Für RLP:
Vertretungsregelung in Schulgesetzt § 16 Absatz 7d,. Details in der Dienstältestenregelung.
Für NRW:
VBE-Information Dezember 2017.
Für RLP:
Vertretungsregelung in Schulgesetzt § 16 Absatz 7d,. Details in der Dienstältestenregelung.
Für NRW:
VBE-Information Dezember 2017.
Bei linearer Notenverteilung von 30 bis 100 Punkten kann man durch die Vergabe von Zehntelnoten wie folgt sinnvoll rechnen:
A: 100 Punkte --> Note 1; 65 Punkte --> Note 3,5) ==> Durchschnittsnote 2,25 (gut)
B: 81 Punkte --> Note 2,4; 82 Punkte --> Note 2,3 ==> Durchschnittsnote: 2,35 (gut)
Rechnen kannst du so. Aber vorher verwendest du eine Zuordnung "Leistung" -> Punkte. Die wird dir nicht so gelingen, dass sie mit Adjektiv "linear" geeignet zu beschreiben ist. Insofern ist das Ergebnis nicht besser/gerechter, sondern nur anders.
Ich zitiere mal Vince Ebert:
"Ein Esoteriker kann in fünf Minuten mehr Unsinn behaupten als ein Wissenschaftler in seinem ganzen Leben widerlegen kann."
Natürlich kannst du (Caro in Beitrag 12) diese Behauptung locker aufstellen. Du hast dafür aber keine Datengrundlage und die Behauptung hilft niemandem.
Wie groß ist denn deine Datenbasis?
Wie viele Prüfungsstunden pro Jahr werden an deiner Schule gehalten?
Wie viele der zugehörigen Noten kennst du? (Ich nehme mal an, dass diese nicht öffentlich ausgehängt werden)?
Ohne die Zahlen zu kennen glaube ich: Die Beobachtungen einer Person an einer Schule enthalten einfach zu viel "Zufall", als das daraus jemals ein Trend abgeleitet werden könnte.
Letztes oder vorletztes Jahr gab es eine Arbeitszeitstudie für Gym(?)lehrer. Interessanterweise (...!) war diese über einen Zeitraum von 4 Wochen im Jan/Feb angelegt, also zum Halbjahreswechsel vor den Klausurwellen, kein Abi bzw. Abschlussprüfungen, Klassenfahrten....
Das war die LaiW-Studie der Uni Rostock.
Der Erfassungszeitraum war in verschiedenen Bundesländern unterschiedlich terminiert. Dies sollte den Aufwand der Lehrkräfte zur Datenerfassung reduzieren (eine Lehrkraft muss nur vier Wochen Protokollieren). In einzelnen Bundesländern konnten so Zeiträume mit höherer Belastung, in anderen solche mit geringeren Belastungen betroffen sein. Hier in RLP liegen z.B. die Abiturarbeiten im Januar.
Das Problem ist dem DPhV (und der ist "Veranstalter" der Studie) bekannt und wurde (zumindest hier in RLP) auch während der Studie thematisiert. Siehe dazu auch: Zeitschrift Profil des DPhV Ausgabe 5 2018 Seite 12.
Die Formulierung "Interessanterweise (...!)" ist also zu Überdenken. Die Terminsetzung erfolgte durch den DPhV. Ihm dürfte nicht daran gelegen gewesen sein, eine Zeit mit möglichst geringer Belastung auszuwählen.
Eine Woche vor meinem Unterricht bereite ich sie für meine Unterlagen vor, wäre aber am nützlichsten mit leeren Phrasen und würde keine konstruktive Kritik erhalten. Ich wurde nur zweimal über Fehler (in Bezug auf das Komma) informiert. Wenn ich Beton verlange, wird dies vermieden und es heißt, dass es sie auszeichnet, zu gehen und mir später etwas zu sagen (Das wird nicht passieren, aber natürlich!).
Weitere Fragen werden ignoriert.
Kannst du das mal verständlich formulieren? Was willst du mit Beton?
Warum werden nicht Aufgaben aus dem Abi und dem vorherigen Abi zum Vergleich gezeigt, so dass ich mir eine eigene Meinung bilden kann?
Zumindest die Aufgaben der vergangenen Jahren sind beim Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung, München zu finden. Die 2019er werden da auch noch auftauchen. Die "Null-Journalisten" werden sie vermutlich nicht haben.
OT, aber
P.S.: Den Ratschlag, sich doch noch einmal mit der konkreten Frage an die eigene SL zu wenden, ist nett gemeint. Erfolgversprechender wäre der Versuch, Holz zu schweißen.
Durchaus machbar.
Holz schweißen - Die Zeit 2007
Holz schweißen - Materialblog 2016
Das klingt hier FAQ Uni Giessen, da BL Hessen unter "Ich habe die nötigen CP zum vorgesehenen Zeitpunkt noch nicht erreicht... " nicht so dramatisch.
Trotzdem: Prüfungsamt/Studienberatung aufsuchen.
Was bezweifelst du stark? Inhalt oder Rechtmäßigkeit der AGB? Ersteres läßt sich wohl rech leicht klären.
Gegen die Haftung mit dem Privatvermögen hilft die Variante "Reiseveranstalter" nicht. Wichtig ist hier der richtige Vertragsabschluss.
Info Stornokosten vom Oberschulamt Karlsruhe 2004
Wenn ich das Problem in diesem Prozess (BGH-Urteil Erste-Hilfe-Maßnahmen bei Zusammenbruch im Sportunterricht vom 4.4.2019) richtig verstehe, geht es um folgenden Punkt:
Ein "normaler" Ersthelfer haftet nicht, wenn er falsch oder unzureichend Erste Hilfe leistet.
Die LK hat Erste Hilfe geleistet (stabile Seitenlage), jedoch unzureichend / fehlerhaft (unterlassene Kontrolle der Vitalfunktionen).
Die Sport-Lehrkraft muss also nicht nur Erste Hilfe leisten können - sie (bzw. das Land) soll auch dafür haften, wenn sie dabei fehlerhaft handelt. Der "normale" Ersthelfer muss eine solche Haftung (wegen § 680 BGB) nicht fürchten.
Das Urteil passt also gerade _nicht_ zu der Aussage von Moebius "Das Gerichtsurteil besagt nur, dass man nicht untätig daneben stehen darf."
Es passt wohl auch nicht zur Aussage von Valerianus (je nach Definition von "notfalls") "Auf die Beatmung kannst du notfalls verzichten,... " CPR und Beatmung durch eine Person sind möglich. Die Sport-Lehrkraft muss dies können.
Nach der Dienstordnung für Lehrkräfte, Schulleiterinnen und Schulleiter und sozialpädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter §12 (2) heißt es "Lehrkräfte haben den Erholungsurlaub während der Schulferien zu nehmen."
Im entsprechenden KMK-Beschluß von 2001 (verlinkt auf Lehrertauschverfahren Niedersachsen) heißte es in in 1.2
"Die Länder verpflichten sich, Freigabeerklärungen so großzügig wie möglich unter Beachtung dienstlicher Interessen zu erteilen; sie kommen überein, eine Freigabeerklärung in der Regel nicht später als zwei Jahre nach der Erstantragsstellung auf Freigabe zu erteilen ...."
Die Aussage der Kollegin, der dritten Freigabeerklärung müsse in jedem Fall entsprochen werden, ist damit also falsch.
Für das Tauschverfahren sind auf der verlinkten Seite Auswahlkriterien bei mangel an geeigneten Tauschpartnern genannt: Eignung, soziale Situation, Bedarf, Wartezeit.
Was meinst du mit: "Ich habe eine Freigabeerklärung eingereicht." Meinst du "beantragt"?
Ich bin im Niedersächsischen Schulrecht nicht firm, aber: Geht das?
Winterferien gibt es fast in allen Bundesländern. (In RLP dieses Jahr zum ersten mal).
Allerdings nicht zwischen den Schulhalbjahren.
Das ist hier in RLP auch recht kurz nach den Weihnachtsferien zu Ende. Da sehe ich eher keinen Ferienbedarf.
Die Ferientage für die Winterferien müssen allerdings (-> Hamburger Abkommen) an irgendwelchen anderen Ferien abgeknapst werden.
Dazu sagt der Anwalt, dass man denen nur zugestimmt hat, wenn man einen Account hat. Ich habe den z.B. nicht.
Du zeigst wohl ein Verhalten, welches jede rechtliche Lücke zu deinem Vorteil ausnutzt, bis sie zugenagelt wird. Das ist für mich nicht "
Oh! Ganz geschickt".
Man könnte je den "Wunsch" eines anderen - auch wenn es ein Weltkonzern ist - einfach respektieren und danach handeln... Aber nein, um des eigenen Vorteils willen
Die Nutzungsbedingungen von Youtube untersagen die Aufzeichnung.
http://youtube%20nutzungsbedingungen Punkte 6 K
Aus der Studentische Monatszeitung für Duisburg, Essen und das Ruhrgebiet (Januar 2018):
"Viele Lehramtsstudierende im Fach Deutsch haben große schriftsprachliche Probleme – und sollen in wenigen Jahren Schulklassen unterrichten."
Ich würde ernsthaft überlegen, aus welcher Glaskugel die SL Informationen über deine persönlichen zeitlichen Einschränkungen haben soll.
Hast du vor der Plan-Erstellung mit der SL darüber gesprochen?
Hast du nach der Plan-Erstellung mit der SL darüber gesprochen?
Werbung