Beiträge von Nitram

    Bei linearer Notenverteilung von 30 bis 100 Punkten kann man durch die Vergabe von Zehntelnoten wie folgt sinnvoll rechnen:

    A: 100 Punkte --> Note 1; 65 Punkte --> Note 3,5) ==> Durchschnittsnote 2,25 (gut)

    B: 81 Punkte --> Note 2,4; 82 Punkte --> Note 2,3 ==> Durchschnittsnote: 2,35 (gut)

    Rechnen kannst du so. Aber vorher verwendest du eine Zuordnung "Leistung" -> Punkte. Die wird dir nicht so gelingen, dass sie mit Adjektiv "linear" geeignet zu beschreiben ist. Insofern ist das Ergebnis nicht besser/gerechter, sondern nur anders.

    Wie groß ist denn deine Datenbasis?
    Wie viele Prüfungsstunden pro Jahr werden an deiner Schule gehalten?
    Wie viele der zugehörigen Noten kennst du? (Ich nehme mal an, dass diese nicht öffentlich ausgehängt werden)?

    Ohne die Zahlen zu kennen glaube ich: Die Beobachtungen einer Person an einer Schule enthalten einfach zu viel "Zufall", als das daraus jemals ein Trend abgeleitet werden könnte.

    Letztes oder vorletztes Jahr gab es eine Arbeitszeitstudie für Gym(?)lehrer. Interessanterweise (...!) war diese über einen Zeitraum von 4 Wochen im Jan/Feb angelegt, also zum Halbjahreswechsel vor den Klausurwellen, kein Abi bzw. Abschlussprüfungen, Klassenfahrten....

    Das war die LaiW-Studie der Uni Rostock.
    Der Erfassungszeitraum war in verschiedenen Bundesländern unterschiedlich terminiert. Dies sollte den Aufwand der Lehrkräfte zur Datenerfassung reduzieren (eine Lehrkraft muss nur vier Wochen Protokollieren). In einzelnen Bundesländern konnten so Zeiträume mit höherer Belastung, in anderen solche mit geringeren Belastungen betroffen sein. Hier in RLP liegen z.B. die Abiturarbeiten im Januar.

    Das Problem ist dem DPhV (und der ist "Veranstalter" der Studie) bekannt und wurde (zumindest hier in RLP) auch während der Studie thematisiert. Siehe dazu auch: Zeitschrift Profil des DPhV Ausgabe 5 2018 Seite 12.
    Die Formulierung "Interessanterweise (...!)" ist also zu Überdenken. Die Terminsetzung erfolgte durch den DPhV. Ihm dürfte nicht daran gelegen gewesen sein, eine Zeit mit möglichst geringer Belastung auszuwählen.

    Eine Woche vor meinem Unterricht bereite ich sie für meine Unterlagen vor, wäre aber am nützlichsten mit leeren Phrasen und würde keine konstruktive Kritik erhalten. Ich wurde nur zweimal über Fehler (in Bezug auf das Komma) informiert. Wenn ich Beton verlange, wird dies vermieden und es heißt, dass es sie auszeichnet, zu gehen und mir später etwas zu sagen (Das wird nicht passieren, aber natürlich!).
    Weitere Fragen werden ignoriert.

    Kannst du das mal verständlich formulieren? Was willst du mit Beton?

    Wenn ich das Problem in diesem Prozess (BGH-Urteil Erste-Hilfe-Maßnahmen bei Zusammenbruch im Sportunterricht vom 4.4.2019) richtig verstehe, geht es um folgenden Punkt:

    Ein "normaler" Ersthelfer haftet nicht, wenn er falsch oder unzureichend Erste Hilfe leistet.
    Die LK hat Erste Hilfe geleistet (stabile Seitenlage), jedoch unzureichend / fehlerhaft (unterlassene Kontrolle der Vitalfunktionen).

    Die Sport-Lehrkraft muss also nicht nur Erste Hilfe leisten können - sie (bzw. das Land) soll auch dafür haften, wenn sie dabei fehlerhaft handelt. Der "normale" Ersthelfer muss eine solche Haftung (wegen § 680 BGB) nicht fürchten.

    Das Urteil passt also gerade _nicht_ zu der Aussage von Moebius "Das Gerichtsurteil besagt nur, dass man nicht untätig daneben stehen darf."
    Es passt wohl auch nicht zur Aussage von Valerianus (je nach Definition von "notfalls") "Auf die Beatmung kannst du notfalls verzichten,... " CPR und Beatmung durch eine Person sind möglich. Die Sport-Lehrkraft muss dies können.

    Im entsprechenden KMK-Beschluß von 2001 (verlinkt auf Lehrertauschverfahren Niedersachsen) heißte es in in 1.2

    "Die Länder verpflichten sich, Freigabeerklärungen so großzügig wie möglich unter Beachtung dienstlicher Interessen zu erteilen; sie kommen überein, eine Freigabeerklärung in der Regel nicht später als zwei Jahre nach der Erstantragsstellung auf Freigabe zu erteilen ...."

    Die Aussage der Kollegin, der dritten Freigabeerklärung müsse in jedem Fall entsprochen werden, ist damit also falsch.

    Für das Tauschverfahren sind auf der verlinkten Seite Auswahlkriterien bei mangel an geeigneten Tauschpartnern genannt: Eignung, soziale Situation, Bedarf, Wartezeit.

    Was meinst du mit: "Ich habe eine Freigabeerklärung eingereicht." Meinst du "beantragt"?

    Ich bin im Niedersächsischen Schulrecht nicht firm, aber: Geht das?

    • Die Aufgaben des Schulvorstandes sind im NDS-Schulgesetz §38 (2) geregelt. Auf welchen der Punkte stützt sich der Beschluss?
    • Warum sollte der Schulvorstand ein Interesse an an einer Stellenverschiebung an Ober- oder Grundschulen haben?
    • In der VO-GO (PDF der Verordnung über die gymnasiale Oberstufe) §8 (2) heißt es für die Einführungsphase: "Jede Schülerin und jeder SChüler muss am Unterricht in zwei Fremdsprachen teilnehmen, und zwar 1. in einer fortgeführten [...] 2. in einer weiteren [...]". Kann der Schulvorstand wirklich Landesrecht aushebeln?

    Winterferien gibt es fast in allen Bundesländern. (In RLP dieses Jahr zum ersten mal).
    Allerdings nicht zwischen den Schulhalbjahren.
    Das ist hier in RLP auch recht kurz nach den Weihnachtsferien zu Ende. Da sehe ich eher keinen Ferienbedarf.

    Die Ferientage für die Winterferien müssen allerdings (-> Hamburger Abkommen) an irgendwelchen anderen Ferien abgeknapst werden.

    Dazu sagt der Anwalt, dass man denen nur zugestimmt hat, wenn man einen Account hat. Ich habe den z.B. nicht. ;)

    Du zeigst wohl ein Verhalten, welches jede rechtliche Lücke zu deinem Vorteil ausnutzt, bis sie zugenagelt wird. Das ist für mich nicht " ;) Oh! Ganz geschickt".
    Man könnte je den "Wunsch" eines anderen - auch wenn es ein Weltkonzern ist - einfach respektieren und danach handeln... Aber nein, um des eigenen Vorteils willen

    Ich würde ernsthaft überlegen, aus welcher Glaskugel die SL Informationen über deine persönlichen zeitlichen Einschränkungen haben soll.
    Hast du vor der Plan-Erstellung mit der SL darüber gesprochen?
    Hast du nach der Plan-Erstellung mit der SL darüber gesprochen?

    Kann es tatsächlich sein, dass man ständig Bereitschaft hat und begründen muss, warum man nicht kann?
    Wenn nicht, wie ist es bei euch dann geregelt?

    Wie ist es denn bei euch geregelt? Wenn die die Information von anderen haben willst, solltest du sie auch selber liefern.
    Was hat deine Fragestellung eigentlich mit "Teilzeitlehrer" zu tun?
    In der VwV Mehrarbeit im Schuldienst (RLP) sind an einigen Stellen Formulierungen wie "Die Belange teilzeitbeschäftigter Lehrkräfte sind zu beachten." zu finden.

    Was du mit "Bereitschaft" meinst musst du nochmal genauer erklären.
    Wenn bei der Vertretungsplanung Konflikte mit eigenen Terminen (muss sich ja nicht auch Randstunden beziehen, auch z.B. Elterngespräche in einer Freistunden) auftreten, kann man mit den Vertretung-Planenden sprechen. Mir ist kein Fall bekannt, wo es dadurch nicht zu einer für beide Seiten tragbaren Lösung kam.
    Eine "Bereitschaft" haben wir nur für die erste Stunde. Dafür kommt tatsächlich immer jemand, der eigentlich in der 1ten frei hätte.

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