Moebius:
Wie kommst du auf
Zitat von MoebiusWenn, dann entscheidet das die Gesamtkonferenz, die Fachkonferenz kann höchstens einen Antrag an diese stellen.
Das Hessische Schulgesetz weist den Fach- und Fachbereichskonferenzen die Aufgabe, sich um "ihr" Fach zu kümmern und auch die Koordination der Leistungsbewertung zu. Dabei muss sie sich an Beschlüsse der Gesamtkonferenz halten, aber wenn es keine Beschlüsse der Gesamtkonferenz zur Klausurdauer gibt, kann m. E. die Fachkonferenz problemlos darüber beschließen.
Die Gesamtkonferenz kann Beschlüsse der Teilkonferenzen (bei Bedarf) aufheben (Konferenzordnung §33 (2)) und sollte dann bei der Gelegenheit auch gleich eine Beschlüsse zur Klausurdauer fassen, aber für deine Auslegung, die Fachkonferenz könne höchstens einen Antrag stellen, sehe ich keine rechtliche Begründung.
(Außerdem zu beachten: Über Grundsätze für Klassenarbeiten entscheidet die Schulkonferenz - nicht die Gesamtkonferenz (HSchG §129 (5))