nicht immer die Texte kopieren oder abschreiben zu müssen, könnte man mit einer selbstklebenden transparenten Folie den jeweiligen Text im Buch abdecken und mit Folienstiften arbeiten; hinterher sollte sich die Folie abziehen lassen, ohne Schäden zu verursachen. Kennt wer von Euch eine Folie, die genau für diese Zwecke geschaffen ist? Danke für Tipps!


    Liebe Grüße,


    Rik

    Die Firma "Paschen" stellt ganz tolle Bücherregale her: stabil und optisch schön. Aus verschiedenen Programmen kann man wählen und seine Wunschmaße in jeder Tiefe, Höhe, Breite anfertigen lassen, mit oder ohne Türen, Schubladen etc. Ich jedenfalls bin von meiner "Quantum" sehr begeistert.

    Ja, das kann ich ausschließen. Ich muss lediglich für die Schüler, die bei mir "durchgefallen" sind, eine Prüfung erstellen und einige Tage vorher in der Schule abgeben. Diese Schüler besuchten eine höhere Klasse und bekommen also andere Texte vorlegt. Von der Aufsichtspflicht während der Prüfung bin ich entbunden, da andere Kollegen anwesend sind. Daher kann ich auf die Prüfung und dann natürlich auch auf die Korrektur der Prüfung meines "potentiellen Nachhilfeschülers" keinen Einfluss nehmen.

    Hallo zusammen!


    Ich hoffe, hier kann jemand meine Frage beantworten: Darf ich, Lehrkraft an einem bayr. Gymnasium, einem Schüler dieser Schule, den ich selbst aber nicht im Unterricht hatte, in den Ferien Nachhilfe geben? Er möchte sich mit meiner Hilfe auf die Nachprüfung im September vorbereiten. Gibt es für ein ev. Verbot eine gesetzliche Grundlage?


    Danke für Eure Antworten!


    Liebe Grüße,


    Rik

Werbung