c. p. moritz:
Ich weiß nicht, ob Notentendenzen bei Klassenarbeiten in SH nicht erlaubt sind. Vielleicht musst du gar nicht rudern. Ich finde nur weder Belege für noch gegen Notentendenzen in Klassenarbeiten...
(Es gibt Länder, in denen es die Notentendenzen bei der Bewertung von Klassenarbeiten gibt. Ob SH dazu gehört kann ich nicht sagen.)
Die ZVO bezieht sich auf Noten in Zeugnissen. Sie gilt deshalb erst mal nicht für die Bewertung von Klassenarbeiten. Früher (siehe "in der alten Realschulordnung" aus meinem ersten Eintrag) waren die Regelung aus der damaligen ZVO wohl auf Klassenarbeiten übertragbar - aber wo steht dies heute?
Vielleicht hat bei der Neufassung der Ordnungen einfach jemand vergessen, einen entsprechenden Passus irgendwo einzufügen.
Gruß
Nitram